Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 253 (2.10.1919)
- Date
- 1919-10-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Sie Lauten e n tfchieden ablehnend. _ K antsa a* c******»« »’.m.iiäfl) ■ * Deutsch-russische Verhandlungen? 1 Berlin, 1. Oktober. (Privat.) Es verlautet, daß Minister des Aeutzern Bauer Verhandlungen mit dem russischen Außenminister Tschitscherin angeknüpft habe. Welcher Art diese Verhandlungen waren, ist nicht bekannt. Der Minoritäteuschutz in I Prag, 1'. Oktober. Das tschecho-sGwakische Preß-. Mvean veröffentlicht den Wortlaut des Vertrages der tschecho - slowakischen Republik «nt den Vereinigten Ptaäten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan in Durchführung des Artikels 57 «eS Friedensvertrages mit der Republik Oesterreich. y . Der Vertrag besteht, aus zwei Kapiteln, die Wahrere Artikel enthalten. Artikel 1 des ersten Kapitels bestimmt, daß die Forschriften des Vertrages als Grundgesetzt aberkannt tvekden. / Llrtikel 2 lautet: Die tschecho-slowakischa. Republik Iwrpflichtet sich, allen Bewohuerrr vollkommenen, und «abßolnten Schutz ihres Lebens und ihrer Freiheit ohne HHierfchich'ihrer Abstammung, dex Staatszugehörigkeit, brr Sprache, Rasse oder Religion zu.. gewähren. Alle Niwvhner der tschecho-slowakischen Republik werben bas Mcht habetr, öffentlich wie privat was immer für et« teefetttttttig, ei«e Religion «oder einen Glauben' irer aus-, Mähen, dessen Ausübung Nicht mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten im Widerspruch steht. Das Starrtsbürgerrecht. . ' Artikel 3 besagt: Die tschecho-slowakische Republik erkennt an und erklärt als tschecho-slowakischeStaatsbürger facto und ohne weitere Formalität die deutschen, österreichischen und ungarischen Staatsbürger, welche apr Tage des Jnkraftiwebens dieses Vertrages, und 'zwar je nach den Umständen, ihren Wohnsitz oder ihr HeiuiatSrecht in dem Gebiete haben, welches einen Teil der tschecho-slowari- Men Republik bildet oder als . solcher anerkannt wird. Die tveiteren Bestimmungen^ des .Artikels normieren bas Opti v n sre ch t, welches allen über 18 Jahre Wen Personen znsteht. Fene -Personen, die.von diesem, Dptionsr^cht Gebrauch machen, sind verpflichtet, inner'--- Halb der folgenden 13 Monate ihren Wohnsitz nach Katzem Staate zu Verlegeu. für welchen sie optiert haben. Fwerden ihre sämtlichen unbeweglichen und bewegi Güter behalten. Artikel 4 erkennt die tschecho-slowakische Staats- Mrgerschaft auch jener: Personen zu, die in dem oben tzenannjen Gebiet von Eltern geboren sind, welche dort jchrerr Wohnsitz, beziehungsweise ihr Heimatsrecht Haben, MH wenn diese Pn somit an dem Tage des Jnkrast--- jkvewns dieses Vertrages in jenem Gebiet nicht ihren Wohnsitz, beziehungsweise das Heimatsrecht besitzen. Doch müssen diese Personen innerhalb z w e i e r Jahre MH Jnkraftreben des Vertrages das 3kecht haben, zu «Äklären, daß sie aus die tschecho-slowakische Staats- Lürgerschaft verzichten. Die Gleichberechtigung. J Artikel 7 bestimmt: Alle tschechoslowakischen Dtaatsbürger werden vor dem Gesetz gleich fein und gleiche bürgerliche und politische Rechte ohne Ansehung der Rasse, Sprache oder Religion genießen. Der Unterschied der Religion, des Glaubens oder des B'ekennt- NisseS darf keinem tschecho-slowakischen Staatsbürger, , eit es sich -um den Genuß der bürgerlichen und »Mschen Rechte imb insbesondere tun den Eintritt den öffentlichen Dienst, in Aeniter oder Eh reu stell unn, oder um die Ausübung was ütrtner für eines Gewerbes oder Berufes handelt, hinderlick/ sein. lKxinerlei Beschränkung wird den tschecho-slotvakischen Staatsbürgern anserlegt bezüglich des Gebrauches irgendeiner Sprache int privaten und' Landclsevrkehr, si» allen Angelegenheiten der Religion, oer Presse oder jössentlicher Kttndgebringen ivelcher Art immer oder in öffentlichen Versammlungea. Ungeachtet dessen, daß die rtschechv'slowakische Regierung eine Aon t s s p r a ch e einführte, wird den tsckeüw--slowakischen Staatsbürgern ander Tschecho-Slowakei. derer als tschechischer Zunge angemessene Möglichkeit gewährt werden, vor Gericht ihre Sprache mündlich und schriftlichen gebrauchen. Artikel 8 setzt fest: Tschecho-slowakische Staatsbürger, die nationalen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, werden rechtlich und tatsächlich unter den gleichen Garantien die gleiche Behandlung erfahren^ wie die übrigen tschecho-slswakischen Staatsbürger. Insbesondere werden sie das gleiche Recht der Gründung, Leitung und Verioaltung von Humanitären,. religiösen und sozialen ■ Anstalten, Schulen und Erzieh ungsanftalten aus eigene Kosten , haben mit dem Rechte, frei ihre Sprache zu gebrauchen und ihre Religion auszuüben. Das AnLe^mchtswesen. Artikel 9 besagt: Was den öffentlichen Unterricht anlaugt, wird die tschechv-slowirkische Regierung in den Stabten und Bezirken, in denen ein bedeutender Bruchteil als" tschechischer Zunge angesiedelt ist,, angemessene Gelegenheit bieten, daß den Kindern dieser' tschecho-sliowakischen Staatsbürger Unterricht in ihrer Sprüche zuteil wird. Diese Destimntung wird jedoch die' tchecho-slowakische Regierung nicht -hindern:, den Unterricht der' tschechischen Sprache als obligaten Lehrgegenstand zu erklären. Ebenso wird diesen Minderheiten ein altgemessener Anteil'attAem Genuß und der Benützung jener Betrage gesichÄst, welche für die Erziehtrtlg, die Religion öder hümaNitäre Zwecke ans öffentlichen Mitteln auszuwerfen sitrd. Das zweite Kapitel bezieht sich aus das Gebiet der. S ü d k a r p a t h e n - R u i I) c n c n, welches eine Selbflverwalttmgsernheit ün Rahmm des. tschechoslowakischen Staates bildet. Diese Setbstverwaltungseinheit wird mit der weitestgehenden Autonotnie ausgestattet, die mit der Einheit des tschecho-slöwakischen Staates vereinbar ist. Das Gebiet der Südkarpathen- Rnthenen wird einen autonomen Landtag besitzen, der in sprachlickten, Unterrichtsimd religiösen Angelenheiten sowie in Fragen der lokalen Verwaltung zuständig sein wird. Der Gonverneur des Gebietes wird vom Präsidetlten der Republik ernannt werden und dem Landtage verantwortlich' sein. Die Beamten werden trach Tunlichkeit der Bevölwrnttg dieses Gebietes enttwnnnen. Die tschecho-slvwakisch'e Republik verbürgt dem Gebiete überdies eine gerechte Vertretung in der gesetzgebenden Körperschaft der tschecho-slowakischen Republik. Der internsrtionale Charakter des Minoritätenschntzes. Der Schlußartikel bestimmt: Di; t chrcho-slolvakische Republik willigt ein, daß die Vorschriften des Vertrages, so wert er die Minderheitten betrifft, Derpftrchtungetl in ternatianalen Charakters begründen ntld die Bürgschaften dev GeseUschaft her Natiotten genießen. Sie dürfen ohne Zustiuttnnng der Mehrheit im Rate der Gesellschaft der Natiynetr nicht abgeändert tverden. Die tschech'o-slvwakische Republik willigt ferner ein, baß jedes Mtglied des Rates der Gesellschaft der NaLiottetr das Recht haben wird, die - AnfmerksLnrkeit des Mtes aus jede droheirde oder bereits eiitgetvetene. Verletzung irgendeiner dieser Verpflichttmgen zu lenken. Jede Meinnngsverschiedttthert, die über die rechtlichen oder tatsächlichen Fragen, die mit diesen Artikeln znsantmenhängen, zwischen der tsch echo-slowakischen Regierung und .irgendei-ner Macht,' die. Mitglied des Rates her Gesellschaft der Naüonetl ist, entstehen tvürde, soll als .Konflikt internationalen Charakters an-- gesehen und, falls die Partei es fordert, vor den ständigett internationalen Gerichtshof gebracht werden. Die PolMA der SlswaLei. —V Wien, 2. Okiober. Der tschechische Minister des Aeußern, Herr Benesch, hat vor/der Prager Ncttionaloersanw.üung die Richtlirüeir besprochen, nach denen er die auswärtigen Beziehungen zu regeln gedenkt. Er hat eine kluge, vorsichtige und vor allem versöhnliche Rede gehalten, die ganz im Rahmen des Programme» 5Lusars bleibt. Er will Frieden mit den Nachbarstaaten, mit, Wien° und Budapest, er verzichtet aus alle Eroberungskriege, da die tschechische Republill gesättigt sei, mrd er bekennt sich loyal zu dem Vertrag über den Schutz der Minoritäten. Wer in seinem Progranrm zeigt sich auch schon der Niederschlag der vielen durch die Pariser Diktate gemachten Fehler, ein Aufdämmern der Konflikte, die - die tschechische NepttbliL zu bedenken haben' wird und die den Frieden in Frage stellen. Er verwies auf die Schwierigkeiten Deutschlands, -und? Ruß-' lands, die die tschechische' Politik. zur', gespanntesten Aufmerksamkeit zwingen, und . 'betonte die Notwendigkeit der Vorsicht gegenüber Polen und Rumänien. Die Stellung der Tschecho-Slowakci zu diesen Nachbarn ist LatsachLich sehr schwierig. Es grenzen drei' große Agrargebiete aneinander, die wirtschaftsgeographisch verschieden vricnllert sind und eine nicht gleichmäßig entwickelte Industrie besitzen. Die tschechische Republik versÜgt im Norden und im Zentrum über' eine reich gegliederte industrielle Organisation, dir polrüsche Industrie hat durch den.Krieg so schwer gelitten, daß sie auf.Jahre Amückgedrüngt worden ist und Rumäniens,. Petroleum, wird in der Zukunft auf die -galizifche, Amerikanische und englische Konkurrenz stoßen, welch;letztei^Äie^rüWhm^WirHn '.8'azü benützt hat. in aller Sülle die Oelgebiete von . Baku zu besetzen. Diese Staaten werden gezwungen sein, eine vorwiegend agrarische Politik zu betreiben und es ist da leicht vorausZusehen. daß sich die Dinge im Raum sehr hart stoßen, werden. .'Daß da gerade die Prager Politik, hinter deren Gebiet die starke und trotz aller WirrenexpansiRrssähige deutsche Iirdustrie sich ausbreitet, sehr kühl wird operieren müssen, liegt auf der Hand. Auch feie tschechische Republik ist auf Freundschaft angewiesen urrd es ist gut, daß Herr Venesch dies offen ausfpricht und den natiotmlisüschen Heißspornen, die seiner Regierung das Leben sauer machen, den Standpunkt klar zu machen sucht. Ob er diese Ideen wird durchsetzen können, ist aber sehr zweifelhaft. Der Redner, der nach ihm zu Wort kam, Herr Dr. Kramarsch, schlug schon ganz andere Tone an. Er ist für einen scharfen wirtschaftlichen Kamos und tritt gegen die sozialen Experimente auf, die die Produktivität der tschechischen Industrie gefährden könnten. Auch er weist aus die kommenden Konkurrenzkämpfe hur, aber in deutlicher pointierter Form. In diesen Reden zeigt sich die Situation, in der sich das Kabinett Tusar befindet, das. schwach wie jede Koalitton. zwischen einem nationalistisch erregten Kleinbürgertum, einer schutzzöllnerisch gestimmten Industrie, die durch das österreichische Prärniensystem verwöhnt ist, und einer radikalisierten Arbeiterschaft lavieren muß. Diese Schwierigkeiten liegen nicht an dem System des einen oder des anderen Kabinetts. Das ganze tschechische Volk macht eine sehr ernste Periode in seiner kaum ein Jahr alt gewordenen Unabhängigkeit durch und muß mit sehr gemischten Gefühlen erkennen, daß seiner Macht und weltpolitischem Einfluß durch die Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung enge Grenzen gezogen sind. Man hatte geglaubt, die lodernde nationale Vegeistemng werde starke Flügel haben, um das Bolk über alle Schwierigkeiten hinwegzutragen. Wer man erkennt jetzt, daß die Ausrechthaltmrg einer kriegsstarken Armee, die Negierung der Existenzatrsprüche der anderen dem Staate einverleibten Stationen und die Entfesselung und das ewige Feiern nationaler Feste nicht die Voraussetzungen für rtrhige und zielbewußte Produktion und für den Friederr darstellen, dessen die tschechische Republik so dringend wie jedes andere Land bedarf. Immerhin . muß man mit einem , gewissen Neid nach Prag sehen, dessen Natiorialveisammluag. obzwar sie nicht, aus Wahlen hervorgegangeu ip. sich nicht beiseite schieben läßt und stn lebenOigsten Kontakt mit der Beoölkeruna eifersüchtig über ihr i