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Wiener Morgenzeitung · 1919-03-08 · Heft 49 (8.3.1919) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 49 (8.3.1919)
Date
1919-03-08
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 49 Wiener Morgenzettrmg *8. MLz'MS' Men, Samsrag eben der Zerstörung desselben, je länger die Zerstörung andauerte, desto mehr Millionäre wuchsen aus dem Boden, und dieses aus Kriegsanleihe und Banknoten bestehende papierne Vermögen wurde immer größer. Hier haben tvir nun den gewaltigen Posten der zum verbliebenen Stande des Sachmrd - Gütervermögens, soweit es für Steuern' in Betracht kommt, Angeschlagen wird. Es ergibt für das ehemalige Oesterreich (Kriegsanleihe, Banknoten und Kassenscheine) rund 60 Milliarden. Rechnen wir hierzu das früher ermittelte versteuerbare Friedensvermögen von 80 Milliarden, welches abzüglich der Realverluste im Kriege mit nur 50 Milliarden einzustellen wäre, so erhalten tvir ein versteuerbares Vermögen von etwa 110 Milliarden, wovon die Kriegsschuld kaum 60 Prozent betragen dürfte. Die ermittelten Zahlen können auf absolute Genauigkeit nicht Anspruch erheben, sie sollen auch nur zeigen, daß das' versteuerbare Vermögen sich dem Friedensstände des Volksvermögens sehr genähert hat, den dermaligen Stand des Volksvermögens aber nicht unerheblich , übersteigt. Ist eine UeLertragung dieses Verhältnisses auf Deutschösterreich," auch bei einer gerechten Verteilung der gemeinsamen Schulden, nicht ohneweiters möglich, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß Deutschösterreich an der Kriegskonjunktur ganz entschieden nicht weniger profitiert hat als die Nationalstaaten. Der Steuerbehörde mag es ziemlich gleichgültig sein, ob die Gewinne vorwiegend, aus dem Verkauf von Lebensmitteln oder Jndustrieerzeugnissen erzielt wurden. Die Basis für die Vermögensabgabe wäre somit gegeben. Es ist daher sehr zu beklagen, daß die seltene, ich möchte sagen, ideale Gelegenheit der Notenaufstempelung, die die einzige Möglichkeit einer fast restlosen Erfassung des Barvermögens darstellt, so ungenützt gelassen wurde. Ist es denn den Maßgebenden nicht zum Bewußtsein gekommen, wie schwierig es sonst ist, Barvermögen steuertechnisch zu erfassen? Die Vermögensbekenntnisse, die in der nächsten Zeit abverlangt werden sollen, werden uns zeigen, welcher Bruchteil des tatsächlichen Barvermögens einbekannt wurde. Die bei uns nie besonders ausgebildete Steuermoral wird sich an noch so hohe Strafen nicht stoßen. Darum ist es doppelt zu bedauern, daß das Staatsamt für Finanzen den Ernst der Sache nicht genügend erfaßt hat und kurz nach dem Bekanntwerden der Valütanraßnahmen Raschins eine Mitteilung ergehen ließ, woraus hervorging, daß in der nächsten Zeit auch bei uns etwas geschehen werde, man sich aber nicht sklavisch an das tschechische Beispiel halten könne. Es ist doch anzunehmen, daß die Mängel der Maßnahmen in Böhmen, besonders was die kleinen, vornehmlich in Bargeld angelegten Vermögen, dann die Betriebsgelder anlangt, in der bisher nicht bekannt gewordenen Durchführungsverordnung eine dem sozialen Geiste mtb Gerechtigkeitsgefühl entsprechende Milderung erfahren werden. Die für Deutschösterreich geplante Vermögensabgabe soll Zwischen 5 und 40 Prozent betragen, und es wäre gar nicht ungerecht, den Höchstsatz auf mindestens 60 Prozent hinaufzusetzen. Bei einem Höchftausmaß von 40 Prozent beträgt der Durchschnittssatz bei mittleren Vermögen, das sind die kleineren Millivnenvermögen, nur etwa 20 bis 25 Prozent, während er bei einem Höchstausmaß von 60 Prozent etwa 35 bis 40 Prozent wäre. Ungerechtfertigt ist es. Vermögen unter 50.000 Kronen Überhaupt heranzuziehen. Vielleicht wird es möglich sein, den diesmal bei der Zkotenaufstempelung gemachten Fehler bei der seinerzeitigen Einführung der Mark oder einer anderen deuischösterreichischen Währung hinsichtlich der Eruierung, der Bargeldvermögen einigermaßen richtigzustellen. In diesem vom Kriege so hergenommenen Lande muß die Vermögensabgabe die erste Etappe auf dem Wege zur Konsolidierung und Wiederherstellung der Währung sein. Die Dividendenaussichten der Wiener Banken. Bon der Niederösterreichischen Esk o m Pte -Ge sell schüft nahestehenden Kreisen wird eine Dividendenschätzung verbreitet, welche die diesjährige Dividende mit 40 Kronen gegenüber 48 Kronen im Vorjahre veranschlagt. Diese Nachricht überrascht sowohl dem Zeitpunkte als dem Inhalte nach. Angesichts der allgemeinen Ungeklärtheit der Lage hat man nicht erwartet, so bald eine Entscheidung der Bankleitungen kennen zu lernen. Auch was das Ausmaß der Dividenbenreduktion betrifft, bleibt die Niedcrösterreichische Eskompte-Gesellschaft hinter den Befürchtungen zurück, die betreffs der Bankendividenden des heurigen Jahres gehegt wurden. Es ist fraglich, inwieweit die anderen Banken dem Beispiele der Niederösterreichischen Eskonrpte - Gesellschaft folgen werden. Vielmehr ist, wie wir aus informierten Kreisen hören, nach den momentanen Dispositionen kaum zu erwarten, daß die anderen Wiener Banken in ihrer Mehrzahl zu Entschließungen über ihren Rechnungsabschluß gelangen, ehe die allgemeine politische und wirtschaftliche Lage klarer sehen lassen wird, als es im Augenblick der Fall ist. Es wäre zu wünschen, daß diese Entschließungen der anderen Bankleitungen zu keinen größeren Dividendenrückgängen führen als bei der Niederösterreichischen Eskompte-Gesellschaft. Selbst die erhöhten Kriegsdividenden blieben ja hinter den durch die Geldentwertung eingctretenen Einkommenverschiebuilgen weit zurück, und ein allzu scharfer Rückgang Erträgnisse der. Bankaktien würde üu Hinblick auf deren Verbreitung in den weitesten Schichten der Bevölkerung vom wirtschaftlichen Standpunkt gewiß nicht zu begrüßen sein. Die vor dem Kriege eingetretene Verbreitung der Bankaktien aber ist auf die Dividendonftabilität dieser Papiere zurückzuführen. Die Notenabstempelung in Deutschs Ssterretch. Das StaatSamt der Finanzen verlautbart die folgende „Kundmachung über dieKennzeichnungderfürden Umlauf in Deutschösterreich bestimmten Banknoten^: Slichtstempelung der Gin- und Zweikronennote». Gemäß der Vollzugsanweisung vom 27. Februar 1919 werden die in Deutschösterreich im Umlauf befindlichen Note» der Oesterreichlsch-unaarsschen Bank, mitAusnahmeder Stückezul uno2Kronen, durch einen amtliche« Aufdruckgeke nn zeichnet. Die Kennzeichnung. Die Kennzeichnung erfolgt in der Weise, daß jede Note auf der deutschen Textseite einen roten Aufdruck in Form einer ans eirunden Guillocherosetten gebildeten Vignette erhält, in deren Längsrichtung in r o t e r S ch r i f t daS Wort »Deutscho st e r r e i ch" angebracht ist. Die gestempetten Noten ausschließliches Zahlungsmittel. . Di'-ch ein Gesetz, dessen Entwurf die Regierung der Nationalversammlung vorleaen wird, soll bestimmt werden, daß nach Ablauf der für die Kennzeichnung der Noten festgesetzten Frist nur mehr die in der bezeichneten Weise deutschosterreich i s ch gestempelten Noten als gesetzliches Zahlungsmittel Geltung haben werden und demnach sowohl bei den staatlichen Kassen und Aemtern als im allgemeinen Zahlungsverkehr zum Nennwert angenommen werdm müssen. ■ J Die Frist. AlS Frist für die Kennzeichnung der Banknote» wird die Z e i 1 v o m 12. bis 24. März 1919 festgesetzt. Innerhalb dieser Frist find von den Besitzern die noch nicht gekennzeichneten Noten zum Umtausch gegen deutschösterreichisch gestempelte einzureichen. Die Umtauschstellen. Als Umtauschstelleu werden die Kassen der staatlichen Finanzverwaltung (Staatszentralkasse. Finanzlandeskassen, Steuerämter usw.), die Postämter, und die Geldinstitute (Postsparkasse, Banken, Sparkassen), in Wien auch das Versatz-, Vecwahrungs- und Versteigern» gsamt und d e städtischen Kassen der Gemeinde Wien wirken. Die Anstalten der Oesterrerchisch-ungarischen Bank iverden während der Umtauschsrist durch die Versendung der Noten zwischen den Stellen, die den Stempelaufdmck besorgen, und den mit dem Umtgusch betrauten , Organen in Anspruch genommen sei«;^ ein . Ilmtauschdienst für Privatparteien wird daher bei -er Oesterreichisch-mtgarischen Bank nicht eingerichtet werden. . , . . Zum Umtausch find die Noten mittels eines Verzeichnisses einzuliefern. Ist der Einreicher der Umkauschstelle nicht bekannt, so hat er seine Identität und Wohnung nachzuwersen. (Ausweispapier und Meldezettel oder dergs.) Bei der Einreichung durch einen Boten gilt der Auftraggeber als Einreicher. Wie umgetauscht wird. Wenn die bei der Umtauschsteüe jeweils vorrätigen Bestände an gekennzeichneten Noten ausreichen, kann sofort der. volle Geflenwert für die emgel-efttten Stücke in gekennzeichneten Noten ausgefolgt werden. Die Umtauschstellen sind jedoch angewiesen, in der Regel kleinere Einreichungen tunlichst v o ll zu berücksichtigen,dagegen von größeren Einreichungen — bei möglichster Bedachtnahme auf den Zahlungsbcdars der Parteien — nur einen entsprechenden Teilbetrag zu erfolgen. Für jene eingelieferten Noten, die nicht sofort umgetauscht werden können, werdm den h Einreichern Empfangsbescheinigungen (Gutscheine) eingchandigt. Diese Gutscheine sind sorgfältig aufzubewahrm: gegen Rückstellung derselben werden deutschösterreichrsch gestempelte Notm längstens binnen zwei Wochen nach A.-lauf der allgemeinen Umtauschfnst mrsgefolat. Im Falle des Verlustes eines Gutscheines ist sofort die Anzeige an die Umlauschstelle,, von der er ausgesertkgt wurde, zu erstatten. Ein Anspruch, die einpelieserten Betrüge in dm gleichen Wertabschnitten znrückzuerhalren» in denen sie eingereicht wurden, besteht nicht; größere Beträge find — insoweit nicht der Zahlungsbedarf der Einreicher eine Ausnahme rechtfertigt — im allgemeinen tunlichst m höheren Wertabschnitten auSzusolgen. Die Ausgabe von Schatzscheinen rntt einjähriger Laufzeit. Wie wir erfahren, beabsichtigt das Staatsamt für Finanzen Schayscheine mit .einjähriger Laufzeit zu emittieren. Dadurch soll, abgesehen von der Abstempelung, bte übermäßig große Banknotenzirkulation (sie hat nach dem letzten Ausweis der Oesterreichisch-ungarischen Bank bereits die Höhe von 37*7 Milliarden erreicht) ein -dämmt werdm. Auch will man dadurch verhindern, daß daS Budgrtdefizit wieder durch Papiergeld gedeckt wird. Konskription ber Geldeinlagen und Geschäftsanteile in Tschechien. Prag» 7. März. (Tschecho-slowakisches Preßbureau.) Die tschecho-slowakische Regierung hat nne Verordnung betreffmd die Konskription der Geldeinlagen und Geschäftsanteile aus Grund des Bevollmächtigungsgesetzes vom 25. Febnrar 1919 erlassen, in der verfügt wird: Alle Gcldeinlagm, Emlaaebücher, Kassenscheine, lausende Rechnungen, unverzinsliche Depositen» Girokonten und anderes bei Geld- und anderen Instituten und m Bankhäusern, ferner Mitglieds- und Geschäftsanteile bei Gesellschaften, Genossenschaften, Beremen, Gewerkschaften und anderen sind in der Zeit vom 10. Februar bis 10.Juni d. I.» soweit sie nicht laut Artikel 2 von der Konskription befreit find, von den Besitzern mittels eines besondere» Verzeichnisses zur Konskription artzumelden. Bon der Konskription befreit sind Einlagen des Staates, von Staatsbeamten mrd Staatsmnernehmungen. Die Auszahlung regelmäßig angemeldeter Einlage« oder Anteile darf bis aus Widerruf 50 Prozent der Barschaft vom 1. Mürz 1919 nicht übersteigen. Offizielle Warnung an die schweizerischen Besitzer österreichisch-ungarischen Noten. Zürich. 6. Marz. (Tel. der „Wr. Morgenzlg.") Aus Bern wird offiziell folgende Warnung erlassen: In Anbetracht der Maßnahmen für die Abstempelung österreichischer Noten, die von den Staaten der ehemaligm östermchssch-imganschen Monarchie getroffen wurden und der U n s i ch e r h e i t, die über die Tragweite dieser Maßregel herrscht, wird das Publikum eindringlich vor dem Ankauf solcher Not«;, ob gestempelt oder ungestempelt, gewarnt, lim die ge»«« der tm Besitze schweizerischer Bürger oder Unternehmungen bt> kindlichen Noten zu ermöglichm und im HinbKck auf Maßregckl) die das politische Departement z u m S ch a tz e d e r schweizerischen Interesse« z» ergreife» gedenkt, werdm di« Besitzer österreichischer Notm eiugckaden, dieselben sobald alL möglich bei einer schweizerische» Bank z« deponieren. Die Bankm werdm gebeten, die Notm in ihrrq Depots zu behalte», bis sie weitere Instruktionen eichalte». Die Einfuhr österreichisch-ungarischer Banknoten nach Pole« verboten. j Das Preßbureau der polnischen Gesaudsschast m Wim 1eW mit: Das Polnische Finanzministerium in Warschau hat betreffs der Einfuhr österreichssch-ungarssch« Bankrotm «ach Polen folgmde. Verfügung getroffm:! 1. Es wrrd verboten, Geldwerte der österreichisch-ungarische» Valuta in Post- oder Brieffendungm nach Polen einzuführm. I 2. Die aus dem Auslande kommmde» Reisende» dürfen eine 600 Kronen nicht übersteigende Geld-i q u o t e mit sich führen. Finanzielle Wünsche Italiens. Zürich, 7. Marz. (Tel. der „Wr. Morgenztg.") Die vom der italienischen Regierung eingesetzte parlammtarische Finam--' kommission für die Uebergangszett hat ihren Bericht fertiggestellt. Sie fordert darin vor allem, daß die FriedenskonferenzdasRecht Italiens auf Ersetzung seiner Kriegskosten in gleicher Wesse wie bei dm anderen Mächten anerkennt. Dieser Ersatz könne ge-i leistet werden durch Zahlungen in Geld, durch Lieferung vou^ Rohstoffen und Fertigsabrikaten und durch Zuweisung eines ent-- sprechenden Anteils an den Kolonien sowie durch Erleichterungen,! die man Italim bei der Bezahlung seiner Kriegsschulden an die Alliierten gewährt. Die Kommission schlägt ferner die Einführung, neuer internationaler Staatstitres zu möglichst kleinem Zinsfuß vor, wodurch bei einem Eintausch gegen die ietzigen hochverzinslichen Staatstitres jährlich einige hundert Millionen an Zinsen erspart werdm könnten. Die Steuervorlage in der italienische« Kammer. Nom» 7. März. (Agenzia Stefani.) In der Kammer brachte Finanzminister M e d a die Vorlage über die Fiskalreförm ein, die eine nornrale Einkommensteuer, rme Progressivsteuer und eine Steuer auf die großen Fannliengüter Vorsicht.' Die direktm Steuern, wie sie heute bestehen, werdm in eine einzige Stmer, die sogenannte normale Einkommensteuer verschmolzen, die tu vier Kategorien eingeteilt ist: 1. Einkommen aus dem Kapital, 2. gemischte Einkommen aus Kapital und Arbeit, 3. Entkommen aus der Arbeit und 4. Einkommen aus den Löhnen der Angestellten. Die Steuersätze betragen 18, 15, 12 und 9 pro Mille. Einkommen aus der Arbeit bis zu 1200 Are sind von der Steuer befreit. Für Einkommen aus der Arbeit von 1200 bis 2009 Lrre tritt eine Reduktion des Ansatzes ein. Zu der gewöhnlichen Stmer tritt eine Ergänzungssteuer mit progressiven Ansätzen von 1 bis 25 pro Mrlle hinzu. Diese Steuer hat persönlichen Charakter und trifft auch btt' Inhabertttel mit Ausnahme der Titel der Kriegsanleihen. Die Steuer aus die großen Familiengüter ist zur Kompensation geschaffen worden und beträgt 1 pro Mille. Die Steuer trifft Nettovcrmögen über 10.000 Lire. Es ist auch eine Steuer für Junggesellen vorgesehen. i Turati entwickelt dann seinen Antrag auf Führung de^ Listensknttiniums für die nächsten Kammerwahlcn« t j Orlando erklärt, die Frage sei nicht neu, aber in große«! Ländern wie England und Frankreich auch noch nicht eingeführt., Er sei Gegner des Listensknttiniums. Falls es aber angenommen würde, sei es durch d-e Verhältniswahl zu ergänzen. Falls diese Frage in der Kammer voraebracht werde, werde er nicht die Vertrauensfrage stellen; er halte es aber nicht für möglich, eine so schwerwiegende Frage so rasch zu erledigen. Deshalb ersuche er um Vertagung des Antrages Turatt auf sechs Monate. : Die Vertagung wird dann, wie bereits gemeldet, beschlossen.' Eine Vermögensabgabe in Frankreich? Genf, 7. März. (Tel. der *2Br. Morgenztg.") Der Prasck dent der Budgetkommsssion P e r e t lehnte eine Vermögensabgabe in Frankreich ab, da dadurch das produktive Kapital v c f mindert und die Bermögensstucht ins Ausland begünstigt würde. Schweizer Bankverein. Zürich» 7. März. (Tel. der »Wr. Morgenztg.") Der Schweizer Bankverein schließt 1918 mit 12*5 7 Millionen Franks Reingewinn (im Vorjahre 8*68 Millionen), verteilt wieder 8 Prozent Dividende und schlägt eine Kapitalserhöhung um 18 Millionm auf 100 MMonen vor. Erhöhung der Spirituspreise in Ungar«. Budapest» 7. März. (Ung. Tel.-Korr.-Bur.) Der Finanz-»' minister hat mit Gilltigkeit vom 10. März die Beteiligmigssumme des Staates für emen Hoktoliter Spiritus um K 1000.— e rhöht und den Verkaufspreis für b e st e u e r t e n S p i r it u s Mit K 3170.— Mid für freien Spiritus mit K. 8370.— pro Hektoliter festgesetzt. Bon de« Getreidemarkten. Die Anfhebuug btt. Blockade begegnet vor allem dem schärfsten Widerspruch du amerikanischen Regierung, die infolge der Konkurrenz A r g e n-- t i n i e n S sonst kaum in der Lage wäre, den Produzenten den aarantierten Preis für W e i z e « zu bezahlen. Die statistische Lage in der Union hat sich in bezug auf die Mais- und Haferbestände verschlechtert, es konnte demgemäß auch eme Erholung durchgreifen, zumal eine lebhafte Nachfrage die Aufwärtsbewegung kräftig unterstützte. Die lebten Preise waren 2 biS 3 Cent höher. An den deusschen und inländischen Märkten hat sich nichts geändert. Die Knappheit du Ware erfährt infolge der Transporterschwerniffe von Tag zu Tag eine Verschärfung, während der Bedarf dnnglicher denn je hervortritt. Unterdrückung der Wiener BankfUinlcn in Triest. Das italienische Gouvunement von Triest hat ein Dekret erlassen, laut welchem den T r i e st e r B a n k e n, welche Filialen von Wiener Firmm find, (U n i o n b a n k, Kreditanstalt, A n g l o b a n k, Depositenbank) du Abschluß neuer Geschäfte verboten wird. Gestattet wird, bloß die Liquidierung der laufenden Geschäfte. Dieses Bechot hat für die Z i v n o st e n S k a B a n k a - F i l i a l e k ein c Geltung. Bon den italienische« Banke«. Die B a u c o di 'Roma errichtet, dem„Secolo" zufolge, eine Filiale in L y o n; in den eroberten Gebieten bestehen solche bereits in T r t c n t unb % rct t ft Die Danca Italiana di ©conto schließt 1918 mit 19 6 Millionen Lire Reingewinn gegen 15*14 Millionen im Vorjahre. Die ungarischen Banken. Wie „Pesti Hirlap" meldet, wird infolge der herrschenden GcldstüssiMt von dey Büdapester Banken eine Herabseynng der Dar. kr a t e gefordert^ Das gleiche Blatt berichtet, daß sie Bndapester Panken mit ihren i u a o s l a w i s ch e n FN i a l e n fast ' k tin tu V e rkvh c mehr haben. '

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