Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 134 (2.6.1919)
- Date
- 1919-06-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Diese Rheinische Republik soll nach dem Aufruf eine „Friedensrepublik" sein und das Rheinland, Rh eiuhesfen, die Rheinpfalz und das FürpentumBirkenfeld umfassen. Die vorläufige Regierung, die angeblich schon besteht, habe ihren Sitz ürWiesbaden. Die endgültige Hauptstadt sollKoblenz werden. Die Erlaubnis zu den Mahlen für die verfassunggebende Versammlung soll fofort eingeholt werden. Die bisherigen Staats- und Gemeindeangehörigen sollen bis auf weiteres im Amt bleiben. Der Aufruf ist unterschrieben von drei Arbeitsausfchüfien, nämlich einem cheinischen, nafiauisch-rheinhefflschen und pfälzischen Arbeitsausschuß. Es werden jedoch Leine N amen genannt, so daß der Aufruf völlig anonym ist. In Koblenz und Köln wurde der Aufruf nicht verbreitet. Nur eine einzige Zeitung des besetzten Gebietes hat davon Notitz genommen und sich in zustimmendem Sinne geäußert: Der „Mainzer Neueste Anzeiger", ein Blatt, da^schon seit einigen Wochen als von feindlicher Geite gekauft gilt. Selbst wenn, es sich bei diesen Vorgängen nur um einen groben Anfug handeln sollte, würde Hochverrat vorliegend Die rheinische Bevölkerung bekennt sich fest entschlossen zum Reich. Alle verbrecherischen Versuche der Loslösung sind aus einzelne besonders geschäftstüchtige, ehrgeizige oder bestochene Personen zmückzuführen. Der Wortlaut der Proklamation. Berlin, 1. Sunt. (Tel. der Wr. Morgenztg.) Sit Mainz ist heute die rheinische Republik proklamiert worden. Der „Neue Anzeiger" in Mainz bringt folgenden Aufruf, der auch an allen Straßenecken angeschlagen ist: „An das rheinische Volk! Der Augenblick ist gekommen, wo eS gilt, dem Völkerftieden BÄcken zu bauen. In dieser Stunde höchster Not verlangt das rheinische Volk, selbst gehört zu werden. Vor ^diesem felsenfesten Entschluß, geboren aus dem vor aller Welt anerkannten Rechte der Selbstbestimmung, muß jeder Zwang zurückweichen. Das rheinische Volk will ehrlich und aufrichtig den Frieden, der die Grundlage für die Versöhnung aller Völker bilden wirb. Deshalb sagt es sich' aus freien Stücken los von den Grundlagen, die so viele Kriege verursachten, und von dem entarteten Feudalismus und Militarismus. Zur allgemeinen und endgültigen Völkerversöhnung vom ganzen Herzen beizutragen ist die vornehmste Pflicht deS rheinischen Volkes. Es erklärt daher: es wird eine selbständige rheinische Republik im Verbände des Deutschen Reiches als WedenHrepublik errichten, die das Rheinland, Alt- Nassau, Nheinhessen und die Rheinpfalz umfaßt. Die Errichtung geschieht auf folgender Grundlage: Die Grenzen bleiben di« alten. Zur Grenzänderung bedarf es der Zustimmung der betreffenden Volksteile. Die vorläufige Regierung wirb durch Delegierte der Unterzeichneten Ausschüsse ausgeübt. Um.die Erlaubnis zur Vornahme der Wahlen in die rheinische Laudesversammlung wird sofort nachgesucht. Als Ort für den Sitz der Regierung gilt Koblenz, aber die vorläufige Regierung hat ihren Sitz einstweilen der rheinischen Republik.'Es lebe die rheinische Repüblik'! Aachen, Mainz, Speyr, Wiesbaden, 1. Juni 1919. Der rheinische Arbeitsausschuß, der vereinigte rheinnafsauische, rheinhessische Arbeitsausschuß, der pfälzische Arbeitsausschuß. Diese Proklamation sollte auch in Höchst am Main angeschlagen werden, aber die deutsche Behörde verwkjgerte dies, weil Namen unter dem Plakat fehlten. Remonstration der Kleinstaaten. Erregte Diskussion in der Vollsitzung der Friedenskonferenz wegen des Minoritätenschutzes. Sa?nt-Ge?main-eri-Lahe, 1. Juni. Aus den ausführlichen Berichten der heutigen Morgeublätter über die gestrige Vollsitzung der Friedenskonferenz, in der der Dentschösterreich vvrzulegende Vertrag bekanntgegeben wurde, geht deutlich hervor, daß es sich für die Sukzessionsstaaten weniger um die Kritik der Einzelheiten als um die prinzipielle Betonung deS Standpunktes der Gleichberechtigung gegenüber den Großmächten handelte. Der Minoritatenfchntz. Gewisse Andeutungen der Blätter lassen erkennen, .daß die Diskussion ziemlich erregt war, und es kann gleich hinzngefügt werben, daß dank dem gemeinsamen kräftigen Vorgehen Wilsons und C lemenceaus der schließliche Erfolg dieser politischen Offensive der Kleinstaaten ziemlich gering zu bewerten sein dürste. Den Angriffspunkt bildete, wie bereits gestern gemeldet, jene Klausel des Friedensvertrages, in der der Schutz der ethnischen.und religiösen Minoritäten in den zentraleuropäischen Kleinstaaten dem Völkerbund oder, wie „Petit Journal" berichtigend bohauptet, den Großmächten direkt übertragen wird. Elemeneean wird heftig. .Hü Vratianu als Wortführer der Kleinstaaten"betonte nochmals den Standpunkts daß eine derartige Bestimmung einen Eingriff in die Souveränität der Kleinstaaten und eine Minderung ihrer Gleichberechtigung gegenüber den Großmächten bedeute. Wilson vertrat demgegenüber die Meinung, daß die Großmächte, deren Sieg die Kleinstaaten zum Teile erst ins Leben gerufen habe, die volle Verantwortung für den Frieden und für. ein künftiges System der Gerechtigkeit trügen. Er wurde von Clemenceau unterstützt, der ziemlich heftig geworden zu sein scheint, da der „Matin" die Kleinstaaten ausdrücklich ersucht, die guten Dienste nicht zu vergessen, die Frankreich ihnen geleistet hat und Clemenceau .feinen ^brüDkeu Ton" yjHt übelzy^ehm^ Kramarfch lenkt ein. Die energische Haltung der beiden Ententeführer, scheint ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben, denn Kramarsch, der nur bescheidene Einwände vorgebracht hatte, einigte sich schließlich mit Paderewski auf die Annahme des vorgeschlagenen Textes unter der Voraussetzung, daß gewisse von Trumbic angeregte Detailänderungeu vom Viererrat in Erwägung gezogen würden. Mt dem Versprechen, daß dies geschehen würde, wurde die Geheimsitzung geschlossen. Der deutschösterreichische Friedensvertrag. Nachdem nun die Großmächte im allgemeinen ihren Willen dnrchgesetzt haben, ist es so gut wie sicher, daß oer erste Teil deS deutsch österreichischen Friedensvertrages heute Montag den Delegierten vorgelegt werden wird. Die Regelung der TervitoriaLftagen. Es ist bezeichnend und vielleicht nicht gerade im günstigen Sinne auSzulegen, daß sich über die territorialen Fragen, die nach übereinstimmenden Angaben zum größten Teil schon in dem fertiggestellten Vertragsabschnitt enthalten sind, keinerlei Diskussion entspann. Die Nationalstaaten scheinen also mit der geplanten Lösung ganz zufrieden zu sein. Was die Grenzen gegen Tschecho- S l o w a k i e n anlangt, so sprechen mehrere Blätter von der Anerkennung der historischen Grenzen, während andere, darunter „Petit Journal", die Nachricht, wiederholen, daß sie in den Details durch eine gemischte Kommission bestimmt werden sollen. Im übrigen sagt „Petit Parisien", daß der Friedensvertrag nichts über die Aufteilung der vom neuen Oesterreich abzutretenden Gebiete enthalten werde. Diese Aufteilung würden die assoziierten Staaten später untereinander vornehmen. Der Eingriff in die Sonnerünitüt. wSBieit, 2. Juni 1919. \ In der Vollsitzung der Friedenskonferenz am vergangenen Samstag scheint es eine kleine Revolution der alliiert^ Kleinstaaten gegen die Diktatur der Großmächte, beziehungsweise deren vier Oberhäupter gegeben zu haben. Sie kleinen Staaten, darunter die österreichischen Sukzessionsstaaten, verlangen völlige prinzipielle Gleichstellung msi den Großmächten. Anlaß zu diesem Konflikt hat die Statuierung des Minoritätenschutzes im Friedensvertrag gegeben. Der Friedensvertcag verpflichtet bekanntlich die neu entstandenen Staaten und jene, deren Territorium wesentlich vergrößert wurde, diejenigen Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Minoritäten zu treffen, welche von denMoßmächten für notwendig erklärt werden. Der Schutz der Minoritäten soll ein Gegenstand der Judikatur des Völkerbundes sein. Diese Bestimmung nun betrachten die bettoffenen Staaten als einen Eingriff in die Souveränität. Die Behandlung der andersnationakenBürger sei eine innerstaatliche Angelegenheit,und die Macht des Völkerbundes soll bei den Grenzpfählen des Staates aushören. Das Widerstreben richtet sich also zunächst gegen das formelle Prinzip, nicht gchen die Materie des Gesetzes. Man wird aber nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß gerade bei diesem Punkt auch die Ablehnung des Gedankens selbst mitspricht. Die Nationalstaaten verstecken sich hinter dem Stolz der gekränkten Unabhängigkeit, aber in Wahrheit dürfte wertiger der Aerger über ein Mißtrauen in einer Sache, die sie selbst freiwillig gerecht lösen wollen, die Ursache d:r Aufregung sein, als vielmehr die Einsicht, daß die Großmächte dem zügellos gewordenen- Nationalismus einen Hemmschuh anleg en wollen. Die ireuen Staaten haben leider bisher nicht bewiesen, daß sie selbst gewillt sind, alle ihre Bürger in ihren politischen, menschlichen, nationalen und religiösen Rechten gleichzustellen. Das krasseste Beispiel hierfür ist Polen, dessen Vertreter in Paris moralische Entrüstung agiert, während daheim Massen volksverschiedener Menschen aus blutgierigem Chauvinismus hingeschlachtet werden. Wilson mußte daher darauf Hinweisen (und diese Erkenntnis kommt beinahe etwas spät), daß die Entente, daß die vier Männer die volle Verantwortung für das System tragen, das in diesen Stücken herrscht, die volle Verantwortung für die Gefährdung des Friedens und für ein künftiges System der Gerechtigkeit. Aus diesen Worten klingt wieder etwas von dem idealisttschen Pathos, das Wilftn einst in die Wagschale geworfen und durch das er den Krieg entschieden hat. Es ist nur imbegreiflich, wieso die Großmächte trotzdem es zulassen, daß unzählige neue Kriege die kleinen Völker ausreiben und daß in ganz Osteuropa der Wahnwitz seine Orgien in Strömen jüdischen Blutes feiert. Wir Juden wünschen den Minoritätenschutz, nicht,' weil wir die Souveränität irgend eines Staates gemindert sehen möchten, sondern, weil wir auf Grund der Erfahrungen und in ihm eine Sicherheit für jüdisches Leben-sehen, darüber hinaus aber auch in der Ausübung unserer Rechte und der Entfaltung unseres nationalen Wesens durch allgemein bindende Satzungen gesichert werden müssen. Von den neugebildeten Staaten hck bisher nur der tschecho-flowakische Staat durch Präsidenten Masaryk und Minister Benesch sich zur Erteilung von Minoritätsrechten bereit erklärt. Kramarsch soll auch nach dem ausgegebenen Bericht in der Sitzung kckmierend gewirkt haben. Es wäre ein Verdienst der tschecho-flowakischen Republik, wenn sie den anderen kleinen Staaten bewiese, daß es nur eine vernünftige Methode gibt, sich dem Gefühl eines Eingriffes in die Souveränität zu entziehen: nämlich selbst spontan in der ErtcilM der Minoritätsrechte voranzugehen. Der Friedensvertrag wird heute überreicht. Paris, 1. Juni. (Funksprnch.) Der Friedensvertrag wird der deutschösterreichischen Delegation Montag mittags überreicht werden.