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Wiener Morgenzeitung · 1919-03-31 · Heft 72 (31.3.1919) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 72 (31.3.1919)
Date
1919-03-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Das neue Regime in Ungarn hat sich eine uußervrdentlich fleißige Gesetzefabrik eingerichtet. Jeder» Tag regnen Verordnungen auf die Bevölkerung »lieber, die sich, so weit man von hier aus schlichen kann rder ordentliche Postbetrieb funktioniert noch immer nicht — in einem Zustand der völligen Unsicherheit und Unklarheit befinden muß. Der gestrige Tag brachte eine Reihe von Edikten, die sich einerseits auf die fortschreitende Kommunisierung, andererseits aber i auf die Bewegungsfreiheit dei Bürger beziehen. Die Schulen werden in Staatsbesitz übernommen, um die Propaganda für den Sozialismus ungestört betreiben zu können» die Gsldzentrale der Kontrolle des Bankgonvernems unterstellt, die Vorräte an Gold und Juwelen aus den Geschäften im Wege der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank zwangsweise geschätzt und veräußert. Zugleich wird den Ungarischen Bürgern die Ausreise verboten, wahrend sieden Fremden gestattet wird. Eine sehr unklar gehaltene Verfügung des Finanzamtes hrspendrert die Einlösung der Coupons sämtlicher mlandischer, das heißt ungarischer Wertpapiere. Es gD daraus , nicht hervor, ob auch die Coupons der iw. Ausland befindlichen ungarischen Wertpapiere — Dien allein besitzt etwa.eine'Milliarde-- uneingelöst bleiben und ob Ungarn seine Beiträge zur Deckung der' gemeinsamen Schulden weiter leisten will. Am grellsten beleuchtet wohl die jetzige Lage Ungarns die Wersyng der deutsihLn^VLÄ^tung-E deutschen, das Land wegen der drohenden Plünderungen möglichst rasch zu verlassen.. . . Nachstehend die eingelaufonen. amtlicher? Nachrichten: Schrrtz der Fremden. "i. Budapest, 31. Marz. Ung. Tel.-Korr.-Bur.) Eine Verordnung des revolutionären regierenden Rates besagt, daß Me den fremden Untertanen gesicherten Rechte und Vorteile unbedingt geachtet werden müssen. Zuwiderhandelnde werden vor das Revolutionsgericht gestellt. Schntz der fremden VerLreinngen.; Budapest, 29. März. (Meldung der Ungar. TelegN'Korr.-Bur.) Eine Verordnung über den Schütz der fremden diplomatischen Vertreter besagt: Fremde Staatsbürger, die fick auf dem Gebiete der ungarischen Rüterepu-'lik mit Genehmigung des VolkskommissärS für AeußereS im amtlichen Aufträge mufcaUmt, genießen den besonderen Schutz des regierenden Rates. Ihre Persönlichkeit ist unverletzlich und es gebührt ihnen von jedermann das größte Entgegenkommen. Abzeichen fremder Staaten, Fahnen und Wappen, wenn sie zur Bezeichnung'der Wohnung oder der Amiklokalitäten der genannten fremden Staatsbürger dienen, sind unverletzlich und dürfen von niemand gewaltsam entkernt werden. Zuwiderhandelnde werden dem RevolutionSgeiicht das auch auf die Todesstrafe erkennen kann.; Der Aufenthalt fremd er Staatsbürger. Budapest, 29. März. (Meldung des Ungar. Tel.- Korr.-Bur.) Von kompetenter Seite wird erklärt, daß betreffs des A u f.c n t h a l t e s oder der Abreise fremder S t «r a t s b ü r g e r keine neueren Verfügungen getroffen wurden, so daß die bisherige Regelung weiter zu Recht besteht. , Jeder fremde Staatsbürger, a u <fi C e ft erreiche x, muß sich bei der Einreise bei der Polizeibehörde melden. Die Päffe der abreiseuden fremden Staatsbttchcr vidiert die Polizeibehörde. Die Besitzer von v'dierten Pässen können daS Land unachindert verlaßen. Wenn kein Paß vorhanden ist, so stellt die hier befindliche Vertretung und mangels einer solchen jene, unter deren.Schutz der fremde Staatsbürger steht, den Paß und das Zertifikat aus. Solche Passe müssen bei der Abreise ebenfalls vidiert werden. Da es trotzdem möglich ist, daß Fremde mangeleiner ausländischen Vertretnng sich keine Pässe besorgen können, wurde verfügt, daß wkcke, wenn der Abreisrnde die fremde Staatsbürgerschaft nackweilt, durch die Pol?'z-nbehbrde ausgestellt werden. Die Besitzer solcher Z-'rtisikate können das Land ungehindert verlassen. Die Agenden der Polizeidrhürde versieht in Budapest die Lberstadtjauptmannjchast. Die Coupons der ungarischen Wertpapiere werden nicht eingelöft. Budapest, 4 30. März. (Ung. Tel.-Korr.-Burr.) Der Volkskommissar für F i n a n z e u verfügte die Suspendierung der Einlösung der Coupons sämtlicher inländischen Wertpapiere. Sperrung Von Gs!d rmd ZAwsLen. Budapest, 29. März. (Uno. Tel.-Korr.-Dur.) Eine Verordnung betreffend d i e " S p e r r e von G, o l d g e g e n st an d en und Juwel e n besagt : Der Volkskommiffär für soziale Produktion erhält die Vollmacht, s ä m t 11 ch e mit Verkauf von Goldgegenständen und allerlei Juwelen sich beschäftigendenG esch äste"in Ansp ruch zu nehmen, und zwar derart, daß er im Wege seiner Delegierten alle jene G o l d g e g e n st än d e. und Juwelen, welche in Gold oder anderen Materialien gefaßt sind sowie nuch Juwelen und Edelsteine ohne. Fassung, deren gegenwärtiger Preis 500 Kronen nicht übersteigt, übe rnimmt- Diese Wertgegenstände werden bei der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank deponiert, und durch Schatzmeister in Anwesenheit der Parteien geschätzt. Das revolutionäre Direktorium wird die besagten Gegenstände im Wege des Verkaufes o d e r i n a n d s r e r W e i s e verwerten. Der Gegenwert dieser^ Gegenstände wird bei der UrzMischm Allgemeinen KreditbMk in Budapest oder anderen GeldlnsÜtuten, welche unter der Kontrolle des Direk- . toriums stehen, zrr Gunsten der Partei im Kontokorrent angelegt werden, über welches die Eigentümer im Sinne der bestehenden Verordnung verfügen können. 'Sperrung der.Gmlagen. Budapest, 30. März. (Ung. Tel.-Korr.-Bur.) Zur Verordtiung betreffend die Einlagen und Kontokorrente, besagt eine Vollzugsanweistmg, daß auch solche Einlagen und Kontokorrente, die nach dem 25. März zufolge Überweisung entstanden sind, bei welchm also die Möglichkeit der Vermögenszersplitterung für Privatzwecke besteht, keine Auszahlungen erfolgen dürfen. Von solchen Forderungen können Beträge nur zum Zwecke der Arbeitslöhne oder der Materialbeschaffung angewiesen werden. Aus Einlagen und Kontokorrente, welche nach dem 25. März durch Barzahlungen entstanden sind, hat diese Beschränkung kemen Bezug. ' Staatliche Propaganda des Sozialismus. Budapest» 30. März. (Ungar. Tel.-Korr.-Bur.) Der regierende Rat ordnet an, daß zum Zwecke der staatlichen Propaganda des Sozial i s m u s 2lrbeiterhochfch?l!en und im Rahmen der Mittelschulen Vorbereitungskurfe aufgestellt werden. Die Erziehungs- und Unterrichtsangelegenheiten der jugendlichen Arbeiter gehören nunmehr in den WirkungskreisdesVolkskommiffarsfürUnterrichiswesen. Auch werden für jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren Unterrichtsgelegenheiten geboten werden. Auftö'rmg der ArdeiLgeberSerbLnde. Budapest, 30. März. (Ung. Tel.-Korr.-Vur.) Im Sinne eines Erlasses des Volkskommissariats für soziale Produktion sind sämtliche Arbeitgeber- und Interessenvertretungs-Vereinigungen aufzulösen. Dementsprechend hat gestern der Landesverband der ungarischen Fabriks industriellen seine sofortige Liquidierung ausgesprochen. Auch der Landesverein der u n g a r i f ch e n E i s e n w e r k e und Maschinenfabriken hat seine Auflösung beschlossen. Infolge der Verstaatlichung des Handels ist auch die B u d a p e st e r Handelsu n d G e w e r b e k a m m e r üherflüffig geworden; auch sie ist bereits in Liquidation. KvrrLroKe der GeldirrftiSuLs^errirale. Budapest» 31. Mürz. Das revolutionäre Direktorium hat die Konrpetenz des Gouverneurs derOesterreichisch-ungarischenBank auch aus die Zentrale der Geldmstitute ausgedehnt. Die ersten Kämpfe von Entente» truppen mit den Ungarn. s Zürich, 30. Marz. (Tel. der „Wr. Morgenztg.") Nach einer Meldung deS „Corr eve della Sera" haben bereits die e r ft e n A u s a m ry e «- st V § c zwischen Franzosen und L n $4* «t stattgefunden. Wie die „Corriere della Sera" meldÄ, beabsichtigt die Konferenz, vorläufig gegenüber ArrAarn eine abwartende HaLtung sinzunshMen und insbesondere solange keine militärischen Maßregeln zu ergreife«, als die ungarischen Truppen die Demarkationslinie nicht überschreiten. Sollte es sich bewahrheiten, daß die serbischen Truppen mit den Ungarn im Banat in Konflikt geraten sind, so müsse bemerkt werden, d^ß die Serben zu keinem militärischen Vorgehen Vollmacht besaßen und als im Anrecht befindlich angesehen werden i, falls sie die Angrefl^er gewesen sind. Pferderegnisttion für die Rote Armee. Budapest, 29. März. (Ung. Tel.-Korr.-Bur.) Um den Pferdebedarf der Roten Armee zu beckerr, werden sämtliche Pferde aus u n g-a.r is ch e m Gebiet beschlagnahm t. Llusgenpmmen finb gedeckte Zuchtstuten, Rennpferde, welche für milüärische Zwecke ungeeignet sind sowie Vollblützuchtnraterial, ebenso jene Pferde, welche, im Dienste I ö ndw i r ts ch a f L l i ch e r I n d ust r i e! l e i oder sonsüger gem einn ü tzige r Betriebe stehen. Der Schätzungspreis wird zu Gunsten des Eigentümers im Kontokorrent angelegt werden. . '; ~;> '?•" WM: setzen"ZtWnrn.^ Haag» 30. März. Hollandfch Nieuws k meldet aus LPashiugtonDie Union zentr-LleurpM- Daniels und Baker sowie an die'Mitglieder dtis Kongresses eine Denkschrift gerichtet, worin -Wafstn äich-^' Munition für die 'rumänischen, serbischen, pöÜchche^ - und ' tschecho-slowakischen Soldaten verlangt' weMn^die/, bereit seien, gegen die' Sowjetrrgierung in' Mchland\ f und Ungarn zu kämpfen. Holland sch Nieurries Bureau meldet dazu aus Hariö, ' . daß C l e m e n c e a u..auf der FriedensLonforenz ^ie Bif-, düng eines Heeres dieser Staatsn/ twrgeschlatzE^hpbr,v. daS unter Führung Fachs, gegen die BolschßwMu^ Vorgehen sollte. Es bestehe aber geringe für, daß der Wunsch, der Union und der Vorschlag-'' Clemenccaus genehmigt werden, denn Vmerikä,habe^ sich ebenso wie England bereits gegen ein derartiges. Abenteuer erklärt, weil sie überzeugt seim, daß darauD. nichts Gutes entstehen könne. , Verbot dev ArLSreiss. ' . ‘; Budapest, 29. März. (Meldung des Ung. Tel.». Korr.-Bur.) Da dre Ausreise ins Ausland oder in das, vom Feinde besetzte Gebiet für unbestimmte Zeit verboten ist. wrrdm diksemgen, die trotz, des Verbotes die Flucht oder einen Schmuggel vou Geld oder anderen Werten versuchen, sowie diejenigen, welche die Flucht oder dm . Schmuggel begünstigen, vor das RevolutionsgerichL gestellt. - Verstaatlich ung der Schulen. / Budapest, 29. Marz. (Meldung de§ 'Ungar.' Tcl. Korr.-Bureaus.) Eine Verordnung des regiekenderr R^teS betreffs der Uebcrnahme des Unterrichtes und der Erziehungsanstalten in den Stadtbesitz besagt: Die Räterepublik erachtet den Unterricht als Auf-- gabe des Staates und übernimmt demgemäß sämtliche nichtstaatlicken Unterrichts- und Erziehungsanstalten uu die Verwaltung der Räterepublik. Alle Realitäten' und Immobilien der genannten Anstalten sind StaatseigentuM. Die Räterepublik übernimmt das L'brpersonal. das sich dem Geiste und der Gesellichast der RLterepublik anpaßt : geistliche Personen jedock nur in dem Fall, 'venn' -sie m das weltliche Verhältnis übertreten. Die derart übernommenen Personen treten in den provisorischen.Dienst der Räterepublik. 'Die endgültige Uebernahme erfolgt auf. Grnnd des Ergebnisses einer Prüfung betreffend die soziale?lufsassung und die Kenntnisse der zu Ueber» nehmenden. - . Die Beiträge von Einzelnen und Korporationen (Gemeinden und R ligion?gemeinden), die zum Unterhalt der übernoumtenen Anstalten dienen, müssen bis zur end»

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