Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 69 (28.3.1919)
- Date
- 1919-03-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2979076-2979077-2979146--00595-2985905- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ekrrele»L«p!arr Urrl» 30 H-Ürr |KrftMMwtrsttmi«imf f»: 91m CHt Zustellung toi -aus: ptmmWd/. . .L 7— »iÄISvri«.40— •fn^aijria,. . ... 80.— " ' '.Mit Postversak-.d: ' . . . .» 7.50 irtelfShtria . . 23.- »MfKOvr«.44— •Sttti mrer ittttfiifiria .88— Wtplfon*: AdMittlstravhm 44088, Htfcttlrtto» 48810, «h 6 Sir« P«. 18801 Gruxevevempiav: »«i» »O Heller PrSnmuuuattor»«» pvekHe Mv fr** Mouatttch . , . K 8— pieetctfiilfi'fg . ... 84— HerlbrnilNis . . , M 48— ©tWlfSiftrirj . . , H 00— ti-l-u: Wirrr, XI. g&bovßrßfje' Nr.!—U itv. 150.098;-ä Nr. 69 Wien, Freitag, den 28. März 1919 1. Jahrgang Umlernen! ■% —y. Wien, 28. März. Wichtige!: als die Schckffung neuer Normen ist die ^Beseitigung alter Gesetze, die in unserer modernen Zeit -Äie Anachronismen anmuten. Einen bedeutenden Schritt nach Vorne hat gestern die Staatsregierung getan, indem ^fheerne Reihe von Vorlagen der Nationalversammlung unterbreitete, durch welche mit dem Schutt der vergangenen Tage aufgeräumt werden soll. Die wesent- -Wsten davon beziehen sich auf die Entfernung der Dynastie, auf die Aufhebung der Exterritorialität, soweit sie nicht im Völkerrecht begründet ist, und auf die Beseitigung des Galgens, der zu den wichtigsten Attributen des hoffentlich für immer abgetanen alten Systems gehörte. Das ist sicherlich ein gutes ■ Stück Arbeit, aber es geht doch noch'zu langsam. Auf Schritt ünd Tritt werden wir politisch und tvirtschastlich durch diese Gesetze der Vergangenheit gehemmt.j Wie seltsam berührt uns heute in der Zeit des Gütermangels, des Ehlens an tüchtigen schaffenden Kräften der Fortbestand des zünftlerischen Gewerberechtes mit seinem Befähigungsnachweis? Unser Strafgesetz geht in vielen feiner Bestimmungen ans die Zeiten der Kaiserin Maria Theresia zurück und zeigt fast in jedem Buchstäben den Gegensatz zu unserer modernen Rechtsauffassung. Und ist'es nicht sonderbar,, daß in der Zeit, der großen sozialen Revolution noch immer das' Koalitionsgesetz Ittljt den bekannten Strafbestimmungen gegen streikende Arbeiter zu Recht besteht? ‘ ' Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden und Mch eine moderne Republik läßt sich nicht von heute »stuft morgen errichten, zmnäl äO-Nachfolger dieser mit soWl Schuld beladenen^MonaLchitz/^ Vieles ist -noch zu Zielbewußtsein ^r-r^egiLmurg Lazn/Msi aHH'WWDMgeAeichgülti>§ > üM für im'jjier in die Tiefe-tzn vebsduMr. Aber WlcheO Nnttsiuck muß es machen, Wenk Mich-am Beginn: -der vhersk: 'Verwalter des Staates/ derMtclatskanzler Doktor Äenner, erklärt, man müsse'-' Me Hültnranfgaben mit Ucksicht auf die in der Koalition! vertretene Bauern- Maft zurückstellen? 9Nit einer' beißenden Ironie weist die Erkänipfung dieser Kultnrziele dem freiheitlichen Bürgertum als Aufgabe zu, . -;;; ..-Welchem Bürgertum? Etwa dem Bürgertumdas sich, in seinen besten Teilen der Sozialdemokrätir. an- Heschlossen hat? Oder dem BürgHtuntz das sich, heute -/Kirr, mehr als Repräsentant des gedrohten Großkäpi- -hrlK und des Großgrundbesitzes sahst und als solcher die Zeiten betrauert, die vorbei . sind^ 'Dem.'Bürger-' / tply«. daS, ohne - Staatsgefühl, ohne^sSolidarität mit . tzem gesamten Volke nur mehr an die''engen Interessen Mnes 'Horizontes denkt? Der'Staatskanzler hätte Recht, 'igeitit wir noch ein Bürgertum hätten, wie es im Jahre 1848 bestand und wie es i^Millen bisherigen Mvvlutionen der Träger des Gedankens der Freiheit BMyesen war. Das heutige Bürgertum, ist, soweit es yoch politisch interessiert ist, ein konservatives Element - geworden. Der Mittelstand, bet. Beamtenstand sind durch den Krieg proletarisiert worden und begittnen -bereits ebenso zu denken wie das klassenbewußte Proletariat. Was sonst noch im- Bürgertum übrig ist, versich noch immer auf die . Allgewalt des inter-? - Rationalen Kapitalismus, anstatt bewußt, daraufHinzu- ' arbeiten, die mit der Sozialisierung verbundenen Opfer in dem normalen gesetzlichen Rahmen der Entwicklung zu halten. Das Bürgertum steht' den Fragen dsir neuen Zeit vollkommen verstäubjnslos gegenüber. Für das siHsirgertum und seine geistigen Vertreter war das soziale Problem stets eine Angelegenheit der. „Umsturzpartei", ihr überließ es die theoretische Durcharbeitung und . Bereitstellung aller Fragen der Arbeitsgesetzgebung. Seine wissenschaftlichen' Sprecher suchten ihre Lor- - Leeren stets nur in der Verteidigung des monarchistischen Prinzips oder in einem öden, von leeren Phrasen ' durchtränkten Nationalismus. Nie hat es begriffen, daß bec Sozialismus den Kapitalismus ebenso notwendig ablösen must, wie dieser notwendig, der Nachfolger des Feudalismus, war. Und heute steht, das Mrgertum verständnislos und' hilflos den- Forderungen 'Vti. neuen Zeit gegenüber, in einem geistigen Zusammenbruch sondergleichen! Wenn sich also . Dr. Renner so respektlos, und ßwnisch über das Bürgertum geäußert hat, so hat slch das Bürgertum die Schuld, darau nur selbst znzuschrciben. Wie heute die Dinge liegen, befindet sich das Bürgertum auf einer schiefen Valin. Noch liegt es & seiner Hand, ob die ans dem Osten kommende Bewegung aufgehalten und der Mg der Demokratie be- Konstituierende Nationalversammlung. Landesverweisung und Vermögensübernahme des Hauses Habsbnrg-Lolhriugen. — Aufhebung der Exterritorialität des fürstlichen Hauses Liechtenstein, des Hauses Bourbon ältere Linie, des Herzogs Don Miguel von Braganza und des Prinzen Gustav zu Sachsen-Weimar. — Abschaffung der Todesstrafe» Von unserem Parlamentsberichterstatter. bl. W i e lt, 28. März 1619. Acht Regierungsvorlagen wurden gestern im Druck verteilt und auf die Tagesordnung der Sitzung gestellt. Zwei davon sind sozialer Natur und gelten der schiedsgerichtlichen Entscheidung von Streitigkeiten zu bestimmten Lieferungsverträgen, wobei, die- Ergebpisse der jüngst vom Amt für Ilebergangswirtschckft ab gehaltenen Enquete gesetzlich fixiert werden -sowie der Regelung der Arbeitsverhältnisse in den Bäckereibetrieben, wobei auf das im Jahre 1912 im Abgeordnetenhaus eingebrachte 'Bäckerschutzgesetz zurückgegriffen' wird. Ein Gesetz betrifft die Begnadigung von russischen und finnischen Kriegsgefangenen wegen Verletzung des wirtschaftlichen Kampfrechtes im Verhältnis zu Rußland und Finnland. Damit werden die Art. 4 und 10 des zum Frieden von Brest-Litowsk abgeschlossenen rechtspolitischen Zusatzvertrages ausgesührt, der durch die Ratifikation durch Oesterreich-Ungarn und Rußland vom 4, Juli 1918 völkerrechtlich bindend geworden ist. Die dort vorgesehenen Amnestievereinbaruirgru.'gelangen nunmehr zur Durchführung. Zugleich werden die Art. 5 und 10 des am 29. Mai 1918 zwischen, Oesterreich- Ungarn und Finnland abgeschlossenen' Friedens- Vertrages, der am 10. Oktober ratifiziert 'worden war, tvelche. ebenfalls Amnestierungen verfügchr, in Wirksambt gesetzt. .Das, 'Gesetz, über ditz.^Mschaffiürg der --Ziöikisation. .Der -GesetzchrMürf fcrat Liepmanns auf dem deutschen JürEentag vom Jahre 1912 und untersagt die Todessträfe' im owdeiitlichen Verfahren sowohl für die Zivilgerichte ivie für die Militärgerichte.. Die übrigen Gesetzentwürfe ergeben sich aus der republikanischen Staatsform von selbst. Das mehrfach angekündigte ' Gesetz über die Landesverweisung und Vermögenseinziehung des Hauses Habsburg, hebt alle Herrscherrechte des Erzhauses auf und beschlagnahmt dessen gesamtes Vermögen, das nunmehr für Invalide verwendet werden soll. Das freie und persönliche Privatvermögen . des Kaisers Karl und, der ' Mitglieder .der Dynastie bleibt' jedoch' unangetastet. In einem anderen Gesetze werden, die Vorrechte der Exterritorialität für Mitglieder fremder Fürstenhäuser gelöscht., Diese Ver^. fügungen betreffen die.Exterritorialität des . souveränen Fürsten von Liechtenstein, - seiner' Angehörigen, der Prinzessin Therese und des Prinzen Franz/ von Liechtenstein,-der Glieder des Hauses Bourbon ältere Linie, des Herzogs Don Miguel von Braganza, der inzwischen nach der Schweiz übersiedelt ist, und schließlich des Prinzen Gustav zu Sachsen-Weimar. Schließlich spricht eine Gesetzesvorlage noch die Abschaffung der Adelsbezeichnungen, Titel und Würden aus und droht mit Geld-, und Arreststrafen. Ausländer, bleiben ausgenommen. Der Staatskanzler Dr. Renner begründete die auf das Haus Habsburg bezüglichen Vorlagen in einer längeren Rede, in der er aber kein neues Moment an führte. Er gab eine Wiederholung der bekannten, Veröffentlichungen in der Staatskorrespondenz. * Das Haus vollziehe mit der Ausweisung s des Erzhauses nur ein Gebot der Zeit. Die Erklärung, daß das eingezogene Vermögen für die Versorgung der im Kriege geschädigten Staatsbürger bestimmt sei, wurde von der linken Seite des Hauses mit lebhaftem Beifällgnittiert.. Die Christlichsozialen'verhielten sich mäuschenstill. Der Justizsekretär Dr.' Bramsch begründete die Vorlage, über die .Aufhebung der Todesstrafe in längerer Rede, wobei er auf die Literatur über diese Angelegenheit detailliert einging. Die Vorlagen wurden au die Ausschüsfe'gewiesen. Dann referierte Staatssekretär Dr.^De-u^ch? über das. Los der Kriegsgefangenen und teilte dle? .Entscnsmmg einer Expedition nach Türkestan mit. Für'die Behandlung dieser Angelegenheit wird eine Kommission ge-' bildet, der außer den Vertretern der Regieriing'puch.' Vertreter der Angehörigen der Kriegsgesängenen-.-und > der Heimkehrer angehören sollen. Diese Konimission werde nicht bureaukratisch, sondern nach praktischen Oiesichtspunkten arbeiten. Wir wollen es hoffen...:^-/,'.: Am Schlüsse der Sitzung wurden einige Ausschüsse' gewählt. Die Sachlichkeit des Hauses zeigte ssichZ'Unschönem Lichte, indem bei der Zusammensetzung--'des^ Berkehrsausschusse^ der einzige Bahnbeamte, derdem Haus angehört, Abg. St r i ck e r, übergangen wurde? Dafür geriet der' Fiaker F o r st n e r in den'Ausschußhinein . . Von deni Eisenbahn erstreik, der unseren ganzen Verkehr bedroht, Wien abschnürt und die Hungerkrise verschärft, redete niemand ein Wort. Das wäre in dem alten Haus doch nicht möglich'gewesen. Nächste Sitzung Mittwoch den 2. April, 3 Ahr. nachmittags. < - . < , Nachstehend der Sitzungsbericht: . - ■ Präsident Seitz eröffnet die Sitzung. ----- Stratskanzler Dr. Renn e r verweist m Begründung der von der Staatskanzler unterbreiteten E n t w ü r f e - staatsrecht- : lichen Inhalts zunächst darauf, daß der VersaffMgsgerichtshof, der in allen anderen Verfasiungsiragen kompetent ist, - nach der Vorlage auch über eventuelle M : « t fi c r a rr k la g e n zu urteilen haben wrrd. _ In Vorbereitung befindlich, ist ern Gesetzentwurf zirm Schutze des F r e i st a a t e s und der Volksfreiheit: Ferner ist in.Vorbereitung ein Preß g e s e tz e n t w u r f, em V e r e i n s- ' " - — ■ Schon nach :deul Gesetze -! schritten werden kann oder vb.^ta'sächlsch mit einem Schlag die Diktatur des -Prosel.iriais' öer!tz!r-klich't'.werden kann. Wen4i 'auch das n.-ch 'bewußt bürgerliche Element, das die Interessen des BefitzLs-zn verteidigen hätte, durch Soziaibeurotraten und Ehtisttichsoziase. von schirdeneu Darstellungen wohlbekannt -sind. - Die Vorlage — eine Selbstverständlichkeit. StaatskanAer Dr. R,e n n e r erklärt ferner': Der' Kaiser habe das Land verlassen, 'ohne eine Renunziationsakte zürückzulassen. Das Gesetz sei zur Sicherung, i^ 'crer staatsrechtlichen Verhältmsie geschaffen worden und der Sraaiskanzler bitte, die Vorlage möglichst bald zu verabschied^. Diese .Vorlape ser zur Selb st Verständlichkeit geworbeu, denn eSsei'eM Widerspruch in sich, daß em Land sich Freistaat nenne;'MMlMe Behörden und alle Äutoritären vom Volke auZgehen und wo doch daneben euw historische Gewalt welle. Dre Bürger haben einen Anspruch darauf, daß die obersten Einrichtungen des Staates vollständig llar und absolut gesichert seien. Nur dadurch können wir -verl.einzclie. Bürger, die dem Wandel der Zeit nicht so rasch zu folgen vennögen. davor bewahren, zu für sie selbst verhänglnsvöllen Ez-perimenteü sich versucht zu fühlen. Nach lleberzeuglmg des Staaiskanzlers würde das Volk einen Versuch, die alten Gewalten wieder aufzurichten, m i t e i n e m S ch l a g e nieder« werfen. (Lebhafter' Beifall.) Eine wirkliche Beruhigung könne um dann hergestellt werden, weml sowohl die Prätendenten wie der zunächst Anspruch erhebende Träger der Krone, des Landes verwiesen werderi. Bei der Verwendung der hofärarischen Güter handle es sich um e i n W e r k d c'u S üh wc, denn diese. Güter kämen den durch den Krieg in Mitleidenschaft' Gezogenen zugute. Durch diesen Entwurf nehme das Hans z^i e l l e n A b s ch l e d v o.m H a u s e H a b s b u r g, dessen Dasem in der Geschichte tief emgekerbt sei.' Der Zlaalßkonzler schloß mir den Worten: .Das Erzhaus hat sich aüsgelebt. sind'erledigt. wir aber gehen einer Zukunft der allgemekiitn Freiheit-entgegen. (Lebhafter Bestall.). ' ' .'- : ' ' - Die Abschaffung der Todesstrafe:. Staatsfekr-ctär für Justiz, Dr. v. B r all rr f .ch, ^begründe! zunächst den Gesetzentwurf über die Abschaffung der Todesstrafe und Verweist darauf, daß nach der Statistik der letzten sünfzehu Jahre von mehr als 600 gefällten Todesstrafe« nur v r e r w i r k l-i ch voll ft r eckt worden seien, in den Jahren.-490!> bis 1914 sei überhaupt k eine e i n z.i y e Tvdcöstrasr vvllstrecü worden, so daß man sagen könne daß die Todesstrafe rm tzHen'.' lichen Verfahren von hcme nicht mehr m Betracht stoiumci . ' Die Aufhebung der Exterritorialität.^' ( s. Schließlich begründet der Staatssekretär den-eisiqMij^en <$rsetzmtwmf betreffend die Aushebung der ExteEtzxiackN)!: und betch-.i. der.Esilwurf wolle däsVorrechtder Er'terrlto^iimMmsians jinePcr - sonen beschränken,"' die .nach den '..G MJMsir tz c.tt d e s Völkerrechtes 'auch''Anspmch^^MüWakvn Der BückerfkMtz.D.i> i ■ >»" Staatssekretär iür»soziale VerMbnng/A a n nst.ch, ^begründet die Vorlage über den BäckerAintz.: Soweit das., Verbot der N a ch t'a r b c 11 in Frage koMne>: bandle es.- sich darum, mmmmässsrnsaoam -WIM-' .♦ der darf - es nicht verär/iert..ipi-Hlnkcl stehen^ und .izuwa^ir,.siWas das VuVÄrtum jetzt in Rußland; und - in' Uitgartz Zerfährt, fei ein »parncndes.-Beispiel. -wiZrr..BüMrt'nnrmuß nnilernrn.