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Wiener Morgenzeitung · 1919-02-23 · Heft 36 (23.2.1919) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 36 (23.2.1919)
Date
1919-02-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ginselrremplavr Preis 30 Hrürr V v&nuvuv*Hon*9trtf» r »ie»; VN» «ustellu», ta» Hau»: ««ich.... X *0,— 40.— 8«<- Mit Postversand: ittonof’iitr. pfrrt’elf X 7.S0 Iwdrrs. . „ liültvtfl . . M 44^- »anriÄrÜ « SS.— Lolvpho«»: Administration 44088. Redaktion 42319, ab ü ^r advnd» " . Wiener Moraemeitung QRnitttvtinpiavi Vttis 30 Keil« ZtrSn-nnreratr»««. pnif» für da» Analandr Monatlich . . .X 8.-^ Vlvrt-tfShrkg. .„ ** 1 AaldsShria . 48^ MH RedaKtton^Adminkstrck'j Mivn, ix, TaborstraS» Kr. l-ö i Vostfparkassvn-Konk» Hr. 150.693 a| Nr. 36 Wien, Sonntag, den 23. Februar 1919 1. Jahrgang Frankreich gibt den EMt frei. Teilweise Aufhebung des Handelsverbotes mit de» Zentral-! möchten. Paris, 22. Februar. (Radio.) Die franzSfische Negierung hat soeben ein Dekret veröffentlicht, welches zu gewiffen Abweichungen von dem Verbot kommerzieller Do« Ziehungen mit den Angehörigen der feindlichen Machte autorisiert. Der Bericht, welcher dem Dekret vorangeht, legt die Bedeutung dieser Maßnahme isi folgender Weise darr S| DaS Dekret vom 27. September 1914 enthielt das absolute Verbot aller kommerzielle« Beziehungen zu deutschen, österreichischen nnd ungarischen Untertanen, mit nachträglicher Gültigkeit vom Tage der Kriegserklärung. Das Dekret vom 7. November 1915 enthielt analoger Bestimmungen bezüglich der ökonomischen Beziehungen zu Bulgarien. Solange der Friede mit den feindlichen Mächten nicht wieder hergestellt ist, kann keine Rede davon sein, diese Verbote vollständig aufzuheben. Trotzdem ist es angebracht, den Zustand inBet rächt zu ziehen, der sich auS dem Abschluß des Waffen still st andes ergibt. Einerseits läßt es die Besetzung zahlreicher Gebiete des Feindes durch die Truppen der Alliierten nicht länger zu, alle Beziehungen zwischen'den Franzosen und den okkupierten Gebieten zu verhindern; überall, wo kaufmännische Staatsangehörige der alliierten oder assoziierten Mächte nach den Verfügungen der betreffenden nationalen Gesandtschaften die Möglichkeit besitzen. Ln wirtschaftliche Beziehungen zu den Angehörigen der feindlichen Mächte zu treten, erfordert es andererseits das Interesse des französischen ExPorthandelS, daß unseren französischen Volksgenoffen dieselbe Freiheit in demselben Maße zugestanden wird» Mangels dieser Freiheit würden sie sich zu einem inferioren Verhältnis den deutschen Kaust Leuten geHLnüber verurteilt sehen.. AuS diesem Grunde ermächtigt der Text d es so eben v e r:ÜMf f ent li cht e n D e k r q t s den Mini st e r p e S A e u ß er bezieh«ngSweise die Behörden, welche« er Vollmachten zu diesem Zweck geben wird, den französischen Kaufleuten Ausnahmsbewilligungen von dem Verbote des Handels mit dem Feinde zu erteilen. Diese Bewilligungen werden nur in dem Maße erteilt werden, in dem das Interesse es erfordert, und um die wünschenswerte vollständige Gleichheit betreffs der Konkurrenzbedingungen auf den ausländischen Märkten zwischen dem französischen Handel und dem der alliierten Rationen aufrecht zu erhalten. «!.'» " IS.'. JHBBBSÜB■SB!1,11 J '.JUS".'. ) Ausbau der Demokratie. —V W i e n, 23. Februar 1919. Das gesamte Interesse der Bevölkerung ist nach Beendigung der Wahlen nunmehr auf die Tagung der verMunggebenden Versammlung gerichtet, die schon inMr zweitnächsten Woche beginnen soll. Alle HoffnunM und Wünsche sind mit dem Wirken der Konstiuante verknüpft. Niemand darf sich me ,r auf die Gunst von oben oder auf den Schutz eines mächtigen Ministers verlassen. Der Hort alles Rechtes ist nun die Volksvertretung. Freilich ist das heutige System der Vertretung des Volkes noch nicht das Ideal der wahren Demokratie, da ja, wie das Beispiel aller europäischen Parlamente zeigt, die Gefahr besteht, daß die Berufspolitiker die Macht an sich reißen und während der Geltungsdauer ihrer Mandate allzu leicht den Kontakt mit der Wählerschaft verlieren, und daß sich so ein ähnlicher Geist entwickelt, wie wir ihn unter der Herrschaft der österreichischen Bureaukratie schmerzlich verspürten. Die am meisten entwickelte und älteste Demokratie Europas, die Schweizer Demokratie» hat diese Gefahr erkannt und durch das Volksreferendum und die Volksinitiative Einrichtungen geschaffen, welche dem Volk einen direkten Einfluß auf die Gesetzgebung und auf die wichtigsten Beschlüsse einräumen. Volksreferendum und Volksmitiative sind nicht nur ein Korrektiv gegenüber gewissen unvermeidlichen Uebeln des repräsentativen Systems, indem sie dem Wesen der direkten Demokratie, der Gesetzgebung durch das Volk selbst und nicht durch sestre Vertreter entbricht, wie dies Rousseau im „contrat soeml" in klassischer Weise^därgetatr hat. Sie sind aber auch ein Mittel der politischen Erziehung der Bevölkerung, und darauf kommt es in der Republik hauptsächlich an. Die Gesetzgebungsmaschine hat in den letzten drei Monaten unserer provisorischen Nationalversammlung keineswegs dem Ideal entsprochen. Wir kennen sehr gut alle mildernden Umstände, welche dieser Vertretungskörper für sich geltend machen kann — die Verhältnisse, unter denen er entstand, der traurige Suftanb des Staates, die entsetzliche Piavekatastrophe, die überstürzte Demobilisierung. Aber eine so skandalöse Entgleisung wie der Fall Kemetter bei der Beratung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird sich in der neuen Konstituante nicht wiederholen dürfen, wenn nicht das Ansehen dieser Körperschaft schweren Schaden leiden soll. Ein Parlament muß alle gesetzgeberischen Maßnahmen sorgfältigst vorbereiten, und zwar nicht allein in technischer, sondern auch in psychologischer Beziehung. Für alle Gesetze, welche in die Lebensinteressen der Bevölkerung eingreifen, müssen zunächst die psychologischen Grundlagen geschaffen werden. Die Bevölkerung soll durch Erörterungen sowohl in der Preffe als auch in den verschiedenen Fachorganisrtionen und Körperschaften Gelegenheit finden, sich mit dem Wesen, dem Inhalt, dem Geist und der Wirkung det neu zu schaffenden Formen vertraut zu machen. Ueberraschungen wie etwa beim Steuerfluchtgesetz und den Steuererlässen Dr. Steinwenders müssen in Zukunft ausgeschlossen bleiben. Es kann ja Fälle geben, wo die Gesetzgebung unmittelbar ohne längere Vorbereitung gezwungen ist, Maßnahmen zu treffen, wie zum Beispiel bei einer Elementarkatastrophe, bei feindlichem Einbruch oder bei Seuchengefahr. Aber das dürfen nur ganz besondere Ausnahmsfälle sein, die nur auf diese außerordentlichen Verhältnisse beschränkt bleiben müssen. Als Grundsatz muß jedem Parlament dienen, daß die Bevölkerung nicht das Objekt der Gesetzgebung ist, sondern das Subjekh nicht Objekt der Verwaltung, sondern Subjekt. Das erfordert freilich, daß die Männei, die aus dem alten System in das neue hinübergenommen worden sind, an sich selbst die notwendige politische Erziehung vornehmen und ihr ganzes Denken darauf einstellen, daß sie für die Bevölkerung da sind und nicht wie bisher umgekehrt. Das mutz gelten vom letzten Br'cfträger bis hinauf zum Staatssekretär für Handel, vom letzten Polizisten bis hinauf zum Staatssekretär des Innern. Dieser Geist der Selbstregierung, der sich nicht bloß beschränken darf auf lokale Verwaltung, muß das grundlegende Prinzip der gesamten Verfassung und jeder einzelnen ihrer Einrichtungen sein. Wie wurden bisher Gesetze gemacht? Irgend eine Partei brachte einen Initiativantrag ein, der gewöhnlick in die Formel ausklang, die Regierung ^werde au^ordert, irgend xtwas zu. tun. Der Antrgg wurde in Druck gelegt, vom Präsidenten einem Ausschuß zugewiesen, und wenn der Antragsteller Glück hatte, wurde von dem Ausschuß beschlossen, die Regierung werde aufgefordert, irgend etwas zu tun. Solche „Resolutionen" sind zu tausenden im Laufe einer Legislaturperiode von den Abgeordneten fabriziert und von den Ausschüssen sanktioniert worden. In den betreffenden Departements der einzelnen Regierungsstellen wurde daraufhin vielleicht irgendeine Vorlage vorbereitet, und es hing dann von der politischen Konjunktur ab, ob der betreffende Ministerpräsident in Sozialpolitik, in Wirtschaftspolitik oder in anderer Politik machen und sein gewöhnlich sehr ärmliches Programm mit einigen volkstümlichen Flittern behängen wollte, und dem Wunsch der Resolution entsprechend eine Vorlage einbrachte — oder auch nicht. Aber auch im ersteren Falle wurde während des ganzen Jahres politisiert, es wurden Reden gehalten, von manchen Abgeordneten immer wieder dieselben, und die Gesetze sind dann erst im letzten Augenblick gewöhnlich vor Weihnachten oder am Schluß der Sommcrsession im Schnellzugstempo erledigt worden, so daß nicht einmal die Presse, in der Lage war, den wesentlichen Inhalt der wichtigsten Vorlagen bekanntzugeben. Dieser Zustand des alten, von Obstruktionskämpfen heimgesuchten Abgeordnetenhauses war aber zum Teil noch ein idealer Zustand gegenüber der Mißbräuche, die sich in der von der Koalition so glorreich geleiteten provisorischen Nationalversammlung eingeschlichen hatten. Hier wurde eine Vorlage nur angekündigt, garnicht in Druck gelegt, die Presse hatte keine Gelegenheit sich mit ihr zu befaffen, und sie war schon vom Ausschuß erledigt und schon in der nächsten Plenarsitzung verabschiedet, ja manchmal sogar ohne Ausschußberatung. Gewöhnlich wissen nur zwei oder drei Leute, was verhandelt wird: der Präsident, der Referent und der Regierungsvertreter. Es gibt ja sicherlich sehr gewissenhaste Abgeordnete, die jede Vorlage nach bestem Wissen pÄfen. Aber man darf nicht außer acht lassen, daß die gewaltigen Aufgaben, weiche die gesetzgebende Versammlung zu erledigen hat. eine Arbeitseinteilung erfordert, und dies hat zur Folge, daß sich die Mitglieder der einzelnen Parteien gewöhnlich auf ihre Fachleute, oder was dafür gilt, verlassen. Auch das hängt mehr oder minder von de* Organisation der Parteien ab. Bekannt ist das für die Verhältnisse bei den Deutschen charakteristische Wort: „Der eine saß» der andere stand, der stimmte für, der wider!" Das wichtigste Stadium bet Gesetzwerdung einer Vorlage war bisher immer die Ausschußberatung. Die Verhandlung im Hause selbst war, abgesehen von Entgleisungen und den üblichen Krawallen, lediglich eine Formalität. Das waren Symptome einer Zeit, in der der ganze Parlamentarismus nichts anderes war, als ein schöner Deckmantel für den Absolutismus, als eine Ausrede füi die Anwendung des Paragraph 14. Die wahre Liebe zum Volke war das nicht. Das Parlament wal immer nur ein Potemkinsches Dorf, das man vor Europa aufbaute. Man wollte eine Fassade und eine Dekoration haben, um zu zeigen, daß auch in Oester« reich parlamentarisch regiert wird. j Die demokratische Entwicklung, die nun bei uns eingesetzt hat, erfordert, wie schon erwähnt, die sorgfälligste technische Ausseilung der Vorlagen und ebenso sorgfältige Vorbereitung des Volkes für die Durchführung des Gesetzes. Die Demokratie appelliert zunächst an das Pflichtgefühl des Bürgers und greift nur im äußersten Falle zur Strafsanktion. Bisher wal dies umgekehrt. Die Erziehung zur bürgerlichen Pflichterfüllung mutz aber schon in der Schule beginnen und muß durch das ganze politische Leben gehen. Eirr Mittel hierzu ist die Anerkennung des "Rechtes des Volkes, an der Gesetzgebung selbst direkt Anteil zp nehmen, indem es in die Lage versetzt wird, gewissen vom Volk beschlossenen Vorlagen durch Urabstimmung die höchste Sanktion zu erteilen oder zu verweigern, oder auch selbst unabhängig von den Volksvertretern den Anstoßzu gesetzgeberischest Maßnahmen zu geben: die Volksinillatio» Die erzieherische Wirkung dieser Einrichtungen liegt auf der Hand. Das politische Interesse der Bevölkerung bleibt nicht bloß während der Wahlen wach Dies ist von großer Bedeutung gerade für das Bürgertum, das bisher nur während der Wahlzeit seinen politischen Sinn bekundet und im übrigen sich bloß auf das Raunzen beschränkte. Mit der Raunzerei muß es aber in der Demokratie ein Ende nehmen Hier heißt es politisch denken und dann das Erdacht«

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