Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 52 (11.3.1919)
- Date
- 1919-03-11
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 52 SUSieu, Dienstag Wiener Älorgenzettung 1l. Äiurz wtd ^seUtz ( theorie und meint, durch diese Umlaufseinschränkung die Warenpreise wesentlich zu reduzieren. Nun ist aber nicht zu übersehen, daß ein erheblicher Teil der Preissteigerungen auf die Waren selbst, deren-Menge während des Krieges wesentlich sank, zurückgeht, daß jetzt, im Verhältnis zu normalen Zeiten minimal produziert wird, und daß die. Unternehmer, um sich für Len teilweisen Entgang der rückbehaltenen Banknoten schadlos zu halten, zweifellos bestrebt sein werben, die Preise auf ein den derzeitigen möglichst gleiches Niveau zu bringen, abgesehen davon, daßeine plötzliche Kontraktion des Geldumlaufs zu den schwerstell' Bedenken Anlaß gibt. Rechnet man, daß auf dem Boden der tschechischen Republik 15 Milliarden Notenumlauf und^dabon für die Hälfte, somit 7L/Z Milliarden, 1 PryzentHAbstempelungs- \ gebühr entrichtet wird, so macht Dr.- Raschin, da er ja die den Besitzern der Banknoten zu vergütenden Zinsen von gleichfalls/ 1, Prozent nur bis zur Zeit der Vermögensabgabe leistet. Mit der Abstempelung ein ganz gutes Geschäft; dabei ist 'allerdings aus der Verordnung nicht klar ersichtlich, ob auch hie -Abstempelung der einbehaltenen Banknoten auf Rechnung-?der Einreicher geht. Konsequenterweise könnte die sich im Besitz des tschechischen Staates anhäufenden Notenmengen nur durch Rückzahlung an die Oesterreichisch-ungacische Pank verwendet werden, wenn man nicht annehmen will, baß diese Titres auf Umwegen ins'Ausländ 'geleitet und bann als in die gemeinsame Liqnidationskasse, gehörig trachtet werden sollen. - Zur. Rückzahlung der Banknoten abex ist eine Einigung der Nationalstaaten erforderlich, und da wäre es wähl viel einfacher, gewesen von vornherein den Weg des unvermeidlichen Kompromisses zu betreten, denn für den Fall der endgültigen Auseinandersetzung spielt ja nicht dqr momentane Besitz an papierenen Werten, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit .der Sukzessionsstaaten die Hauptrolle. Die zweite nicht minder''bedenkliche Maßnahme ist die Geltendmachung des'Territorialprinzips, das heißt ly. her vorliegenden Anwendung, daß die zu einer» gewissen Zeitpunkt in der tschecho-slowakifchen Republik befindlichen Kriegsanleihen, sonstigen Wertpapiere und -Objekte, mit Ausnahme des Grirrrdbesitzes, ferner außerbücherv liche Forderungen usw. für Zwecke einer Vermögensabgabe zu konskribieren sind. Mit anderen Worten: Dr. Raschin will - nur das im Lande befindliche Vermögen heranziehen, mit ripziger Ausnahme jener Personen, die bereits ein Jahr lü Tschechien wähnen und' die auch ihr irn Ausland befindliches. Vermögen anzugeben hasten. Was zunächst anffällt, ist hie Tatsache, daß sich diese Maßnahme, auch aus DeutschdRhinen erstreckt, und da entsteht wohl die Frage, welche Legitimation hßx tschechische Finanzminister für dieses Bor.? , gehen in einem Gebiet hat, dessen StaatszugehörigkeiL noch nicht klargestellt ist. ' , . Dqß der Grundbesitz nicht kanskribiert wird, ist ützßreislich, denn er ist ja aus den öffentlichen Büchern ersichtlich; verständlich, aber nicht entschuldbar, daß der nach Gold als Basis für die künftige Währung fahndende Finanz- Mister den Einlieferern BeftMng dieses Wertes von der Vermögensabgabe verspricht und dadurch das Goldhamstern belohnt, während er die anderweitigen Investitionen bestraft. Daß sich Dr. Raschin aber vorbehält, auch jene Vermögens» bestandteile heranzuziehen, die A u s l ändern gehören, gleichviel, oh sie im Inland oder Ausland, liegen, gleichviel, ob es sich um Angehörige dev Nationalstaaten oder des Zollauslandes handelt« bloß aus der Tatsache, daß sich ein Teil ihres Ver- -'jilägens derzeit it Böhmen befindet, läßt sichnicht rechtfertigen. Um so begrüßenswerter ist ^es, daß wir die inländischen Vermögen der Ausländer nicht zur Steuer heranziehen wollen., Währeüd also Dr. Raschin hei seinen Landsleuten nur die angeführten Werte der Vermögenssteuer unterzieht, ihre im Ausland befindlichen Gelder aber unberücksichtigt läßt — Man henke bloß an die hei Hey Wiener Bansen und den, hiesigen Zweiganstalten der tschechischen Banken ruhenden Depots und Einlagen von tschechischen Staatsangehörigen — verfügt er, daß Ausländer auch jene Werte anzügeben haben, bie sie beispielsweise in Wien, Budapest, Paris oder in der Schweiz liegen haben, übersieht aber, haß, wenn die anderen Nationalstaaten auch das Territorialprinzip m Anwendung bringen, hßi den Betroffenen eine vielfache Vermögens- VMuerung Platzgreifen kann. . Wie die Vermögenssteuer in Böhmen aussehen wird, ist noch nicht klar, und trotz her besten Grundsätze Raschins einer gleichmäßigen Belastung allen Besitzes, scheint das ganze aus eine P e x s p n a h, nicht auf eine £ ktsteuer auszulaufen. Die . Tsch.chen lehnen . aber auch eine Bezahlung der Kriegs» und neueftens sogar der alten Staatsanleihen ab, ersteres Mit dep Motivierung, sie seien mit dem § 14, also nicht verfassungsmäßig, zustandegekommen; sie iibersehen aber dabei, daß auch der § 14 ein Bestandteil der Verfassung ist, und daßdie wiederholten Anträge der Sozialdemokratie auf desstn Abschaffung gerade bei den Tschechen auf Widerstand stießen. Unbekümmert hierum gehen sie an die Schaffung der eigenen Währung, für deren Fundierung sie in exportreifen Artikeln wie Kohle und Zucker genügende Ausfuhrmengen M Erlangung einer aktiven Zahlungsbilanz bereit zu haben glauben. Das Loskommen vom alten Oesterreich scheint aber doch, nicht so einfach. Abgesehen von dyn großen Summen Kriegsanleihen, die ins neutrale und befreundete Ausländ flössen, haben wir dort .Valutakredite des Staates laufen, wozu noch die nach dem Ausland gewanderten Heimischen, Banknotenmengen und die Geldforsterungen des. Auslandes bei Wiener Banken kommen. Nun kann man-ja ruhig erklären, daß mit den: Zerfall des Reiches der ursprüngliche Schuldner nicht mehr besteht und auf der Friedenskonferenz die endgültige Regelung zu erfolgen..inzwischen aber die Bezahlung zu ruhen hat. Eine heiklere Frage ist die, der Kronenguthaben des Auslandes. Unser Gesetz über Geldzahlungen verfügt, das; sich diese, wenn nicht anderes bedüngen wird, jn Kroneitwührnng verstehen. Genau gcnominen existiert aber nach Durchführung der Abstempelung die alte Kronenwährung nicht mehr, und wenn es auch eine gewisse Härte in sich birgt, daß gerade Wien als das Finanzzentrum des Reiches die meisten derartigen Schulden hat, so ist doch andererseits die Rechtslage klar, daß sich der Schuldner nicht geändert hat. Eine offene Frage bleibt jedoch, irr welcher Währung diese Schulden zu bezahlen sind. Denn die Schuldner können, fo lange nicht eine gesetzliche Regelung eintritt, mit Recht den Standpunkt einnehmen, daß sie im Interesse' der Schonung unserer neuen Währung nur ver- -flichtet sind, in alten österreichischen Noten zu zahlen. Da der Empfänger aber mit diesen Noten nichts anfangen kann, bleibt es im Endeffekt vollkommen gleichgültig, ob diese Guthaben vorläufig gesperrt werden. Auch die Uebertragung g eines Teiles der Kriegsanleihedepots und Banknoten an die tschechischen Filialen der Danken hätten keinen Zweck gehabt, denn die Tschechen hätten diese Bestände als in den Besitz einer ausländischen juristischen Person gehörig betrachtet und darnach registriert. . . Vielfach wird auch das russische Beispiel hexangezogen und darauf verwiesen, daß die Zarenrubel dort höher gewertet werden als die Kerenskirubel, - trotz der formellen Außerverkehrsetzung ersterer. Nun darf aber nicht vergessen werden, daß der Schuldner, nämlich die russische Reichsbank, wenn auch in einem verkleinerten Wirtschaftsgebiet, weiter besteht und voraussichtlich bestehen wird, daß aber ein Analogon bei uns insofern nicht gegeben ist, als a die Oesterreichisch-ungarische Bank in absehbarer Zeit ver- 'chwinden wird. Vom Standpunkt der letzteren ist die Schuld eine zweifellos bestehende, gleichviel ob die Note»: abgestempelt wurden oder nicht, aber die Gläubiger würden mit der Geltendmachung ihrer verbrieften Rechte .auf Zahlung in gesetzlichem Metallgeld um so. weniger Erfolg haben, als;;a dieses infolge Suspension der Barzahlungen nicht einmal im Frieden geleistet wurde. Die Tschechen, die allerdings ihren Anteil, an den in Wien zentralisierten Hof- und Staatsgütern verlangen, scheinen von der Erbschaft Oesterreichs nichts wissen zu wollen. Beharren - sie darauf, so werden dadurch die anderen Nationaltaaten zum. gleichen Vorgehen gezwungen und die Verlassenschast insolvent. Mit der Fiktion einer Zugehörigkeit zur Entente werden finanzielle Fragen nicht gelöst, und es wäre an der Zeit, daß sich die Vertreter der Sukzessionsstaaten zu einvernehmlicher Regelung der endgültigen Liquidation zusammensetzen. ■ Eine tschechische interne Valutaanleihe? Prag» 10. März. «Tel. der ,,2ör. Morgenztg.") Wie von mehr?- en Seiten erklärt wird, soll eme tschechische mterne Valutaanleihe, zahlbar in f r e m d. e.n Valuten und rückzahlbar m den selb e.n, als Grundlage für die künftige tschechische Notenbank. geplant seun Annahme und Auszahlung von Geldeinlagen im tschecho-slowakifchen Staate. Prag, 7. März. Äuf Grund des Gesetzes vom 25, Februar 1919 wurde nachstehende Verordnung verlaüwärt8 1. Die Beschränkungen betreffend Annahnre und Auszahlung von Einlagen bei den Geldinstituten werden wie folgt abgeändert: Die Geldinstitute dürfen vom 10.. März angefangeu Geldeinlagen annehmen. Für Einlagen, welche fett dem 1. .März 1919, geleistet wurden,, werden, von; 24. Marz folgende Beschränkungen emgeführt: ak Von den Einlagen auf Emkagebüchel und laufende Konti dürfen die Geldinstitute den Einlegern wöchentlich höchstens 15 Prozent der Einlage auszahlen; b) falls es sich um Entnahmen von Einlagen handelt, welche für die Auszahlung von Löhnen an Angestellte und Beamte, Kraukenunterstützunpen, Mietzins, Pachtschillmg, Versicherungsprämien, Steuern und öffentliche Abgaben bestimmt sind, kann auch über die Beschränkungen des Absatzes a) hmweggegangen werden, doch muß her Inhaber der Einlage einen Ausweis vorlegen, daß dre angeforderten Beträge diesen Zwecken zugeführt wurden. 82. lieber die Einlagen^ welche beginnend am 10. d. M. gemacht worden sind, kann frei verfügt werden. 8 8. Vom 25. d. M. gelten die Bestimmungen des Artikels 10 der Verordnung vom 4. d. M. 8 4, Die Geldinstitute dürfen den Zinsfuß der Einlagen, welche durch die Verordnung vom 4.d.M. m der Auszahlung beschränkt wurden, unter die bis zum 25. Februar gültige Höhe nicht r e d n z i e r e n. 8 5. Die Ueberschrettung dieser Verordnung wird mit einer Strafe bis zu K 5000 — ober Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Die Verordnung des tschechoslowakischen Finanzministeriums über die Geldein- und Ausfuhr. Prag» 10. März. Of. der ,Wr. Morgenztg.') Au! Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 25. Februar wird angeordnet: 1. Die Auszahlung und Ueberweckuna der Coupons und Zinsen von Wertpapieren, welche sich im Gebiete der tschechoslowakischen Republik befinden, oder der inländischen Papiere, welche sich im Auslande befinden, wird bis ans werteres verboten. Die Anstalten und Gesellschaften, welche die Wertpapiere herausgegeben haben, find verpflichtet den ganzen auf die Coiipons und Zinsen entfallenden Betrag bis zu dem Zeitpunkte zurückzuhalten, bis die Auszahlung bewilligt wird. 2. W e r t- Papiere, Valuten, GotdundSilber dürfen nicht aus dem Gebiete der tschechv-slowakischm Republik ohne Zustimmung des Finanzministeriums ausgcführt werden. Personen, die rn8 Ausland reisen, dürfen bloß K 500.—, mit Familie reckende Personen bloß K. looo.— -in abgestempelten Banknoten mitnehmen. Ber Reisen nach Italien, Schweiz, Frankreich, England, Holland und Amerika dürfen nicht mehr als Franks 1(00.—, nach Deutschland Mark 1000.— mitgenomiiren werden. Für die Ausfilhr größerer Betrüge ist die Bewilligung der tschecho'slowakischen Devisenzentrale erforderlich. 8. Die Einfuhr und Zusendung von Einimd Zmeik wnenbanknoteii der Oesterreichkschungarischen Bank in das Gebiet des tschecho-cklowakckchen Staates ist verboten. Den m dieses Gebiet reisenden Per-sonen werden lii diesen Banknoten bloß R 50,— bewilligt. 4. Die Geldinstitute dürfen Akkreditive in das Ausland bloß auf fremde Währung und nur mit Zustimmung der tschecho-slowakischen Devisenzentrale bis zum Betrage von 1000 Franks ausfolgen. 5. Jeder Bewohner der tschecho-slowakifchen Republik ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Bormdnung fremde Valuten unb Wertpapiere lautend auf Franks» Dollar, Lire der genannten Devisementrale zum Kaufe anzubitten. Wer den Verpflichtungen nach Punkt 5 nicht nachkommt, erhält eine Strafe bis zu K 5000.— oder Gefängnis btS zu einem Jahre. Wer die Bestimmungen der Punkte, 1, 9, 9, 4 überschreitet, wird ebenfalls durch Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. Aushebung der Beschlagnahme von Teer und Teererzeugnissen sowie der Höchstpreise für Steinkohlenteer. In dem heute zur Ausgabe gelangenden. Staaisgesetzblaite wird eme.Vollzugsanweckung des Staatsamtes für Kriegs- und Uebergangswirischaft veröffentlicht, die eine Aufhebung der Sperre über rohen und destillierten Steinkohlenteer,. rohen Braunkohlentcer, Steinkyhlenteeröl und Braunkohleuterröl jeder Art .sowie Steinkohlenteerpech verfügt. Gleichzeitig wird die Mmisterialverordmmg vom 21. August 1918. R.-G.-Bl. Nr. 312, durch welche Höchstpreise für rohen Steinkohlenteer und destillierten Steinkohlenteer (Kriegsteer) festgesetzt worden waren,, auße.r Kraft gesetzt. Die Vollzugsanweisung tritt mit 15. März 1919. in Wirkamrell. Bezahlung der Eutentesendürigen. Aus den Mitteilungen des Reuterbureaus über die Sendungey der Entente gehtheryor, haß diese sich aus dem Ertrage per Salzbergwerke und durch die S t a d t- W i e n bezahlt machen will. Der Nettoertrag der Salzbergwerke mw, Salinen Deutschösterreichs war für das erste Halbjahr 1919 mit zirka sechs Millionen Kronen veranschlagt. Im Budget für 1919 sind die Ausgaben dieser Werke mit ungefähr 10'/- Millionen Kronen angesetzt, die Einnahmen sämtlicher Salzbergwerke aus dem Salzverschleiß mit 57 Millionen. Die Einnahmen waren mit 35 Millionen Kronen präliminicrt. Jy diesen Ziffer« war auch die Produktion Galiziens berücksichtigt. Die Anleihen dev Vereinigten Staaten an die Verbündeten. Washington» 10. März. (Funkspr. des Tel.-Korr.-Bnr.) Das Schatzamt der Bereinigten Staaten hat nachfolgende neue Anleihen gkwährt: 18 Millionen Dollar an Tschecho- S l o w a k i e it, 40 Millionen anBelgi e n, 102 Millionen an F r a n k r e i ch und 20 Vkilllonen an I r a l i e n. Die G e s a m t a n l e i h e n au die Verbündeten betragen bis zum heutigen Tage 8841 Millionen Dollar, jene an.die T s ch e ch o - .S l o w a k e n 35 Millionen. Neue amerikanische Schiffe. Washington» 10. März. (Funkspr. des Tel.-Korr.-Bm.) Die amerikanischen Schiffswerften haben im Laufe des Monats Februar 135 Dampfer mit ungefähr 400.000 Tonnen von Stapel gelassen. Die Gesamtleistung der alnerikamschen Werften beträgt somck für die am 25. Februar abgelnufenen 12 Mmiate 4,500.000 Tonnm. _ Ueber die deutsche Kriegsentschädigung schreibt „L'Jnformation", das denckche Volksvermögeu könne am 500 Milliarden geschätzt werden. Die unversehrten Maschinen des Angreifers muffen für die zerstörten' arbeiten; die Vorzugssorderungeii Frankreichs und Belgiens betragen 65 bis 80 Milliarden, die Gesamtforderungen 5Y0 bis 700 Milliarden. DeuckchlMd rnüffe von fernem Jahreseinkommen von zirka 40 Milliarden 10 bis 15 ab geben. Von den Getreidemärkten. Eine weitere Verminderung der «sichtbaren Bestände" wie auch die Verringerung der Innenzufnhren an den Stapelplätzen, der nordamerikanlschen Union haben die Hauffegruvve zu ervem Vorstoß veranlaßt, d.er erstzlg^ reich verlief und m Preisavancen bis zu. 5 Cent seinen Ausdruck fand. Unter der Nachwirkung des Generalstreiks vermochte sich m Berlin nur ein belangloser Verkehr zu entwickeln. Wie, iuimer überwog die Nnchsrage das Angebot, woher jnsbesonderS in Kmsastey dieses Mißverhältnis, drastisch zutage trat. Die gemeldete Aufhebung der Blockade wurde an der heutigen Börse wt freudigen Gefühlen amgenommen, bedeutet doch die Maßnahme nicht rmr eipe Verbefferung und Verwohlfeitung der Verforgmrg vielmehr noch ist nun der erste Schritt zur Wrederherstellmig uor-maler Händrlsheziebungen zwischen den ehemals feindlichen Staaten, gemacht, welcher Umstand unzweifelhaft zur Sanierung unserer wirtschafklrcheu Lage bertragen wird. Insolvenzen. M i t i e. 11« u $ t n des K r.e d i- 1 y r e n - V e r e i n c 3 yon 1870 : Unter t. ch t* liche Geschäfts aufsichtwurdegest Wx t r Kohn Oskar & Eo., Galar 'erie-, Kurz- und Nürnberger-Svielwaren, Wien, l., Rmtprgaffe -'>: Gebrüder Zimm.erMnn, Eis;y- und Metallwarenhandel, l.men. XkU., Funkgaffe 30. — Das gerichtliche Ausgleichsverfahren wurde eröffnet: Deutsch Max, Kaufmann, Erlau; Stern Josef, Kaufmann, fiMer Margitta, jetzt Zilah; Horvach Stefyn, Schuhhändler, Szeged; Kandel Lajoß, Kanftiiann, Großwardein; Simon Karl, Bürstenmacher, Neunkirchen, Triesterstraße 5; Krammer Jenö, Kaufrrrann, Szatuigr. — D, e r K a n k n r s wurde eröffnet: Schischa Benno, Kaufmann, Wien, V!., 'Hofmühlgaffe 18; Follbrecht & Co., Kanflente. Reichenberg; Grumbach Ferrmnd, Manufaktur, Lausanne, Ivsnus ä'oushy 1; Tanne.r Otto Hans, Hotelier, Lausanne; S, U. Exvortation-Jmportation, Genf; Mamie I. E.,. Mechaniker, Biel. ' _ Wiener Börse. Zu den bereits in Geltmrg gewesenen günstigen Momenten gesellte sich die Anfhebmrg der Blockade, was der gestrigen Börse ein festes Gepräge verlieh und auf fast sämtlichen Gebieten, zu Käufen führte. Lebhafter gestaltete sich der Verkehr in t L rk i s ch e n P a p i e r e n, M y n t a nundS k o d a-Akti en. Bloß Südfiahnwerte lagen schwäch« (Lombarde« um K 6.r~, 3% SüdbahnPriontäten um K 6.50), da in diesen Papieren mit Rücksicht auf ZeiMngsmeldungen über die finanzielle Lage der Südbahnen vielfach Abgaben zur Durchführung gelangten. Wenn sich das Geschäft in den K u l i s s e n w e r t e n im Laiise des Verkehres verringerte, so war dies dm nmerdings gemeldeten Unruhen in Berlin zuzuschreiben, Im Schranken hielt die feste und lebhafte Stimmung ungehindert bis zmn Schluffe an.. Besonders Petroleum werte erzielten namhafte Avanccii (Karpathen K 115.—, Galizia K 98.—). Salgo-Kohlen gewannen 8 30.—. Der feste Grundton hielt bis zmn Schluffe an. R e nt en erholten sich vom letztgemeldeten Tiefstände. Im übrigen verweisen wir auf die Aufstellung der nachstehenden Schlußkitrse : Transport-Unternehmungen. Adria. 1977.— Llovd.3900.—; Bufchtirhr. lit. A.. . .2400.— Ramgazione. . . . .4380,— „ „ B.. . . 920.— Staatseisenbahn . . .1033.— Orientbahnen . . . .1582.— Lombarden . . . . . 163.75 Donau-Danipf. . . 2050.— Südbahn Prior. . . . 365.50 Ferdinands Nordbahn 5490.— Staatsbahn Genußsch. 529.— Mairente . . . . Februarrmte . . . Änglobank ... Bankverein . . Bodcnkredlt . . . Kredil^Aiistalt . . Ilngar. Kredit . . Renten. . 87.10 Oesterr. Kronenrente . 87.10 . 87.35 Ungar. Kroneiirente . 89.— Banken. . 446,^ Depositen...... 569.— . 471.— Landecdank ..... 467.— . 1250.— Unionbank ..... 584.50 . 668.— Verkehrsbank .... 373.50 . 929.— Zivnostenska .... 599.50