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Wiener Morgenzeitung · 1919-11-10 · Heft 290 (10.11.1919) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 290 (10.11.1919)
Date
1919-11-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Verls 90 HrLrr Wen: Mt guftev«,, tel H»us: -»«ratttch. . . .K 9;- &i»cietmr1g . . * 87.— *«rtHS»jrif . , . * 82.— Ctarf&fri*.100.- Mit iLoskti erfand; v»»n«t«ich. . X 0.- Vre-t-lfLhrk» . . 87.- Aattrfaheitz » « » 88«— W«mN»h»t- . » . .100.— Fiir die Tilhkcho-Elowaket Selten rbige «e»ua-pretV i tfchechilcher wahnm» Nr. 290 rener Wien» Montag» den 10. November 1919 Drris 90 Keürr VeäMtmfVaHon** »rrift für o*e A«»ta»d, Monatlich . . .£ 10— KirvtrUSHris « »m 80.— KalbsLt,ris « m «0— «an^Shrts . . * 1S0.-2 Nrdaktto« n. AbMn^lv»- ti«ms Mir«, xz. Saborstnrha 8*. i—8 snsämäs; 1. Jahrgang Aus Rumänien. , Bo« unserem rumänischen.Korrespondenten. B u k a r e st, 7. Nvvinber. Die verschiedenen Phasen des rumänischen KriearZ hrachicu .'5 mit sich, daß nicht nur die politisch. » Partien, sondern auch die Vertreter der Presse in arge Fehden gerieten und einer dem anderen das Gefühl echtst Vaterlandsliebe absprach und man sich gegenseitig der Derräterei zeihte. Als crft die Würfel gefallen waren, als die geflüchteten rumänischen Behörden in die Landeshauptstadt zurückkehrten, das Regiine Bratianu seine Schreckensherrschaft erneuerte, da begann d.er Nachezug gegen jene Politiker, die während der Okkupation irgendeine Rolle gespielt hatten und insbesondere gegen einige Journalisten, die während der Okkupation in Bukarest tätig waren. Eine Reihe der besten Schriftsteller und Journalisten wurde verhaftet Und einem Kriegsgericht unterstellt. Monate schwerer Leiden verbrachten sie in einem trostlosen Kerker. Der Prozeß ward absichtlich in die Länge gezogen. Trotz der Solidacitätscrklärung der meisten Journalisten des Landes, trotz der einflußreichsten Interventionen, trotz Erkrankung vieler der. Verhafteten, kam es erst um die Mitte des Sommers zur Verhandlung und eine Reihe der'besten .runiänisch-tn^ Schriftsteller wurde hart verstellt. .Ihr Rrfurs, der. e^st nach Monaten verhandelt wurde, blieb ohne Erfolg. Der Kassationshof schloß sich--der Meinung des Kriegsgerichtes an, und während Iaüfende .vsu wahren Landesverrätern, zu. Kriegs- Millionären gewirt^ne Staatsmänner in Luxus fchwelkfey und die wildesten Orgien feiern, bleiben die«armen IWjiL'ü^rer dev tumähxchen Presse Genoss-n der rohestes Kerkcrin'assrn ' GroßruMniens. Lieb Vaterland, KaM ruhig sein. Bei einem .nächsten Kriege wird schon Mn den fünf. Verurteilten ßlstß. feiner — Großnrann ein. Jude ist. Mnn man beMnkt> daß die Juden in dev rumäni'chen Presse einen^ erheblichen Pwzeriisatz bilden, 7— sind doch die Chefcehakteure selbst der ReglerunFZpr:'ft,.wir-. L'Jnde^ndanoe-Rcumaine" unter anöerenr Jüdeu — bc ß die Iritzen immerfort als Landes- Verräter ver'chrien wurden, so..kann man sich leicht borstellen./wir es den Juden ergangen wäre, wenn die Pernrieittsn fa ihrer Majorität Juden gewe'en wären. Aber selbst die größten Hasser und Feinde der Juden in Rumänien beginnen schon ein;ufeyen, daß es doch den grössten Iln'inn bedeute!-, immer wieder den Jn^rn als Sünbenlock bin^ustellen, vielmehr hit die stärkste Hai sei im Lande, die l i b e r a l e, mit der neu geschaffenem Lage der eman-ivi^rte« Juden zu rechnen begonnen und entfaltet überall eine Werbetätigkeit unter den neuen Bürgern des Landes, um deren Stimmen hei den bevorstehenden Parlarnentswahlen für sich zu kapern. Als tüchtige Geschäftsleute, die die Führer dieser Parb '. sind, verstehen sie eins auf Erfolg zielende vielversprechende Reklame^ ^'i'chen den jüdischen Wählern zu leisten uh& leider haben viele unserer Führer und ^eld^ä'le mit diesen Judeu'ressern bereits paktiert und legen der zu bilden^en jüdischnationalen Partei gr^e .Hindernisse in den Weg. ■ Auf der andren Seite.steht die zwar schwache, an Mitgliedern sehr arme Partei der Sozialisten — wo tatsächlich die ersten, liberalen Rumänen mit den Juden als Gleichberechtigte zufammenarbeiten — und fordert die Mischen Wählet auf, gemeinsame Sache mit ihr zu machend Hand in Hand für Recht und Freiheit zu kämpfen. Eine beträchtliche Anzahl der jüdischen ^eubürger — besonders die. Jugend. — steht bereits im La^-er des DoppelharnmerS (das Symbol der Sozialistenpartei bei den hitzigen Wahlen) und wird wohl zuerst die Sache des allgemeinen rumänischen Proletariats unterstützen, und wenn es gehen wird, in letzter Stunde auch für die spezifisch jüdischen Interessen eintreten. Besonders verstehen diese Werbetätigkeit direkt und indirekt die Zeitung „Socialismul" und die äußerst linksstehende „Ehernarea" zu entwickln. Auch die Volkspartei „Liga Poporului" des Generals Avares cu sucht die Inden für sich zu gewinnen, von der Partei Take -Jonescnnicht zu reden. Nur die Partei Marghiloman-, der Stifterdas Dukerester Frieden-, Verhält sich de« Inden Kvgenüter ziemlich reserviert. Leider ist »ur .zu befürchten, daß «4 unseren . Brüder» in Rumänien wie de« Mann der zwei Frauen in der inimudischen Parabel ergehen könnte, dem die t* w»i^n Hz-pr «j* kn AD» k\$ Mjfe rnj. Journrnst es wagen, anders zp denken und . zu sch'rMeü "M, -.M HEeriMWomäten es' verlangen MN Müchj daß Eine Valutaanleihe für Oesterreich. 500 Millionen Francs für LeÄensmittel und ÄohstoFe. Wien, 9. November. Die „Korrespondenz Herzog" meldet: Die Entente hat sich entschlossen, der österreichischen Republik einen Kredit von dreihundert bis fünfhundert Millionen Francs zum Ankauf von Lebensmitteln und Vohstofferi im Auslände zur Verfügung zu stellen. Sowohl der Präsident des Obersten R^tes als auch die Vertreter der einzelnen Ententeftaaten sind auf Grund der aus Wien nach Paris gelangten Berichte der Mitglieder der Neparationskornmifsion entschlossen, Oesterreich in zw'öLfter Stunde durch eine Valutaanleihe beizustehen. _ Die Friedensvorschläge Somretrutzlands. London, 9. Rovcmber. Da? vom „D a i l h H e r a l d" vnvü'i'ü chic Fr,edknsaribot der Sowietr e g t c t tt n d. die eine Konin enz oller au^ dcm Gebiete des cb-moligen rusnschen K.iilci reiches e» standenen Re,^ erunoen in cmem nn>t alen Ort vo-.schlägt, umsatzt tolgcnde acht Punkte: 1. Die bcslch'nden ^){civcvunt^cn sollen ihren ßCflnnuärftfien Wukunaskreisbehalfen, soweit' die KoMerem ruriuS anderes bestimmt und soweit die Bevölkemng nicht Äcnderungen oder Versckltbungkn verlangt. 2. Au'hebuna der Blockade und die Wiederaufnahme der H a n bet sbeziehunge n m t Lowie.rnhland. 3. Sow errnüland ho» dos Recht des treun Transportes und der uneingeschränkten Beuilljung aller Hälen lM: ehemaligen Rubkand. 4-Freizügigkeit aller Bürger Sowictrußlands in den alllintm Landein, soweit sie sich n chr m der-n.mnere Politck ernmengen, und unter Zusichkiung der,Keuproplät^.'; 6. A m tre ft t r r u n g . aller -pvliwAwckWkfaugenen 'der-i verschiedenen russischen Regierungen und aller Soldalei», d>e rn Rußland gegen irgendeine iliegi-lung gekämpft üabm. Den N'chtrussischm Kämpkcrn wird d'e Heimkehr eimöalicht. Das ple'che gilt von den russiichen Geiangeneu und Soldaten lm Auslande. ' 6. Alle fremden. Truppen werden Lus Rußland entfernt. Weder den Sow eks noch den gegi^nsch'N Truppen w rd Irgendwelcher Bcisiand gewährt. Alle luttu^n Regtcrungrn vermmdcni oleich;e,1ia ihre Klüftungen. 7. Alle ruf'lschen Regierungen 'übernehmen gemeinsam d i e B e r p f! i ch t u n g e n des ehemaligen Rußland dem Auilande gegenüber, und zwarsowol'l den Staaten selbst wre auch den emrcknrn fr mden CtaatSangehörigen gegenüber. 8. Die Sowie! eg'erung >ft beve^t, Bo-schlage auf dieser Grundlage cn^-genznnckunen, wenn sie n c ch t nach dem 1b. vk o ö c i« b c t rlntr essen. Die Arvolutionsfeier Ln Berlin. Berlin, 9. November. (Korr-Bur.) Der erste Jahrestdg der deutschen Revolution wurde heute von den beiden Fraktionen der soziasdemokratischen Partei in festlicher Weise begangen. Die Sozialdemokraten hatten 47, die Unabhängigen 45 Versammlungen veranstaltet. Abends veranstalteten die MehrheiLssozialdemokraten in Theatern, Restaurants und Schulen Festlichkeiten, bei denen hervorragende Mirglieder der Partei die Festreden hielten. Die SpartakistsnzenLrale in Verlen auszehobsn. Berlin, 9. November. (Privat.) Heute nachts wurde dar Hanptbureau deS Spartakusbundes am Lonisenufer 22 an?gehoben. Personen wurden dabei nicht anaetroffen, aber ein ganz gewaltiges Material beschlagnahmt. Es handelt sich um die Zentrale der Kommunisten Deutschlands. In diesem Bureau war auch der sogenannte Generalstab der Kampftruppen der klassenbewußten Arbeiter untergebracht. Von hier au) liefen die Fäden der kommunistischen Partei in dar ganze Reich. Zur Feier des Revolutionstages fanden heute zahlreiche Versammlungen statt. Demonstrationszüge der Unabhängigen ließ man zunächst gewähren, später wurden sie von EicherheitSwache aufgeli)ft. Ein Führer, der sich' den Anordnungen widersetzte, wurde kurzerhand verhaftet. schwarzen Haare rupfte, bis «r absolut kahl geblieben. Die allernächsten Tage werden n»S hierüber Bescheid geben. Die Parlament5wahlen zur rumänische» Konstituante stehen vor der Tür, die Jubenheit Rumäniens wirb ihr politisches Reifeezanren «-legen. Möge Fremdenausweisungsverordnung «ntz Minoritätenschutz nach dem FrLedens-i vertrag von Saint-Germain. Von Rechtsanwalt Dr. Jakob Napaport. - Als die Verordnung über die Fremdenausweisrm^ vorn 9. September 1919 erschien, wurde vielfach btej Frage erörtert, ob ihre Bestimmungen mit den Gründ^^ sähen deS Friedensvertrages von Saint-Germaitt in Einklang zu bringen sind. Dazumal war der Friedens- Vertrag noch nicht unterfertigt, so daß die Diskufsio» nur akademische Bedeutung haben konnte. Nun ist der Friedensvertrag bereits ratifiziert und seine Bestimmungen sind in Kraft getreten, weshalb die aufg«- worfene Frage für die weiten Kreise der in ^Oesksreich wohnenden Ausländer eine höchst aktuelle fS*^ deutung gewinnt. . . . ( Nach Artikel 63 des FciedensvertrageS verpflichtet> sich Oesterreich, „allen Einwohnern Oesterreichs vhnky Unterschied der Geburt, Natio nalitäL- Sprache, Rasse oder Religion vollen unU ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren.^ Diese Bestimmung bringt klar zum Ausdruck, daß Arü-k' lander in bezug auf ihre Freiheit (Freizügigkeit) paq vollen Schutz seitens der österreichischen Republik z«j genießen haben. Daß die Ausweisungsverordnung miß. dieser Schutzgarantie in krassem Widerspruch steht> IM darf wohl keiner näheren Auseinandersetzung^ Das Ausweisungsrecht des Staates in bezug' auf Ausländer ist durch das Gesetz vom 27. Juli 1-871j. R.-G.-Bl. Nr.' 188, genau begrenzt. Die Ausweisung (Abschaffung) als solche ist im Hinblick auf die Bo-: stimmungen des § 249 des Strafgesetzbuches als - eine Strafe anzusehen, und zwar als eine Strafe7snL generis, die nur gegenüber Ausländern wegen bestimmter strafbarer Handlungen verhängt werden kann. Das Gesetz vom .27. Juli 1871 bestimmt insbesonLereks gegen welche Personen (Ausländer) die Abschaffung ausgesprochen werden kann. Es find dies Landstreichers ausweis- und bestimmungslose Individuen, welche feiq Einkommen und keinen erlaubten Erwerb nachjweisev! können, Dirnen und Sträflinge. ' jL Aber auch gegen diese kann im Sinne des § 2 ÖeSl! zitierten Gesetzes die Mschaffung nur dann eintreien^ wenn eine Gefährdung der öffentlichen Interessen, z« deren Schutz die Abschaffung bestimmt ist, in bezugs auf jene Personen besteht. Es erhellt daraus, daß diq Ausweisung (Abschaffung) nur als Strafe ausgesprochen werden kann und daß daher ohne eine strafbare Ha»d-< lung ein Ausländer in bezug auf seine Freiheit (Frev zügigkeit) keine Einschränkung, schon im Grunde derj bisher geltenden Bestimmungen, erfahren darf. | Die Ausweisungsverordnung vom 9. Septembeq, 1919 fordert die Ausländer auf, binnen der festgei setzten Frist das österreichische Gebiet zu verlasse«^ widrigenfalls gegen sie im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 1871 vorgegangen werde» wird. Dieses Gesetz kennt aber, wie ausgeführt, Ausweisung bei einwandfreiem Verhalten eines Au.Sländers, weshalb auch die Ausweisungsverordnung elD eine zweifellose lex imperfecta anzusehen ist. Abgesehen davon steht die Ausweisungsverordnung im Widerspruch mit der vorhin zitierten Bestimmung des Arti^ls (53 H des Friebenovertrages, der allen Einwohnern Oesterreichs ohne Untersch'ed der Geburt, Nationalität-. Sprache, Rasse und Religion vollen und ganzenSchutz von Leben und Freiheit (Freizügigkeit) verbürgt» Bemerkt muß noch werben, baß nach Artikel 62 des Friedensvertrages die hier enthaltenen Bestimmungen als Staatsgrundgesetz anerkannt werben mit der Verpflichtung, kein Gesetz (keine Verordnung) und kerne amtliche Handlung gelten zu lassen, die mit dieser Bestimmung im Widerspruch stünde. ES muß also die in Rede stehende Ausweisungsverordnung, wenn siS schon vor der Unterfertigung des Friebensvertrages als lex imperfecta anzusehen war, nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages als nichtig und im Widerspruch mit den Staatsgrundgesetzen stehend bezeichnet werden Gl»e inkernationale ZurLftekLonfersAz. Haag, 10. November. (Tel.-Komp.) Hollands^ Nieuwsbureair meldet aus Paris: Hier fand ii erste internationale Zusammenkunft von Juristen ftstk Es wurde eine Erklämng über die Rechte und Wichtqd der einzelnen Staaten abgegeben, die ßleichzetti- «I Grundlage für die internationale Rechtksdiftzierundiemn loll. -

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