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Wiener Morgenzeitung · 1919-04-17 · Heft 89 (17.4.1919) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 89 (17.4.1919)
Date
1919-04-17
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Jtt SS Wien, Donnerstag .Kittansvekwaltung wird, Unbeschadet etwaiger anderer von der Staatsschuldverwaltung kundgem-achten Beschränkungen nur dann erfolgen, wen« eS sich um rechtzeitig und gehörig angemeldete Stücke in inländischer bankmäßiger Verwahrung handelt, oder soweit der Dsriwahrurrgszwang nicht besteht — wenn der Eigentümer sich legitimiert und die mit der AnnahrnebesLStigung versehene Ausfertigung der Anmeldung vorweift. Für die Kreditinstitute besteht die Verpflichtung, solche uud die im § ß hezeichneten Depots entgegengunehmen und zu keinesfalls ungünstigeren als den bisherigen Bedingungen zu verrechnen und zu verwalten. Soweit es sich um Kriegsanleihe handelt, fiiti» die Umstände ihres Erwerbes, ob nämlich die Kriegsanleihe durch Zeichnung, Urbertragung von Todes wegen «dar anderweitig vor oder nach dem 1. November 1918 erworben irwrderr ist, bereits bei der Hinterlegung f-estzuftellen, Anmeldung. Die Attnttldnng der Vrrmögsnfchaften hat in der ML bis zum '3.1. März 1919, faweit es sich ober um Schuldverschreibungen des ehemaligen österreichischen Staates handelt, die außerhalb inländischer bankmäßiger Verwahrung verbleiben, bis zum 15. Mai 1919 zu erfolgen. Wertpapiere, die seit dem 13. März 1919 in§ Inland gebracht worden sind, sind binnen 14 Tagen nach Kundmachung dieser VollzugSanwsisung, solche, die in Zukunft ins Inland gebracht werden, binnen 14 Tagen nach dem Einlangen im Inland anzumelden. Soweit die Anmeldungen Schuldverschreibungen des ehemaligen österreichischen Staates oder Pfandscheine über Wertpapiere dieser Art umfassen, besteht der Verpflichtung, in den Anmeldungen Staatsbürgerschaft und Wohnsitz (Sitz) des Deponenten und Eigentümers, ferner anzrrgeve», ob der Deponent und der Eigentümer BetriebsMLten im Ausland unterhält. Vom Eigentümer, beziehungsweise Hinterleger oder Korderungsberechtigten sind nicht anzume lben: 1. Gegen ZohlungS-, Strmdungs schein und ähnliche Dokumente gezeichnete Kriegsanleihe in inländischer .bankmäßiger Verwahrung bis zu 1000 Kronen Nominale; 9. Lose der Klassenlotterie, andere Lose, deren Nominalbetrag 40 Kronen für das Stück nicht Mersteigt, ferner Prärnrencoupons, beziehungsweise GewinftsWne' solcher Ä>se>, wenn der Nominalbetrag der einem Eigentümer gehörenden Lose 900 Kronen nicht übersteigt und sich diese Papiere nicht in inländischer bankmäßiger Verwahrung befinden; 3. Rentenb ü ch e r der Postsparkasse bis zu 3000 Kronen Nominale; 4. Guthaben aus Girokonti bei der Postsparkasse bis zu 10 00 Kronen; gerichtsmäßige Deaußer jenen Lei der Postsparkasse, dann' Depositen und Kautionen bei öffentlichen Kassen; S. Einlagen gegen Einlagebuch und Einlageschein, wenn die einer Person gehörigen Einlagen 1060 Kronen nicht übersteigen; 6. der Besitz von inländische» Papiergeld außerhalb bankmäßiger Verwahrung bis zum Betrage von 5000 Krone». Kontrollbezeichnnng der Wertpapiere. Nach der Anmeldung wer'en die Wertpapiere, die sich im Inland befinden, einer Kontroklbezeichnung zugeführt. Für die Vornahme dieser KÄntrollbezeichnung ist eine Marnp u lativnsgebsihr zu entrichten. Eine wirkliche lieber gäbe von Wertp aprere n iru Znland ist bis z u m 15. Mai 1919 außer' zum Ztvecke der Nebertragung in inländische bWkmMge Verwahrung verboten. Eine Nebertragung ins Ausland ist, unbeschadet der Bestimmungen über Steuerflucht uwd Devisenverkehr, vor der Köntryllbezeichnung nach vorgöngiger vorschriftsmäßiger Anmeldung zulässig. Vom 16. Mai 1919 m dürfen amneldungS- Pflichtigs Wertpapiere, deren Anmeldung nicht durch die Kontrollbczeichnung nachgewiesen ist, im Inlande nicht wirklich übergeben und auch nicht in Berwahrung übernommen werden; auf im Inlands befindliche solch« Wertpapiere dürfen neue Coupvnbögen Nicht a«Sgefolgt, Treffer und Prämien nicht an S ge zahlt und ein Akti^rüezugSrecht darf damit nichtausgeübt werden. Sperren. Offene Depots in inländischer bankmäßiger Berwahrung sind dis zu ihrer Freigabe, die nach der Anmeldung — vorbehaltlich der Kontrvklbezeichnnng der Wertpapiere — erfolgt, für ditz Behebung zur Gänze gesperrt; die Uedertragung und Umschreibung des Kontoauf einen anderen Namen bei derselben Depotfteüe ist erst nach der f reigabe Zulässig. Nur inländisches Papiergeld in offerwn Depots ist bis zur Freigabe lediglich zur Hälft« gesperrt. Vom 1. Mai an muß jeder Erlag auf «in «eueS Depot geschehen. Guthaben aus dem Kontokorrent oder Givvkontv sind noch dem Srmkde vom 13. März 1919 diS zur Hälfte gesperrt. Eine Freigabe nach der Anmeldung ««folgt nicht. Die Sperre kann durch di- SoutüführendeStelle, bszi-ehungswsise Ein.lagestelle aufgehoben werden: 1. für alle Girokanloguthaben bei der Postsparkasse! 9. für all« Girokontogvthabe« und Einlagen d.'r inländischen Niederlassungen inländischer und ausländischer Kredittknstitute und der Personen» die im Wiener Morgerrzeitnug Inlande gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreiben, bei äner anderen derartigen Stelle; 3. für dir Guthaben und Einlagen der Länder, Bezirke und Gemeinden, dann der Handels- und Gewerbekammern, der öffentlichrechtlichen Versicherungsanstalten nnd der Wohltätigkeitsfondr und Anstalten; 4. soweit der angesprochen« Betrag zur Zahlung von Löhnen, Gehalten, Mietzinsen und öffentlichen Abgaben nachgewiesenerinaßen benötigt wird. Die Tatsachen, die durch die nach den Vorschriften dieser Bollzugsanweifung-wahrheitsgemäß und vollständig erstatteten Anzeigen und Anmeldungen neu hsrvorkommen, dürfen zur Einleitung von Strafverhandlungen ober bei Durchführung bereits anhängiger Strafverfahren in Sachen öffentlicher Abgaben nicht verwertet werden (Strafamnestie). Solch« neu hervvrgekAmmene Tatsachen dürfen, außer zur Richtigstellung der Kriegssteuer (KriegSgewinnsteuer) zur nachträglichen Erhöhung bereits bemessener Abgaben nicht verwendet werden. Sie dürfen zu nachträglicher Neubemessung von Abgaben für die Zeit vor 1. Jänner 1919 nicht verwertet werden (BttnessungSamnestie). Die Bemessungsamnestie wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Tatsachen bereits vor der Anmeldung in nachträglichen freiwilligen Berichtigungen vorgeheacht wurden. Anleitung zur Anmeldung und Kontrslke gewisser Ber« «ötzenschaste«. Als Beilage zur dritten DollzugSanweisung wird eine detaillierte Anleitung veröffentlicht, die eine Reihe von Detailverfügungen enthält. Für die bei einer und derselben Depotstelle hinterlegten Depots ist vom NnmeldungSpflichtigen oder von der Depotstelle ein Ausweis nach dem Stande vom Tage der Ausfertigung, spätestenvom 30. April 1919, vier fach, derart auSzufertige». daß alle Veränderungen seit dem 18. März 1919, als dem für die Erhebung maßgebenden Dag, besonders zu bezeichnen sind. Bei den in der Zeit zwischen 1. und 15. Mai errichteten Depots hat die Anmeldung nach dem Stande vom 15. Mai zu geschehe«. Im Depotstand sind auch die schuldigen Effekten auszuweisen. Der Ausweis ist von der Depotstelle vor der Anmeldung hinsichtlich seiner Richtigkeit und Vollständigkeit zu bestätige». Der Ausweis ist vom Anmeldungspflichtigen selbst zu unterfertigen und bei der Anmeldestelle zu überreichen. Die Anmeldestelle kann durch Kundmachungen bestimmte Tage für Gruppen von Anmeldungspflichtigen, sei es nach dem Wohnort, fei es nach Anfangsbuchstaben der Familienname» und Firme« und dergleichen festsetze«. Der Amneidende hat seine Identität Mit den Inhaber des Depots durch Geschäftspapiere, seine persönliche Identität mit dem AnmeldungSpflichtigen durch amtliche Ausweispapiere, seinen Wohnsitz ober Aufenthalt durch de» Meldezettel und, falls er als Bevollmächtigter amneldet, feine Bevollmächtigung zu erweisen. Bon den drei Ausfertigungen der Anmeldung erhält der Anrneldende die eine mit der Bestätigung der Slumeldung zurück. Eine zweite Ausfertigung wird durch f>ie Steuerbehörde, der die Prüfung Vorbehalten bleibt, an die Deporstelle Übersendet. Die Depotstelle hat die U«b«einstimmung der ihr von der Steuerbehörde übermittelten Anmeldung mit ihren Büchern zu Überprüfe», sie zutreffendenfalls mit der Zeichnung „richtig befunden" zu versehen und dies in ihren Büchern zu vermerken. Damit ist das Depot, soweit es nicht aus in- und ausländischen Gold- und Gilbermünzen, anderen ausländischen Zahlungsmitteln, ungemünztem Edelmetall und ausländische« Wertpapieren besteht, vorbehaltlich der Kontrollb-szeichnung der Wertpapiere freigegeben,»«-in den Büchern ersichtlich zu machen ist. Die Anmestrung erfolgt tu der Regel bei der Steuerbehörde erster Instanz. Zur Anmeümng der Depotbei bestimmten Wiener Niederlassungen von Kreditinstitute», die die Finanzlandesdirektisn durch Kundmachung bezeichnen wird, werden bes-ndere Anmeldestellen in de» Äärrmen der Niederlassungen errichtet. In diesen Fällen hat die Depotstelle die Ausweise selbst auszufertigen und den Depotinhabern in dreifacher Ausfertigung zuzustelleu» welche dann an bestimmten Tagen zur Anmeldung zu erscheinen und die Ausweise einzureichen haben. Bei der Postsparkasse ist der Dechttinhaüer, wen« sein Depot stvOY Krone« nicht übersteigt, zur Anmeldnng nicht verpflichtet. Die Kontrollbezeichuung der Wertpapiere erfolgt für die im Inland« befindlichen Papiere mit einer 'besonderen grünen, für dir aus dem Ausland ins Inland gebrachten Wertpapiere mit einer roten Marke auf dem Mantel. Für die Kontrollbezeichuuns ist eine ManipulatiottSgehühr von 50 Hslker für jedes Stück, beziehungsweise von Vs Promille vom Nominale zu entrichten. Die Anmeldungder Aktiv- und KRIEGSMtLBHE VERSICHERUNGEN M*tm S*n«tJc 200® in Bargeldvftrstetterlangen nmgewandelt mrd«p. Kostal«*» AwWtoftt bcU VBntoherwigrtflobnflfi' | ton Nkeä l., Mw A. Nr H. ’nnimi"! »J - 'UH — mi m .«MI'IUHH IM II 17. April LSld geltet Passivsaldi aus Kontokorrenten ist. nach dem Stande vom 13. März 1919 zu erstaLLen, jedoch'ohne Zurechnung der Zinsen seit 1. Jänner 1919.. Geldeinlagen) gegen Einlagebücher sind anzumelben, wenn die Einlage 10,00 Kronen übersteigt. Die Anwerbung von Luxusvesitz. Als LuxuSbesitz sind anzumelderi: 1. GrgrllMrM aus Gold — mit Ausnahme der Eheringe rmd .Laschrye' uhreu — sowie ungefaßte Juwelen ohne Beschräm'nvsi auf eine bestimmte Wertgrenze; 21 nicht aus Gold bestehende Kunst gegen stände, 'S chm-n cks a ch e K Antiquitäten u. dergl,,' wenn sie', einzeln in einer vom Verkehr als Einheit behandelten Mehr^hl eine» Wert von 2 000 Kronen übersteigen undnicht dem unmittelbaren täglichen Gebrauch di^!.M. 3. Von der Anmeldung aus genommen .' ilu V Gegenstärrde, bis für den unmittelbaren gölte s b i e n si-. lichen Gebrauch geweiht find (Sakralien). Die Anmeldung hat in dveifach-rr Ausfertigung zn geschehen. _ Errlchttmg einer Deuts ch öfterrci chisch en Spirilrrosenftelle. Mü einer heute verlautbarten VallzMsanweisung. des deutscköstcireichlschen StaotSamtes für Volksernährrmg wird die, Spirittwsen-Emkaufsrmd Vnlvertungsgefell'chast ul. b. H. in. Wien m erne «Deutschöü erreich:sch e Spir.it u o f t n ii c 111“ mit dem Sitze in Wien . rnngewandc!»..- Diefer Stelle obliegt die Verteilung von Edrlbrannttvein ü.nd °' die Einflußnahme auf Lessen Preisbildung. Das zur Fühnma der Geschäfte der Deuüchösterreichischeu Spirittwsenftelle uotwmdiae Kapital wird vom Staate bergeftellt, welcher für die Verbindbchmten der Deutsch österreichischen Sviriinosenstelle haftet. Die Leitung der Deutsch österreichischen. Spmwofensttlle obliegt einem 18gliedriam. aus Vertretern der SpinMosmerzeuger, des Kandels, der Verschleißer und Branntwemschärlter, endlich der K o n s u nr e nl e n zusammengesetzten Arbeitsausschüsse. Inländische Produkte sowie aus dem Auslande bezogene Spirituosen smd der Deutschvsterrcichischen Spirituosenstellr zum Kauf cmznbietm. Durch eine besondere Vollzugsanweisung wird der Anbotzwimg auf dm Bezug dieser Waren aus a l l e n an Demfchösterreich angrenzenden Natronalstaatrn ausgedehnt. Die -e»tschSsterpe3ch3schen MaschinelrsaÄriÄen. AuS dtt» Verband der deutschofterreichischen Maschinen- . inbuürie wird uns rnitgetnlt, daß nach Erledigung der Heeresausträge eine gewisse Stagnation m der Maschinenfabrik«- tton eingetretm ist. Die Betriebe der Maschinenbranche arbeiten derzeit aroßtmteilS auf Vorrat und wären in der Lage, Aufträge auch m größerem Umfang in annehmbaren Fristen zn erledigen; Material steht genügend zmVersügrmg, die KohlenversorgMg hat sich auch einigermaßen gebessert, Arbeitskräfte sind m ausreichender Menge vorhanden. Im allgemeinen werden die Besteller durch die höheren Preise abgeschreckt; es ist aber nicht arizunehmen, daß in absehbarer Zeit eine Ermäßiaung der Preise emtreten wird, so daß es sich empsiehlt, aus benötigte Maschinen raschest BestellnngLn zn erteilen, da nach Ausholen der Stagnation und Eintritt geregelter BerbAmisie im Verkehr mit de» Nationalstaaten zufolge Mangels an Maschine« in allen Betrieben ein derartiger Ansturm von Austrägen z« erwarten ist, daß voraussichtlich fchr lange Lieferzeiten beansprucht werde» dürsten. Ungarische BoMsLommiffare irr Wien zwecks wirtschaftlicher und finanzieSler Besprechungen. Wie die »Ungarische Post" meldet, ist der ungarische VolkSkommisiär f!st Finanzwesen, Michael L e n g h e l, der bereis in der Vorwoche hier Konferenzen über finanzielle Fragen geführt hat, in Wie» emgetroffm, um die bcgonneneu Besprechungen fortznietzen. Der Bolkskommifiär für Heerwesen, Wilhelm B § h m, rmd der Vvlkskommifsär für äußere Angele^nheiteu Joses P oganv. die feit gestern in Wie» weilen, haben wiederholt Konferenzen, mit den zuständigen d rutsch österreichischen Staatsämtern gehabt, in denen hanptsächluh wirtschastSpoutifche Fragen und einzelne mit der LiqmdLermrg zusammenhängende Angelegenherten dnrckberatm wurden. S Miktionen Kronen für Notbanten — in Prag. Peag» 16. April. In der gestrigen Sitzrrng der Nationalversammlung gelangten die. GesetzentNüffe vrtreffend die Abänderung der Banordnung für Prag und die Bewilligung von SMillionenKronenfürNotdauteninPrag sowie da8 Gesetz betreffend die Regelung der GenoffenschastSverhAtniffe in der Slowakei znr A n n a h m e. Die BermSgettSkonskriptio« ln Tfchechie». Prag, 16. April. DaS ,Pragrr Abendblatt" meldet t Durch - eine heute veröffentlichte Verordnung wird die Konskription des beweglichen Vermögens und der außerbiichrrlichen Forderungen ü* der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Juli 1919 angeordnet. Börse für landwirtschaftliche ProdrtkLe. Men» 16. April. (Originalbencht.) Gleichwie im bishengen Wochenlanf konnte sich auch an der heutigen Mittwochbörse kein defferer Umsatz entwickeln, dr neue Zuzüge nur in spärlichen Mengen hemm ollen mrd die heimischen Bestände längst i» den Verbmuch übeiI7gangrN sind. Die erzicken Preise hielten.sich auf vorwöchrger Höhe, nur m Rüben minderer Beschaffenheit wurden Ankäufe trotz Entgegenkommens der Warenbesitzer abgelrhirt. Klagen über die Entwicklung der junge» Vegetation liegen bisher von keiner Seite vor, doch wäre der (Sintutt von dauernd wannew und trockenem Wetter von größtem Vorteil. , Zuckerfabriken Schoeller & To. R.-G. Die Zuckerfabriken Sckweller L Co. A.-G. hat am 11. April eine außerordentliche GenerÄvcrsammkung abgeh alten, in welcher die Au- - träge de8 BerwalttrngsrateS wegen Verlegung des SttzesderGefellschNfinachPrag mrd die damit zusammenhängende Statutenänderung zum Beschluß erhoben wurden! , In der darausfolgenden Srtzlmg des Verwaltungsrates gab der / Generaldirektor der Gesellschaft, Hm Hans K n i e p, seinen Entschluß bekannt, von semer Stelle zmäckzutreten. welche Mitterümg vom Berwoltungsrat mit den; Ausdruck dc§ Bedauerns zur Kennmis genommen wurde. Der VerwaltungSrat hat sohin den Zenttaldirmor Herrn Ingenieur .Richard H a r.t m a n n < zum Generaldirektor der Gesellschaft ernannt und mit der Führnug dl'r Geschäfte betraut. Herr K n i t 'P wurde in dlnrrkennung seiner ' Verdienste um bie Gesellschaft rnd r'.yerts Sicherung seiner ferneren Mitarbrrt in den Birwaltun^ra: ur.d das t§rckutlvkonntce' koopttett. .Die hat m d^r schlossen, i-v.i i r-er r.vL v :: . u d. (5 t ’o cv *;t -erlegen.

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