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Wiener Morgenzeitung · 1919-03-15 · Heft 56 (15.3.1919) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 56 (15.3.1919)
Date
1919-03-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Lebens in einem Zuge lösen will von den Grundrechten angefangen bis zur Stellung des Präsidenten, wie dies der deutsche Verfassungsentwurf versucht, hat die Nationalversammlung sich lediglich von der zwingenden Macht der Stunde leiten lassen. Sie hat vor allem die grundlegenden Beschlüsse her provisorischen Nationalversammlung über die ProKlamierung der Republik und den Anschluß an Deutschland bekräftigt und damit das Fundament für den weiteren Ausbau gelegt. Gleichzeitig wurden die Ansprüche auf die von den Truppen der Nationalstaaten und Italiens besetzten Gebiete neuerlich festgestellt und zm Lösung der Frage ihrer Vertretung in der Konstituante eine Kommission eingesetzt. Ein weiterer Schritt nach vorwärts ist in der gestrigen Sitzung geschehen durch die Annahme der Gesetze über die Volksvertretung, über die Organisation der Staatsregiemng und über die Vorbereitung der. Sozialisierung. Das Gesetz über die Volksvertretung zieht aus dem Grundprinzip unserer demokratischen Auffassung, der Volkssouveränität die entsprechenden praktischen Folgerungen, als wesentlichste die Einführung des Berfassungsreferendums und des Hauptausschusses, dessen Aufgabe es ist, die Arbeiten des Hauses zu regeln (bisher Obmännerkonferenz) sowie eine ständige Perbindung zwischen Gesetz: und Vollziehung herzu- MiM^sowie-^an M StMsregrex»mg^. ÜMmbirkch/^BeMW OÄ' ÄMWstWbMW^W^ M auch unter den Begriff'der Volksvertretung fallen, enthält das Gesetz nach dem Muster der amerikanischen Bundesverfassung die Bestimmung, daß Beschlüsse einer Landesversammlung wegen Versassungswidrigkeit von der Staatsregiemng angefochten und vor den Versaffungsgerichtshof gebrächt werden können. Auch das Gesetz über die Organisation der Staatsregierung bildet einen wichtigen Bestandteil unserer Versagung. Die Regierungs- und Vollzugsgervalt wird von Volksbeauftragten, und zwar vom Staatskanzler und den Staatssekretären ausgeübt, der sogenannten Staatsregierung. Ihre Mitglieder werden von der Volksvertretung über Vorschlag des Hauptäusschuffes in namentlicher Abstimmung gewählt. Das Gesetz Kennt weder Staatsrat noch Staatsratsdirektorium. Ebenso verschwinden auch die Aemter des Staatsnotars und des Staatssiegelbewahrers, und damit wohl die überflüssigsten Institutionen, welche im ersten Rausch der Novemberumwälzung errichtet wurden. Der Staatskanzler und die Staatssekretäre werden nach der neuen Verfassung wirkliche Minister werden, die nicht nur die laufende Verwaltung ihrer Aemter, sondern auch die Vollzugsgewalt im Namen des Volkes ausüben werden. Das Gesetz ist aber auch noch durch eine andere Unterlassung bemerkenswert: es kennt keinen Präsidenten der Republik, sondem begnügt sich mit der Bestimmung, daß der Präsident der Nationalversammlung. die Republik nach außen »eitritf. Auch in diesem Punkt ist das deutschästerreichische Verfassungswerk zu loben Es ist wirklich getragen vom dernokratischen Geist des Verzichtes auf das Präsidentenamt, das, wie wir in den romanischen Republiken so" oft zu sehen Gelegenheit hatten, leicht zum Spiel mit der Königsidee" verleitet und so zu einer Gefahr für die Volkssouveränität wird. Das -Gesetz zählt auch die Aemter auf, welche neben der Staatskanzler die Verwaltung zu besorge^ haben iveßden, wobei eine Scheidung zwischen dauernden und provisorischen Äemtern erfolgt, welch letztere bis zur Durchführung des Anschlusses an Deutschland bestehen bleiben sollen Es sind dies die Aemter für Aeußeres, für Heerwesen, Volksemährung und Verkehrswesen. Es ist kein Zufall, sondern liegt .im .Zug des Systems, daß auch die Vorlage über die Vorbereitung des Sozialisierung gleichzeitig mit den beiden anderen Gesetzen zur Beratung kam. Legen die beiden ersten Verfassungsgesetze die Grundlage für das politische Leben, so soll durch das dritte Gesetz unser Wirtschäftsleben neue Formen und neues Leben erhalten durch die Sozialisierung, das heißt durch die Ueberführung der hiefür reifen Industrien in die Verwaltung de? Staates, der Länder und Gemeinden, Zusammen- Mmo oewiffer Unternehmungen in Genossenschaften Ein Komitee der Vier. Wilson, Lloyd George, Clemeueeau und Orlando. Berlin, 14. März. Das „Berliner Tageblatt" meldet über Haag ans Paris: Wie bereits gemeldet wurde, wird der Kreis dev ausschlaggebenden Persönlichkeiten in Paris noch weiter dadurch eingeschränkt, daß Clemeneeau, Lloyd George, Orlando und Wilso u künftig ein Komitee bilden werden, dem die Entscheidung aller wichtigen prinzipiellen Fragen obliegt. Der jetzt bestehende Rat der Zehn wird dadurch an die zw eite S tell e gebracht. Voraussichtlich werden Oberst Honse, Lord Robert Ceeil, der belgische Minister des Aeußern Hymans und andere in den Rat der Zehn ausgenommen werden. Es besteht weiter die Aussicht, daß auch Vertreter der Neutrale» in den neuen Rat der Entente ausgenommen werden, doch ist über diese Aufnahme der. Neutralen noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Ein deutsches FreiuMigenheer auf Kündigung. * Ebert als Oberster Kriegsherr. Berlin, 14. März. (Tel.-Kmnp.) In der gestrigen Nummer des „Reichs an z ei gor s" find das Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr und die Ausführungsverordnung dazu veröffentlicht worden. Darnach ist der Reichspräsident ermächtigt, das bestehende Heer aufzul'ösen und eine vorläufige Reichswehr zu bilden, die die Aufgäbe hat, die Reichsgrenzen zu schützen, den Anordnungen der Reichsregierung Geltung zu verschaffen und die Ruhe und Ordnung im Innern aufrecht zu erhalten. Die Reichswehr wird sich aus Frei» willigen zusammensetzen. De» Oberbefehl hat der Reichspräsident, her somit eine ähnliche Stell nn g ei »nimmt wie früher der Kaiser., Die Ausübung der Vefchlsgewalt wird im allgemeinen dem Reichswehrminister urch innerhalb seines Kontingents dem deutschen Mriegswinister übertragen. Die Bildung von R fiten ist AnordnnngeN^ mit, die 'sich anf^di^Für* sorge für. dieduppen, jgnf Marrbs-rmd Beschwerdeangelegenheiten beziehen. DiJ EinsterlunÄ erfolgt zunächst auf sechs Monate, die Verpflichtung verlängert sich um je drei weite*- Monate, wenn nicht mit einmonatiger Frist gekündigt wird. Aufhebung der finanziellen Blockade Deutschlands. Berlin, 14. März. (Korr.-Bur.) Aus dem Haag wird gemeldet: Nach einer Meldung der „Associated Preß" Wird auf Grund der in Brüssel gepflogenen Verhandlungen die finanzielle Blockade Deutschlands nunmehr aufgehoben werden. Dadurch wird der neutrale Finarrzhandel Deutschland wieder zugängig und dieses in die Lage versetzt, seinen Geldbedarf dort durch Anleihen zu decken und die ihm zu liefernden Lebensmittel zu bezahlen. Der Indenstaat — feststehende Tatsache. „Times" für ein größeres Palästina. Genf, 14. März. (Tel. der „Wr. Morgenztg?) „Petit Parisien" veröffentlicht ein Interview mit Prof. Silvain Levy, in welchem dieser die Gründung des Jnderist a a t e s in Palästina als feststehende T a t s a ch e bezeichnet. „Times" kritisiert scharf Frankreichs Shrienpolitik und verlangt im Interesse Englands eine Vergrößerung Palästinas. öffentlichen Charakters, Teilnahme der Arbeiter und Angestellten cm der Leitung ö'ct Unternehmungen. Es leuchtet ein, daß dieses Gesetz, durch welches die bisherigen Beziehungen zwischen Unternehmer und Arbeiter eine grundlegende Äenderung erfahren, einen integrierenden Bestandteil der neuen Verfassung bildet. Gerade hier zeigt sich am deutlichsten der Wandel in den wirtschaftlichen Machtverhältnissen, wie chn das Gesetz über die Volksvertretung in politischer Hinsicht zeigt. Wer sich mit öffentlichem Recht theoretisch zu beschäftigen gewohnt ist, wird in den Vetfassungsgesetzen eine Lücke finden: Den Mangel der Festsetzung der Grundrechte. Selbst der Weimarer Entwurf hielt es für notwendig, die alten Grünbrechle neuerlich anzuführen. Es ist aber sehr die-Frage, ob bei unserer geänderten Staatsauffassmrg eine- Festlegung und Aufzählung der Grundrechte überhaupt-noch notwendig ist. Nach der republikanischen Auffassung sinh alle unsere Grundrechte verkörpert in dem Begriffe der Vvlkssouveränität. Das Volk und der einzelne Bürger bedürfen nicht erst der Anerkennung ihrer Rechte durch den Staat oder durch die Staatsorgane. Umgekehrt: Die Staatsorgane bedürfen einer Abgrenzung ihrer Wirkungskreise durch die Volksvertretung. Die Anerkennung der Menschenrechte im Jahre 1789 und die Befolgung dieses Beispiels durch die Verfassungen der konstitutionellen Monarchien hatten insoweit einen Sinn, als die Kompetenzen des Staates eine gesetzliche Grenze erfahren mußten durch die Festlegung der Grundrechte. Wenn im Absolutisnms der Staat alles tun konnte, so mußte ihm das Gesetz eine Schranke ziehen durch die vielen Kautelen zum Schutze der Freiheit des Bürgers. Man ging damals von der Auffassung aus. daß der Monarch oder der Staat sich eines Teiles der Macht zu Gunsten der Bürger begibt und ihnen Rechte und Freiheiten schenkt. Unsere Staatsauffassung ist eine diametral entgegengesetzte. Wir entäußern uns unserer Souveränität, also der höchsten Gewalt zu Gunsten der Gesamtheit, insoweit als dies für das Wohl der Gesamtheit und fiir unser eigenes Wohl notwendig ist. Prüfen wir die gestern angenommenen Versassungsgefetze Deutschösterreichs, so können wir uns über ihren Inhalt nur freuen. Aber es ist eine, alte Erfahrung, daß es bei Verfassungen nicht auf .den geschriebenen Buchstaben ankommt, sondern auf den Geist und die M ihrer Durchführung, also zunächst auf die Organe, denen die Verwaltung anvertraut wird. Und da müffen wir mit einer gewissen Skepsis der Zukunft entgegensehen. Wenn es der neuen Regierung, die heute eingesetzt werden soll, nicht gelingen wird, mit dem System und Geist der alten Monarchie völlig und restlos aufzurämnen, dann bleiben die schönen Verfassungsgesetze nur Papier. Wir brauchen nicht bloß neue Maßnahmen, sondern auch neue Männer. Das ist die primitivste Voraussetzung für das Gelingen und für die Perwup'elung d.er neuen Verfassung. Die Bcmnten, die die Maske der Republik vorgebuudm haben und mit einem Auge nach den alten Zeiten zurückschielen, ' müssen durch neue, der neuen Zeit und ihren Forderungen entsprechende Männer ersetzt werden.

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