Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 68 (27.3.1919)
- Date
- 1919-03-27
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 68 Wien, Donnerstag, wich ausgesprochen zu diesem Zweck Flüge nach den verschiedenen I Teilen der Welt unternehmen lassen,, in denen man die Vorzüglichkeit der britischen Maschinen vorfiihren will. Schon m wenigen Tagen soll ein erster Flug nach Madrid unternommen werden. Das Flugzeug wird einer der Riefenzweidecker sein, von denen ein anderer unlängst den Flug nach. Indien ansgcführt hat. Nutzere. Flüge, die geplant werden, sollen von'England nach dem Kap über Kairo, narb Australien über Delhi nach Lissabon sichren/ Man kann in dielen Probefliiaen die Bortäufer des „britischen ReichsflNgdienstes" sehen, dessen Plan Gener-almayor Sykes kürzlich in einem Vortrage in London entwickelt^ D-e große Linie führt zunächst in einer Strecke von 2000 englischen Meilen nach Kairo, dann 8000 Meilen über Karäch.t nach Delhi, weiter über Kalkutta durch Hinterindien bis Smgavore (2400 Meilen) über Sumatra und Java nach Anitralien durch bett ganzen Kontinent bis Melbourne (4700 Meilen'. Eine Reise nach Australien ' soll aus diese Weise in fünf brs sechs Tagen ausgesührt werden können. Der Volkswirt. Die Vorgänge in den galizifchen ErdöLrevieren. > Bon sachinännisther' Seite wird uns mitgeteilt: Die russischen Meldungen über die Erfolge der Umsturzbewegung der Bolschewiken werden von ukrainischer Seilitz n>ot)I dementiert,.es ist aber von Interesse, diebisherige Entwicklung der Dinge in Ostgalizien zil verfolgen. Schon vor einiger Zeit tauchten Nachrichten aus den ostgalizischenErd ö lg.ep ie ten auf ,wonach bolschewikische; Strömungen . unter der Arbeiterschaft dieser Reviers Schwierigkeiten inder. Erhaltung der Produktion befürchten ließen. Diese Nachrichten wurden zwar dementiert, aber in informierten Kreisen war es klar geworden, daß die Arbeiterfrage im Nohölgebiete nicht' mehr zur Ruhe kommen werde. NÄch Eintritt der Umwälzung in Galizien hat sich zunächst eine Abwanderung. der Grubenarveiter in Boryslaw- Tnstanowice empfindlich störend bemerkbar gemacht, da die nicht dort ansässigen Arbeiter, vom Zwange der nülitärischen Kriegsleistung befreit, sofort nach ihren meist in Westgalizien liegenden Heimatorten abgezogen sind, einerseits der besseren und.billigeren Verpflegung wegen, andererseits weil durch die sehr scharfen, oft drakonischen Maßnahmen des militärischen Kontrolle Offiziers nicht nur für die Unterzrehmer, sondern auch für die Arbeiter sehr unangenehme Verhältnisse geschaffen worden waren. Es hat sich das System der „militärischen Fuchtel" insbesondere, auf dem Gebiete der Erdölindustrie doch, nicht dauernd als zweckentsprechend erwiesen, da gerade im Erdölbergbau ein gewisses'Einvernehmen zwischen Betriebsleitung und Arbeiterschaft erforderlich erscheint, um in gemeinsamer Arbeit bei dem großen Betriebsrisiko der Bohrarbeiten EWlge.: Lü-.erzielHir.^. Mnn,.au^.m^t au leugnen ist, daß der 'milMrischS' Einfluß' viele. -Vorteile für die Industrie durch Beschaffung von Lebensmitteln und Materialien zur Folge ^hatte, so hat in der Arbeiterfrage das System der,urteilslosen Bewilligung, ja der. von militärischer, vollständig uninformierten Seite direkt' befohlenen Lohnerhöhungen sicherlich großes Unheil über die Erdölindustrie und damit gleichmäßig über Unternehmer sowie Arbeiter gebracht. Die Folgen dieses Systems haben sich darin gezeigt, daß die Industrie für lange Zeit, wLnn nicht auf immer, durch die enormen Produktionskosten' auf dem Weltmarkt konkurrenzunfähig gemacht worden ist, da Nohölpreise von 60 bis 8 0 Kronen bei einem Produkt, von welchem 96 Prozent in anderen Ländern, insbesondere in Amerika, produziert werden, auf die Dauer hei Oeffnung der GrenM unmöglich sein werden. Es zeigte sich auch, daß die Angebote von Arbeitern wesentlich, größer sind als die Nachfrage, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Unternehmungen sich scheuten, Löhne unter dem gegenwärtig noch herrschenden Tarif zu bieten und mit verringertem Personal nur die notwendigsten Atbeiten durchführen, bevor sie es bei den bestehenden bölschewikischen Strömungen auf Konflikte ankommen lassen. Dadurch ist in letzter Zeit eine größere Zahl vdn Arbeitslosen int Erdölgebiete geschaffen worden, welche mit Rücksicht auf die Einstellung vieler Bohrbetriebe sich bald vergrößerte, obwohl sicherlich viele in der Kriegszeit unterbliebene dringende Arbeiten durchzuführen wären. Trotz dieser Verhältnisse wurde der Betrieb der Gruben im Großen und Ganzen ausrechterhalten, allerdings unter ganz enormen Kosten für die Erdölförderung, welche auch in den geforderten Preisen für Erdöl und Erdölprodukte zum Ausdruck kamen. Es gelang, die Produktion im allgemeinen fortzusetzen. Dieselbe betrug: für T ustanowice im Oktober 1918 2764 Zisternen;vim November 2854 * * im Dezember 22u8 „ wahrend für BorySlaw eme Produktion von 2715 Zisternen im Oktober, 2783 „ im November unb 2462 „ im Dezember verzeichnet wurde. Hierzu kommen noch monatlich ettva je 600 Zisternen in den Monaten Oktober bis Dezember 1918 für das Gebiet von Mraznica. Auch die Produktion im Jänner und Februar ist im allgemeinen in diesen Grenzen geblieben, so daß die ukrainische Verwaltung in letzter Zeit daran Wiener Morgenzeitung gehen konnte, von den im Rohölgebiet angesammelten Vorräten an Erdöl und Erdölprodukten Kompensationsgeschäfte mit Ungarn, Deutschöstevr e i ch und der t s ch c ch o - s l o w a k i sch e n Republik zu machen. Diese Verhandlungen haben in den letzten Wochen unter Führung des Mg. Wi t h k sowie unter Intervention von Vertretern der Erdölindustriellen in Wien und Budapest stattge'unden. Es ist wahrscheinlich,daß diese Vereinbarungen auch von der neuen Verwaltung der ostgalizischen Gebiete eingehalten werden, da das Interesse an den Kompensationslieferungen gleichbleibend ist, ebenso aber auch für die Bezahlung der Rohölproduktion Sorge getragen werden ntuß. Allerdings bleiben noch die Verfügungen abzuwarten, welche betreffend dir. „Sozialisierung", beziehungsweise die eventuelle Beschlagnahme der Gruben oder der Vorräte durch den Staat getroffen werden. Es ist wahrscheinlich, daß man in ähnlicher Weise wie bei den russischen Naphthagebieten gerade die Erdölindustrie als besonders geeignetes Ohiekt der Sozialisierung betrachten wird. Die Vorräte im Erdölgebiet dürften sich auf 20.2*30 bis 30.000 Zisternen belaufen. Große Vorräte an fertigen Produkten befinden sich in der ehemals staatlichen Mineralölfabrik, ferner in den Raffinerien der „Austria" und „Galicias*, welche sich gleichfalls in Dro- Hobhcz befinden. Von Interesse ist es, daß gerade in letzter Zeit die Zahlungen der ukrainischen Verwaltung für das zwecks Verarbeitung in der staatlichen Raffinerie beschlagnahmte Rohöl an die einzelnen Produzenten ausgenommen worden war, so daß die Unsicherheit, in welcher die Industrie diesbezüglich einige Zeit gewesen ist, einer zuversichtlicheren Auffassung gewichen ist. Auch die Frage der Brutto Prozente würde sicherlich durch eine dauernde Verwaltung einer bolschewikischen Regierung beeinflußt werden. Insbesondere dürfte man eine Unterscheidung zwischen den Bruttoprozenten der bäuerlichen Grundbesitzer machen, auf deren Terrains Bohrungen vorgenommen worden sind, und zwischen denjenigen Bruttoprozentbesitzern, welche erst aus zweiter und, dritter Hand diese Bruttoprozente unter großen Kurssteigerungen übernommen haben. Alle diese Fragen haben naturgemäß unter den zahlreichen Interessenten an der gallischen Rohölindustrie (es dürsten außer den Besitzern 'von Gruben und Raffinerien und den vielen Inhabern von Aktien dieser Unternehmungen auch noch mindestens 20.000 Besitzer von Bruttoanteilen geben) lebhafte Erregung hervorgerusen. Allerdings wird auch auf diesem Gebiete wahrscheinlich das schließliche Resultat der politischen Umwälzungen hinter den Befürchtungen dieser Kreise Zurückbleiben, weil schließlich.die.Erhaltung der Industrie auch in der neuen Verwaltung gelvisse Sicherungen des Besitzes zurzwingenden Notwendigkeit machen wird und es vielleicht Nur zu einer entsprechenden staatlichen Organisation .der Produktion kommen dürfte, die im übrigen auch schon zur Zeit der österreichischen Rcgicrungsverwaltung wiederholt in Diskussion gestanden ist. Die Beschlagnahme eines Teiles der Rohölproduktion, die seit mehreren Jahren für den staatlichen Bedarf durchgcführt wurde, war ja im Wesen einer Sozialisierung sowie einer erheblichen Rohölsteuer ähnlich gewesen. Die Zahlkrast der Noten. Gültigkeit der ungestempelten Noten bis Samstag. E.ne provisorische Bollzugsanweisung des Staatsamtes der Finanzen enthält die Vorschriften über die Banknorenzirkulation in Deuffchosterreich btS zur gesetzlichen Regelung. Kommenden Samstag den 29. d. M. läuft die Anmeldefrist für den Umtausch m abgcstempclte Banknoten ab. Dir Z a h l k r a f t der Noten beschrankt sich seil gestern auf die mtt dem amtlichen Stempelaufdruck „Deutsch Österreich* versehenen. Man tst nicht mehr verpflichtet, ungestempelte Banknoten an Mehmen. Die Umtanschsrrst wird nicht verlängert und spater der Umtausch nur tn besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmssällen und gegen Eilag einer Gebühr von 1 Prozent möglich fern. Der Staatssekretär der Finanzen kann lm Einvernehmen mit den bete.ligten Staatssekretären die Annahme m anderen Nationalstaaten gestempelter Noten der Oesterreichisch-ungartschen Bank bei staatlichen und anderen öffentlichen Kaffen und Aemtem gestatten und die Bedingungen hierfür festsetzen. In Ansnahmssällen, wenn besondere öffentliche Rücksichten es erfordem, kann der Staatssekretär der Finanzen auch die Annahme ungestempelter Noten der Oesterreichisch-ungarischen Bank bei staatlichen und anderen öffentlichen Kaffen und Armtern gestattet. Dre auf Kronenwährung lautenden Derpflichwngen sind nur in demschösterreichisch gestempelten Noten nach dem Nennbeträge zahlbar. Dre zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bollzugsanweisung in Dentsch Österreich bestehenden, aus Kronen lautenden Guthaben (aus Girokonten, laufender Rechnung, Einlagen und Kassenscheinen) deS k. u. k. und des k. k. AerarS und von Personen und Firmen, welche ihren Wohnsttz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt nicht in Deutschösterreich haben, ferner Guthaben, die nach dem Jnkrasttreien dieser Vollzugsanweisung durch den Erlag ungestempelter Banknoten oder durch Ueberweisung aus Guthaben der vorbezeichnrten Art rmstchen, sind als Guthaben MaltCL* Kronenrechnung" zu sichren und als solche besonders kenntlich zu machen. AuL diesen Konten sind bare Auszahlungen in rmge- 27. Marz 1919 «eHe-T' -;..— TB«. •«•«.."Hi -- stempelte» Banknoten und Ueberweffungen auf Konten „aßecj Kronenrechmmg" unbeschränkt zulässig.! Was die Warenauszahlungen in dentschösterreichisch ge»’ stempelten Noten betrifft, kann der Staatssekretär für Finanzen Erleichterungen gewähren; diese werde für den Zollverkehr mit! dem Ausland augckündigt. Besondere Vereinbarungen sollen mit dem Ausland angestrebt werden. Für die O e st e r r e i ch i s ch - u n g a r i s ch e Bank sind wichtige Verfügungen getroffen worden? Der Geschäftsbetrieb der Bank, iufonmt es sich nicht um die Abwicklung früher entstandener Verbindlichkeiten handelt, ist in Deutschosterreich au ss ch l i eß l i ch unter Verwendungderttschösterreichischgestempelter Noten zu führen. Ungestempelte Noten sind im Rahmen der im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieser Vollzugsanweisung in Deutschösterreich bestehenden Girokonten und Kaffeuscheinforderungen auf Verlangen der ForderungSberechtigtm auszufolgen, insoweit sie nachweisbar zur Abstattung vor Inkrafttreten dieser Bollzugsanweisung entstandener Verbindlichkeiten an PDsonen oder Firmen, welche außerhalb Deutschosterreichs ihren Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt haben, Verwendung finden. Zahlungen der Oesterreichisch-ungarischen Bank aus vordem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes entstandenen Verbindlichkeiten können nur, insofern sie in DeMschösterreich an Personen oder Firmen geleistet werden, welche in Deutschösterreich ihren Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt haben, in deutschösterreichisch gestempelten Bankloten bewirkt werden; auf Forderungen, die erst nach dem Zeitpunkte des Inkrafttretens dieser Vollzugsanweisung auf eine solche Person oder Firma übergegangen sind, findet diese Bestimnnmg keine Anwendung. Zahlungen an die Oesterreichisch-Mgarische Bank aus Verbindlichkeiten, die vor dem Tage der Kundmachung dieser Bollzugsanweisung entstanden find, können auch weiterhin in ungestempelten Banknoten zum Nennwerte geleistet werderu Sonst sind Erläge ungestemvelter Banknoten nur zur Gutschrift mtf: Konten alter Kronenrechnung entgegenzunchmen. Die m den anderen Nationalstaaten abgestempelten Noten find im deulschösierreichischen Geschäftsbetriebe wie f r e m d e Zahlungsmittel zu behandeln. Die VerLretnngerr der ausländischen Geseke schäften in Deutsch öfterreich. (S tu Vollmgsanwcinmg der Regierung erklärt hierüber: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Versieberungsanstalti-n, dre vor dem 1. November 1918 rmt dem Sitz m einem außerhalb Deutschosterreichs (Bollzugsanweisung des deutsHösterrcichu'chen Staatsratcs vom 3. Jänner 1919, St.-G.-Bl. Nr. 4) gelegenen Ort des ehemaligen österreichischen Staatsgebietes errichtet worden sind, bereits vor diesem Tage im Gebiete Dent'chöüerreichs Geschä'te betrieben und deren Statut nach dem 3 t. Okivber 1918 nicht rechtswirksam geändert wurde, können auch weiterhin ihre Geschäfte in Deülschösterreich betreiben. Sie haben jedoch binnen vier Wochen für ihren gesamten Geschäftsbetrieb im Inland eine Repräsentanz zu bestellen und der deutschösterrelchrschen Staatsverwaltung zur Genehmigung anzirzeigen. Zugleich ist der Nachweis zu erbringen, daß in. dem Lande, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, Gegenseitigkeit geübt wird. ' > Gesellschaften m. b. H., die im Gebiete Dcutschösterreichs durch eine Niederlassung Geschäfte betreiben, und bei denen die übrigen im 8 1 angeführten Voraussetzungen zutreffen, haben binnen vier Wochen dem durch den Sitz der Niederlaffung bestimmten Handelsgericht die rm 8 103. Zahl 2 und 4, des Gesetzes vom 6. März 1906, R.-G.-Bl. Nr. 58, vorgeschrrebenen Nachweise zu erbrmgen. Wird den Anordnungen der Ml «nd 2 innerhalb dervorgeschnebcnen Frist, die aus berücknchtigungswürdlgcn Gründen erstreckt werden kann, nicht entsprochen, so finden die Bestimmungen des Artikels IX der kaiserlichen Verordnung vom 29. November 1865, R.-G.-Dl. Nr. 127, und des 8 113 des Gesetzes vom 6. März 1906, R.-G.-Bl. Nr. 58, sinngemäß Anwendung. Ein Handelsvertraa Deutschosterreichs mit der Ukraine? Dem Ukrainischen Pressedienst wird unterm 24. d. M. ans Stanislau telegraphiert: Die Negierung des Westgebietes der ukrainischen Volksrepubl'k bat am 20. März mit der Regierung der deutsch österreichischen Republik einen Handelsvertra g abgeschloffen, welchen der Rat der Staatssekretäre heute apprybwrt hat. - Die Zollvorschriften in Tschechien. Prag» 25. März. Das Finauzministeriunt verlautbart nachstehende Information: Mit Gesetz vom 20. Februar 1919. wurde das Gebiet der ischecho-ftowaklscheu Republik als s e l hständiges Zollgebiet mit Gültigkeit des autonomen Zolltarifes erllärt. Vom Tage der Gültigkeit dieses Gesetzes, das nt vom 8. März d. I. an, werden alle Waren, die in diesem. Tarif angeführt sind und in das Gebiet der Ischecho-slowalischE Republik (mithin auch aus den Gebieten der Staaten, die aus dem Boden des gewesenen Oesterreich-Ungarn entstanden sind) emgeführt werden sollen, Zollabgaben nach den Sätzen dreses. Tarises unterworfen. Zollbeiremngen und Ermäßigungen der Zollsätze, die im Laufe des Krieges für einzelne Warengattüngcn bewilligt worden sind, bleiben inGültigtcit. Weiter^ teilweise Befreiungen auf Grundlage dieses Gesetzes werden iw' nächster Zeit verlautbart werden. Für die Zollabfertigung, in unserem Gebiet gelten vorläufig die gleichen Vorschriften wie im gewesenen Oesterrcich-Unganr, nur ist niemand genötigt, die Zolldellaratton deutsch zu verfallen. Der Handelsverkehr mit dem ZollauSlande wird nickt mrt einem Schlag an iedem Teil der Grenze unseres Gebietes, die früher nicht die Rcichsgrenze des gewesenen. Oesterreich-Ungarns gewesen ist, freigegeben werden kömreiy weil die schwierige und durch die Verhälmiffe erschwerte Errichtung ~ der Zollämter erst durchgrführt wird. In . der nächsten Zeit werden alle Eisrnbahnübergänge und die wichtigsten Straßcnübergänge im südlichen Teil Böhmens und Mährens an den Grenzen.' Deutschösterreichs freigegeben weiden. Diese Stellen werden bekanntgemacht werden. Die übrigen Grenzteile werden auch weiterhin bewacht und em Uebergang an ihnen unmöglich gemacht werden. Der Eisenbahntransport ans der Strecke i Gmünd—Weffcly-Mezimostr mit der Zollabfertigung in den! Stationen Suchemhal und Weffely-Mezimostt ivnrde bereits frci- > gegeben. Wir fertigen dieser Tage SAM KRELL ADUN&EN nach KRAK AU?REESZOW, JÄHOSLÄUund RRZfEMYSL VERSICHERrzumTmm^rt0.:' überneh’mln. ZßeMvMMM LM 8tKNl.