Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 226 (4.9.1919)
- Date
- 1919-09-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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CKttftttatiitjnavs Preis SSO Heller •IflU Wtt tu» Aoui: MtMMtlf*. . . .K 7.» Vtrvtel)Sye!s . . H 80.— tiolbjübrig«... . u 40.— VhntnAt^lt n So«— Mit Poflversand: Wo««»tttch. . . .L 7.80 »terteNShvrg. . „ Sg.— ÄalbfSH-ta . . . 44^— ««qjiihvig.,.v« M 88.- 3*Upff0n*i Adttttnlfis«. «-» 440S8.^»daittto« f^fi®*** Nr. 226 teuer Wien, Donnerstag, den 4. September 191V Preis gttfBmttttwitttm*« imtiF» M» da» Aa»la«dl^ Manatttch . . . L ^.SO NlertolfShrta »-^^3.— » «'/^ 30.— danftkihvig.'.0?,.-. LirdaMkon e?.Adm«»»Kr^ ■ tiemr v Mk-n, >rr. TadorstraS» Vr.L-L PejtfparKass»«-K«rt» 'S». iso.esr . Jahrgang Warum der Friedeusvertrag für DeutschZsterreich so uugünsLLg ist. Eleweneeau Wer die SchuLdfrage. — FLr die SürideR der MsKarchie soll DeuLschösterreich dützen. — Das ArrsLeiümgsprirrzip der EaLenLe. — Wie man DeaLschösterreich zu Helsen Verspricht. Das Begleitschreiben des Präsidenten Clemenceau, das dem Friedensvertrag mit Deutschösterreich beigelegt wurde und das wir nachstehend veröffentlichen, ist eine umfangreiche Polemik gegen die Einwendungen des Staatskanzlers Dr. Renner und eine wuchtige Anklageschrift gegen die alte Monarchie, als deren einziger und verantwortlicher Erbe Deulfchöfterreich von der Entente angesehen wird. Die von Clemenceau oorgebrachten Argumente find nicht besonders stichhältig und es würde nicht schwer fallen, viele der Beschuldigungen zu widerlegen. Das Begleitschreiben ist ein Dokument der Stellung Frankreichs zu den neuen Nationalstaaten, als deren Protektor es sich verpflichtet sieht, dem Aufbau der Sukzefsionsstaaten auf Kosten Deutschösterreichs zu erleichtern. Darum mußte Clemenceau den Schuldspruch für Deutschösterreich so konstruieren, daß man die finan- -jiellen und territorialen Entscheidungen der Pariser Konferenz, die nicht immer mit den Prinzipien überemstimmen, für welche die Westmächte angeblich m den Krieg gegen den ' Imperialismus gezogen sind, der ' Ententeöffentlichkeit mundgerecht mache. Das. harte Urteil Clemenceaus wird nur etwas versöhnlicher, wo es von der wirtschaftlichen Hilfe sprich^ die die Reparativnskommission,.,der^neue Pyrnnmh für DeuLsMsierreich, M'Mlnen 'Republik. in Aussicht stellt. Die Zukunft wird uns den Beweis erbringen, wie sich Clemenceau uitb seine Berater irrten, wenn [ie meinten, daß durch einen Mächtspruch, wie er jetzt in Paris.gefällt wurde, der internationalen Gerechtigkeit Genüge getan wurde. r n Saint-Germain» 3. ^September. Das Begleitschreiben des Präsidenten der. Friedenskonferenz Clemenceau an den Leitervbet* Lentschösterteichischen Fricdensdclcgatlou Staatskanzler Dr.,'Renner besagt: - . P a r i s, 2. September 1919. $0pr'. Herr Präsident! .' Die alliierten und assoziierten Mächte haben mit größter Sorgfalt jene Bemerkungen geprüft, die von der österreichischen DÜegatlon bezüglich des Enlwnrses des Friedensvertrages vorgebracht wrttden. Die VerantwortlichkUt. 1. Die in der Antwort der österreichischen Delegation erbobencn Einwendungen gegen den Entwurf gründen sich auf die Tatsache, daß Oesterreich angesichts der Auflösung der österreichischlmgarischen Monarchie in keiner Richtung als ein feindlicher Staat behandelt werden dürfe und daß man ihiii iniolgcdeffen in leindr Weise Lasten der Wiedergutmachungen unterlegen könne, die sicherlich der österreichisch-ungarischen Monarchie auferlegt worden wären, wenn sie nicht ausgehort hatte zu bestehen. Diese B e m er k u n g e n entsprechen einer -gründs ä tz l i ch s a l s ch e n Auffassung über die Verantwortlichkeiten des 'österreichischen Volkes., Die alliierten und assoziierten Mächte halten cs daher für notwendig, so kurz als möglich die Grundsätze zu bezeichnen, die nach ihrer Ansicht zur Beilegung des Krieges, der eben zu Ende gegangen ist, in Bezug auf Oesterreich airacwendet werden müssen. Das österreichische Volk teilt m weitem Nnuangr mit seinein Nachbarn, dem ungarischen Volke, die Verantwortlichkeit für die Hebel, unter denen Europa während der letzten fünf Jahre gelitten chat. Der ' Krieg ist mit Ueberstürzung hervorgerufen worden durch das Ultimatum» daß die Wiener Regierung an Serbien gerichtet hat, indem sie innerhalb der Frist von 48 Stnnden die Annahme einer Reihe von Forderungen gefordert hat, die in ihrem Erfolge die Unabhängigkeit eines benachbarten souveränen Staates vernichtet hätten. Die österreichische Delegation scheint zu meinen, daß die Verantwortlichkeit für diese Handlungen ausschließlich der habsbnrgischen Dynastie und ihren Satelliten zur Last fällt. Nach dieser Meinung könnte sich das österreichische Volk infolge des Zusammenbruches der Monarchie unter den Schlägen der siegreichen Alliierten der Verantwortlichkeit für die Handlungen entziehen, die von einer Negierung, die die ihrige war und ihren Sitz in ihrer Hauptstadt hatte, begangen wurde. ', Wenn das österreichische Volk während der Jahre, die dem Kriege vvrausgegangm sind, sich bemüht hätte, den Geist des MrlilanSmirs und der Herrschsucht, von dem die Regierung der Monarchie beseelt war, zu erdrücken, wenn cs einen wahrhaften Protest gegen den Krieg erhoben hätte, wenne8 verweigert hätte, seine Machthaber in der Absicht, den Kriefl fortzuführen, zu unterstützen imb zu erhalten, so könnte man utzt der erwähnten Verteidigung errilge Aufmerksamkeit schenken. Aber der Krieg wurde im Augenblick seiner Erklärung in Wien stürnrisch begrüßt, daS österreichische Volk war vom Beginne bis zum Ende sein Äübeuder Parteiaänarr. es bat bis zur endaültiaen Niederlage auf dem Schlachtfelde /nichts getan, , um sich von der Politik seiner Regierung und , seiner Verbündeten zu trennen: Angesichts so vieler offenkundiger Beweffe muß das österreichische Volk entsprechend den geheiligten Regeln der Gerechtigkeit gezwungen werden, seinen vollen Anteil an der Verantwortlichkeit für das Verbrechen, das über die Welt-ein solches Unheil gebracht hat, auf sich zu nehmen. Hierzu kommt: Die alliierten und affozüerten Mächte fühlen sich verpflichtet, festzustellen, daß die Politik dev ehemaligen Habsburger im Wesen eine Politik geworden war» die die Hegemonie des deutsche» und magyarischen Volkes über die Mehrheit der Einwohner der österreichisch-ungarische» Monarchie auf» echter halten sollte. Die ehemalige jetzt erschöpfte Autokratie mit ihren militärischen Traditionen hat sich dank der kräftigen Unterstützung der Einwohner Oesterreichs und Ungarns erhalten lasten Md hat ihnen die politische und wirtschaftliche Herrschaft über ihre Landsleute gesichert. Dieses System der Herrschaft Md Bedrückung, das den einen Volksstamm zum. andern in Widerspruch gebracht Md dem das österreichische Volk seine ständige Unterstützung gewährt hat war eine der tiefsten Ursachen des Krieges. Es. hat an den Grenzen Oesterreich-Ungarns jene irredcntistischen Bewegungen gezeitigt, die in Europa den Gärstoff der Erregung erhalten haben. Es hat jenen Zustand der zunehmenden Abhängigkeit Oesterreich-Ungarns gegenüber Deutschland herbeigeführt, dessen Wirkung die Unterordnung der österreichisch-ungarischen Politik unter die alldeutschen Herrschaftspläne war. DaS österreichische Volk ist und bleibt bis zur Unterserilgung des Friedens ein feindliches Volk. Nach Unterfertig»««des Friedens wird Oesterreich ein Staat werden, mit dem dieälliierten und^ affozüerten.Mächte.fWm.dschMUeBeziMMn «MhaltW z« können glauben. Deutfchöstevüeich und die neue« Nationalstaaten. 2. Die österreichische Delegation hat ebenst)' gegen jene Bestimmungen des Vertrages protestiert, die die Beziehungen Oesterreichs Mt den neu gegründeten Staaten auf den, Gebietender alten Monarchie regeln. Die alliierten mld ' assoziierten Mächte halten sich für verpflichtet, hervorzuheben, daß die Schwäche, unter der Oesterreich zu leiden haben wird, nicht die Folge der Bestimmungen des Vertrages ist. Sie entspringt vielmehr der Politik der Vorherrschaft, die das; österreichische Volk in der Vergangenheit , eingehalten hat. Wenn die Politik Oesterreich-Ungarns eine Politik der' Großmut und der Gerechtigkeit gegenüber allen seinen Untertanen gewesen wäre, so hätten die Staaten. der oberen Donau - eine: ökonomische und politische Emhcit sowie freundschaftliche 'Beziehungen erhalten können. Tatsächlich war die Politik der Hegemonie, die Ursache einer der grausamsten Tragödien tz?s Letzten Kriches^ Man sah Millionen von Menschen, die jenen BöWrnWMöreü, die Oesterreich-Ungarn unterworfen waren, unter TodcMrafe LMungen, , gegen ihren Willen in den'Reihen einer Armee züMWfen, die gleichzeitig den Zweck verfolgte, ihre eigene Knechtschaft zn einem dauernden Zustande zu machen und das Werk der Zerstörung der Freiheit Europas zu vollenden. Unter diesen Völkern 'haben viele gegen den Krieg Protest erhoben, sie haben hierfür die Konfiskation ihrer Güter, die Gefangenschaft und dm Tod erduldet. Biele andere als jene, tue gefangmgenommen wurden,, oder geflüchtet sind, haben sich in den Armeen der Alliierten verdungen und im Befreiungskriege ihre Rolle gespielt. Jetzt sind alle ausnahmslos und mit vollem Recht entschlossen, sich^ zu selbständigen Staaten m konstituieren. Sie wollen nicht mehr Wien vertrauen. Die Politik der Vorherrschaft hat als unvermeidliche Folge die ZertrümmerMg nach sich gezogen und aus dieser Zertrümmerung ist dre gegenwärtige bedrängte Lage Oesterreichs erwachsen. Man hat ans Wien de« wi«tschafLlichen und politischen Mittelpunkt des ReicheS'gemacht: alles war daselbst künstlich konzentriert, man hat die Provinzen ihres Blutes beraubt, man hat die Eisenbahnstr.aßcn lahm gelegt, um die Hauptstadt blühender zu gestallen. Die Zertrümmerung Oesterreichs und die Zerstückelung s.W§ wirtschaftlichen Verkehrsnetzes, das bisher zentralisiert war, konnte nicht verfehlen,., dem osterreichrschen Staate mrd seiner Hauptstadt schwere Schläge zuzufügrn. Aber die Auflösung der Mostarchie mit ihren Folgeerscheinungen ist das unmittelbare Ergebnes iener verderblichen Politik der Vorherrschaft, für die das österreichische Volk selbst hauptsächlich die Verantwortung trägt. Die Entente will Deutschösterreich helfen. 3. Die alliierten und affozircrten Mächte haben gleichwohl keineswegs den Wunsch, die - unglückliche Lage Oesterreichs zu erschweren, im Gegenteile wüvschen sie lebhaft, alles, was in ihren Kräften steht, zu tun, um dem Volke zu helfest, sich seiner neuen Lage anzupaffen und wieder zur Wohlfahrt zu gelangen, unter der Bedingung, daß - dies niemals de« neuen aus dem alten Reiche hervorgegangenen Staaten zum Schaden gereiche. Der Zusammenbruch der Monarchie hat viele schwierige Probleme hinsichtlich der Beziehungen zwischen den neuen Staaten, die nach dem Vertrage seine Erben sind, gezeitigt, Beziehungen zwischen den Bürgern Oesterreichs und jenm der alliierten und affoziierte» Mächte. Aber mit Rücksicht auf die Bemerkungen der österreichischen Delegation haben die alliierten und affozüerten Mächte unter Wahrung der Richlinien des Vertrages beträchtliche Aendernngen in feinen wirtschaftlichen Bestimmungen erngeführt. Die Güter der österreichischen StuatSbürger in den den alliierten Atächten adaetretencn Gebieten werden ik^e.n Eiaentümern znrückgestellt werben; diese Güter werden von allen Ma^ nahmen der Liquidation oder Uebertragung frei sein, die seit dem Waffenstillstände getroffen wmden, und eine gleichartige Ausnahme von jeder Beschlagnahme oder Liquidation wird ihnen für die Zukunft gewährleistet. Verträge, die Mischen österreichischen Staatsbürgern Md Personen, die nach dem Vertrags die, Staatsbürgerschaft eines alliierterr Staates erlangen) bleiben in Kraft, ohne daß das Recht ihrer Auslösung erngeräumt werden würde. Es werden Maßnahmen getroffen» um Oesterreich gegen die Verpflichtung zur Lieferung bestimmter Rohstoffe die Versorgung der unentbehrlichen Kohle aus Tschecho-Slowakien und aus Polen zu sichern. Jene offenen Fragen betreffend di« österreichischen Staatsbürger, die zwischen Oesterreich und seineq Nachbarn, die von ihm erben, noch bereinigt werden muffen, sind durch abgesonderte Vernnbarnngen zu regeln. "Diese Vev-j einbarMgen werden von einer Konferenz ausgearbeitet, in di« Oesterreich mit den gleichen Rechten wie die anderen wtrressierten Staaten zugelaffen wird. Die Einzelheiten dieser sowie stoch weiterer Zugeständniffe sind aus der angeschloffenen Antwort M entnehmen., , $ Endlich wird die Reparationskonrmiffi o» zur Instruktion bekommen, sich in offenkmdig hnmanitärew Geiste der, ihr anvertrauten Aufgaben zu enlledigen. Sie wich die Lebmsintereffen der Gesamtheit berücksichtigen muffen Md jede Mildemng gewähren, die sie als ein Erfordernis der Lebens« mittellag« Oesterreichs betrachten kann. ' , 4. Was die für die deutschösterreichische Republik festgeÄtzken Gebietsgrenzen betrifft, können die alliierten und assozäerten Mächte keinerlei Aenderung der Entschließungen (hier fehlen einige Worte) sind nach monatelangen gründlichm Studien gefaD worden und in den von der österreichischen Delegation vorgebrachten Bemerkungen wurde kein Argument gefMden, düs itujfl schon von den Kommissionen, die die betreffenden Berichte eystatm hatteir, geprüft worden wäre. Im allgemeinen haben sich die alliierten und affoziierten Mächte nach Kräften bemüht, die Grenzen der Staaten der einst-! maligen österreichisch-Mgarrschen Monarchie in einer billigen Weise nnd derart zu bestnmnen, daß in Mitteleuropa ein dauernde» Friede herbeigeführt werde. So haben die allnerten und affoziierttst Mächte für T s ch e ch o - S l o w a k i e n die h i st o r i schen itnq, was' OUb^erUoAersst, sind sre von diesen Grenzen vttr ch zwei Fallen von minderer Bedeutung abgewiche», in denen dn wirtschaftlichen Interessen der neuen Staaten die Gegem Vorstellungen der österreichischen Republik zu Merwreaeu schienen und scheinen. In Bezug mrf I n g o s l a w i e n sind dre alliierten Md affozüerten Mächte nach Möglichkeit der awj erkannten Sprachgrenzen gefolgt. Was Ü n g a r' betrifft, haben die allricrlm nnd affozüerten Mächte Oesterreki gewisse Gebiete deutscher Zunge einverleibt, die bisher inn ' der ungarischen Grenzen gelegest sind. , Was Tirol betrifft, waren die aMerken nnd Stetten Mächte von der Tatsache ergrifft«, daß währe«! langer Jahre das italienische. Volk einer absichtlich; sein -Leben gelenkten Bedrohung ausgesetzt war. Diese r^i drohung ergab sich daraus, daß Oesterreich-Ungarn int Mi sitze vorgeschobener rlzrd die italienische Ebene beherrschender militärischer Stellungen war. Unter diesen Verhältnissen war nach.Ansicht der alliierten und assoziierten Mächte die bestä Losung, Jtaliett die natürliche Grenze der Alpen znUlgestehQ« die es ftit so langer Zeit ftrdert. " > f; *1 5. Die alliierten And assoziierten Mächte wollen »och! der österreichischen Delegation in Erinnerung bringen, daß d'e« Friebensvertrag besondere Bestimmungen über den Schützt kleiner Gemeinwesen, wie das neue Oesterreich, enthält. Es wird von unn an den tnächfigen Reichen nicht mehr nröglW ftiit, ungestraft das politische und wirtschaftliche/Leben'ihren schwächeren Nachbarn zu. bedrohen. Die Bestimmungen bezüglich der Hafen» der Wasterstratzer nnd Eisenbahnen ' Ochern Oesterreich unter dem Schütz rnternationäler tionen den Zugang zum Meere, zu Land und zu Wasftr. j Die Klauseln betrefftnd die Arbeitsgesetzgebung werben dazu beitragen, die Rechte der Arbeiterbet)olkerung « schätzen und ihre Existenzbedingungen zu besser«. Die 'ßÄ», träge betreffend y% die Minderheiten werden die religiösen, politischen und sprachlichen Rechte jettd? Minoritäten schützen, dieinfolge des Friedensvertrages einey anderert Staatshoheit unterworfen werden. Die ReparattonSkommisfiON. In Durchführung des Artikels 179 der Frie»s dcnsbedingungen mit Oesterreich wird die Nepacati-.'l>.stont^ Mission ermächtigt sein, der für Spezialftagen bestellten. Kommission gewisse Befugnisse, die sie für wmtschensivert erachte^ zu übertragen. Infolgedessen wirb die Kommission Instruktionen erhalten, damit die Spezialkommission sich regelmäßig in Wie,: vereine, und zwar in kürzester Frist, trach Jn'kraft-i treten des Vertrages. Diese Kommission wird in allem, was! das Studium der Hilfsquellen und/ der Leistungsfäht'gkeiÜ betrifft, als Vertreter der 'Reparationskontmission Handelns Sie «wird alle Auskünfte' entgegennehmen, dix sie benötigen! sollte, und die im Artikel 182 der Friedensbediugn,tgen vvr-< gesehen sind. Sie wird beauftragt sein, alle voit Oesrerrcich!. über die Fragen seiner Zahlungsfähigkeit vvrgebracht^rv Argumente und Zeugen schäften anzuhören (Annex 2 . deq Teiles 8). Um die Vorweisung dieser Urtnndeft mrd Zeugen-i schaftetr zu erleichtern, wird Oesterreich bei der Sektion durch! einen Kommissär vertreten sein, der zu den Sitznngeit de« Sektion berufen wird, so oft sie es für notwendig hält/den aber sein Stimmrecht hat. i > Die Sektion wird beauftragt sein, die Finanzgebarnugs zu verfolgeit und zwischen den interessierten Regierungen unten den im Artikel 212 bezeichneteit Bedingungen zu h,teet'fitieteir>| sowie . auf Verlangen der interessierten Regierungen die! Schied-?-.ichler zu bezeichtien.