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Wiener Morgenzeitung · 1919-03-18 · Heft 59 (18.3.1919) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 59 (18.3.1919)
Date
1919-03-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Merschienene Vollzugsanweisung, die sehr einschneidende Vorbereitungsmaßregeln trifft, ist der erste Schritt, die weiteren werden bald folgen. Das Interesse wendet sich der Frage zu, wie die Vermögensabgabe Aussehen wird. Bestimmtes über die Absichten der Negierung ist noch nicht bekannt Auch an Vorbildern fehlt Ä so gut wie gänzlich. Wohl gibt es vielfach Steuern, hie sich Vermögenssteuern nennen. Mer die Sätze dieser Steuern sind so minimal, daß die Steuern faktisch nicht aus'dem Vermögen/ sondern aus-dem Einkommen bezahlt sind, wenn sich auch die Höhe der Steuer nach dem Vermögen richtet. . Diese sogenannten nominellen Vermögenssteuern bezwecken auch gar' nicht die Heranziehung des. Vermögens als Steuerquelle, sondern nur ei.ne stärkere-Belastung des aus Vermögensbesitz stammenden Einkommens - (sogenanntes fundiertes EinkpMmerr, zum Beispiel Einkommen aus Grund- und HauDbesitz, aus Wertpapieren u. dgl., im Gegensätze"" zum nnfundierten Einkommen, wie es das Arbeitseinkommenist). Solche nominelle Vermögenssteuern bestehen in verschiedenen deutschen Bundesstaaten, zum Beispiel Preußen; auch Ungarn hat seit kurzem eine solche-Steuer. Eine reelle Vermögenssteuer ist dagegen esne^ solche, die normalerweise -nicht aus dem Einkommen, sondern nur aus dem Stamnrvermogen selbst bestritten worden kann. Als Beispiel einersolchen wirklichen Vermögenssteuer wird vielfach der deutsche Wehrbeitrag vorn 3.- Juli 1913 angeführt, der kürzlich in dem deutschen 'Gesetz über die außerordentliche Kriegsabgabe für^das Rechnungsjahr 191.8 eine..Art zweite Auflage -erMren. hat. Mer auch die''' Hsttzey dieser - Steuern. ktzHWc uns hem-e lächeLlich'lrlÄRpst Wc'I gegenMer Hem; was wir zu erwarten haben. Der Wehrbeitrag läßt. Hermögen bis 50.000 Mark ganz frei, darüber hinaus beginnen die Steuersätze mit O.lö Prozent und enden hei 1.5 Prozent. Me Kriegsabgabe von 1918 ist noch niedriger, ihr höchster Satz ist ein'.halbes Prozent. Der Wehrbeitrag tvar überdies in drei Jahresraten zahlbar, so daß die Belastung für ein Jahr auch bei den größten Vermögen nicht einmal ganz ein halbes Prozent erreichte. \ . Offenbar hat auch die RegiexuyS- Wer i>ie Höhe der . Steuer noch keine bestimmte.'Vorstellung. Diese wird sich erst nach dem Ergebnis der jetzt eingeleiteten Vermögenskatastrierung bestimmen lassen. Je mehr steuerpflichtiges Vermögeninsgesamt zur Verfügung steht, desto geringer - kann die Steuer sein. Immerhin werden jedenfalls gewisse Grenzen eingehalten werden müssen. Der Staat darf seine Steuerträger nicht ruinieren, denn er muß ja von ihnen in der Folgezeit, auch noch Steuern herausholen, sonst hat er in der Zukunft keine Einnahmen und muß erst recht zugrunde gehen. .Es werden also die kleinen Vermögen ganz, freigelassen, die mittleren möglichst schonend behandelt werden.müssen und, nur-die ganz großen Vermögen wirdman stärker, heranziehen können. Zu beachten ist, haß beider heutigen Geldentwertung auch Vermögen mit sechsstelligen Ziffern noch keineswegs als große angesehen iverden können. Sind doch 100.000 Krotten heute, nicht mehr als etwa 20.000 Kronen vor beut Kriege.. Wer ein solches Vermögen noch ans der Zeit vor dem .Kriege her besitzt, hat daher eigentlich schon eine LOprozen.tige Vermögenssteuer bezahlt und ist durchaus nicht mehr besonders leistungsfähig. Da das Steuerfluchtgesetz sich im allgemeinen mit einer ^Sicherstellung von 30 Prozent des. Vermögens begnügt (in AusitahmSfällen kann allerdings -eilte Sicherheitsleistung bis'-zu 50 Prozent gefordert iverden), ist an- ' zunehmen, daß der Steuersatz auch bei dort ganz große» Vermögen'30 Prozent nicht erreichen tvird. Nur die erst im Kriege erworbenen. Vermögen werden möglicherweise einer höheren Steuer unterzogen iverden. Das wäre aber eilte besottdere Vermögenssteuer. Von nicht geringerer Wichtigkeit ist die Frage, ob die Steuer dne. objektive oder eilte subjektive sein wird. Die objektive Steuer ersaßt alle steuerbaren Bermögeusgegenstände ohne Rücksicht Ms die persönlichen Verhältnisse ihres Eigentümers. -,Es ivird also beispielsweise von allem Bargeld, -allen 'Wertpapieren, Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Geräten, "Waren, Vieh u. dgl. eine bestimmte'Wertquote als Steuer ^irigehoben. Wem die betreffenden.Objekte gehören, bleibt außer Betracht. Anders die subjektive Steuer. Diese faßt das Vermögen jeder.steuerpflichtigen Person als eine Einheit zusammen, und zwar nur das Aötto- Wilson durchgedxnngen. Der VölkerbrmÄeRtwüxf im FriedensVerLrag ausgenommen.; London/ 17. Marz. (Tel.-Komp.) Reuter meldet; Während die britifchen und anderen Delegationen bei der EiuvevleiÄunZ des Mlkerhundentwnrfes in das vorläufige Friedens" abkommsu große Schwierigkeiten bereiten, ist Wilson der Ansicht, daß es von großer Wichtigkeit ist, im Friedensabkmnmen auf die Existenz des Völkerbundes hinzuweisen. Wahrscheinlich wird es möglich sein, beides zu vereinigen. Wilsons Sekretär erhielt ein Telegramm des Präsidentew in dem gesagt^wird, daß der O b er st e Kri e g s r at S esch l o ssen h at, den Entwurf des Völkerbundes in das Friedensabkommen anfzunehmew Der iLMeAische GesKKdtL aus Belgrad abgereist. Wegen ZurNcklWeisung seines VeglanbignugsschreiHens. y P ar-i s, 17. März. (Reutersches Bureau.) Da das Beglaubigungsschreiben des neuen italienischen Gesandten in Belgrad an den König der Serben gerichtet war, weigerte sich die serbische Negietung, es anzuuehmen. Sie forderte, daß es an den König der Serben, Kroaten und Slowenen gerichtet werde. Italien, das den neuen Staat nicht anerkannt, weigert sich das Beglanbigun^s; chreiben ab zuändern. Der Cesandte war deshalb gezwungenwieder ab zn r eis en. URMhSK in Kairo, / y i - EingeHÄreNeNdeMEstrMoR vor dem englischen Präsidium.- Amsterdam, 17. März. Nach einer Meldung des Neuterschen Bureaus aus Kairo demonstrierte am jWund LI. März eiye große Menschenmenge vor dem englischen Präsidium und den Kasernen. Es wurden ungefähr 4vü Demonstranten verhaftet. Militär stellte die Ortzrirrug wieder hK.r.„ Die - VexürßK.Md. 'g e.r'i'n g« Angkw VerWeigerl Äie Auslieferung der Domr«fchUe. Bud.apeft, 17. März. (Ung. Korr.-Bur.) Der Generalstäbschef des englischen Admirals Troubridge, Oberst S L e a d, ordnete - an, daß die gesamte ungarische Schiffahrt , von Preßburg bis Basa in den Nechtskreis der tfchechoslowäkischeu Negierung übergeht, und daß sowohl die Angarische Fluß- und Seeschiffahrt- Gesellschaft als auch die Donau-Dampfschifffahrtgesellschaft die hiezu erforderlichen Schiffe, Häfen und Do Äs zur Verfügung der tschechoslowakischen Negierung überlassen müffeu. Der Schiffspark muffe aus wenigstens 16 Nemorgueuren und 469 Schleppdampfern bestehen. Der ungarische Kommissär für Schiffahrtwesen, MinisterialraL Zerkovitz, richtete nun an Admiral Troubridge ein offenes Schreiben» in welchem er vor aller Welt die Durchfuhr u n g der Verordnung v e rw e r g e r k. Der Negierungskommiffar betont, daß, falls die Entente an der Durchführung dieser Verordnung fefthält, sämtliche ungarischen Schiffer in den Aus st a n d L r e t e n, was den St i l l st an Ä d es g a n z e n V e r k e h r s auf der Donau nach sich ziehen würde. Eine dreigliedrige Schiffahrtkommissiou der tschechoslowakischLn Negierung traf in Budapest ein, um behufs Aufnahme des Eifenbahn» und Schiffahrtverkehres zu verhandeln. Deutschland in -den Völkerbund aufgenonnnen. Amsterdam, 17. März. (Tel. der „Wr. Morgenzeitung.") Wie ans Paris gemeldet wird, beinhaltet der den Deutschen vorzulegende Friedensvertrag den Beit ritt z u w Völkerbund. Mit der Anterzeichnung dieses Vertrages wird der Weltfrlede wieder hergeftellt sein. vermögen nach Abzug d?r Schulden und hebt davon eine Quote ein. Die objektive Steuer hat den Vorzug der Einfachheit und Sicherheit. Dafür bringt sie offensichtlich die größten Ungerechtigkeiten mit sich. Wer Wertpapiere im Werte von 100.000 Kronen besitzt, andererseits aber 50.000 Kronen - schuldig ist, wird von der Steuer nach 100.000 Kronen getroffen, objvohl er nur ein. Neiuvcrmögen von 50.000 Kronen besitzt. Auch ermöglicht die objektive Steuer keine Progression, also keine milde Behändlttng der kleinen und schärfere Heranziehung der großen Vermögen. Das ist nur bei der subjektiven Steuer.möglich, die sich au die persönlichen Verhältnisse deS Eigentümers anlchließt.- Die Steuer wird also nur eine subjektive sein können; auch der erlvühnte deutsche Wehrbeitrag und die Kriegsabgabe für 1918 sind durchaus subjektive Steuern. Nicht ausgeschlossen ist aber, die objektive 'Methode zu Kontrollzwecken heranzuziehen, also zunächst eiiunal alle sichtbaren Nermögensgegenstände festzustellen und es jedem Besitzer von solchen , zu überlassen, .seine Derbindlichkeiteu gegenüber anderen , nachzuweisen. Dadurch komnieu andererseits anch die Rechte aller Gläubiger . zum Vorschein, weil jeder Schuldner ein .Interesse daran hat, seine Gläubiger zu. nennen. . Es tvird also die ganze Wirtschaft getvissermaßen von rückwärts her aufgerollt, wie kürzlich bei einer Disknssiou in der Politischen Gesellschaft sehr richtig gesagt wnr.de. Dies scheint denn auch die Absst.hr der eingangs erwähnten Vollzugsanweisung zusein. Freilich ist es dann ein Fehler, daß sie sich nur auf Bar-, geld und sonstigle Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bank-, guthabcn n. dgl. und gewisse Luxitstzegenstönde bezieht, nicht auch attf das übrige bewegliche Vermögen (das unbewegliche Vermögen, das stets sichtbar ist und' raschen Veränderungen nicht unterliegt, braucht allerdiitgs nicht kalastriert zu iverden). Wahrscheinlich wird' das' später nachgeholt werden, aber das ist nicht mehr vollwertig. Wie der Kaufmann «seine Inventur nur für einen Stichtag inachen und nicht etwa die Waren für den 31. Dezeruber, die Debitoren und Kreditoren' aber für beit 15. Jänner ermitteln darf, wenn er nicht zu einer falschen Bilanz kommen will, so kann auch? der Staat das Vermögen seiner Untertanen nur für einen Zeitpunkt seststelleit, sonst ergibt sich ein falsches Nesultat. Die Tschechen siitd in dieser Hinsicht konsequenter vorgegangen, sie haben gleich das ganze bewegliche Vermögen konskribiett. \ Wer ist steuerpflichtig und!vas ist altes steuerpflichtig? Hier .taucht .vor allein die sehr schwierige. Frage der Abgrenzung gegeniiter dem Ausland aus. -Bei der . zu gewärtigenden Hobe der Steuer ist zu fordern, daß Doppelbesteuernngen unbedingt vermieden werden. Niemand wird in zwei Staaten sein ganzes Vermögen' versteuern können, ohne völlig ruiniert zu werden. Es wird wohl proiuniell jedermann in dem Siaat steuerpflichtig sein, in dem er seinen Wohnsitz

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