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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1906-08-01 · Heft 8 (1.8.1906) · p. Seite 190

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
26 (1906)
Issue
Heft 8 (1.8.1906)
Date
1906-08-01
Page
Seite 190 (sequence 24)
Language
German
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WWW — 190 — erschienene 13. Jahresbericht der Israelitisch - Theologischen Lehranstalt enthält eine wissenschaftliche Abhandlung vors Professor Büchler, der an das Londoner Seminar Arez des zweiten Jahrhunderts", der einen äußerst interessanten Beitrag zur innereil Geschichte des palästinensischen Judentums bildet. Herr Rektor Dr. Schwarz tritt in seinem Bericht mit' großer Entschiedenheit für jüdische Elementar- und Mittelschulen ein, was nicht von allen gebilligt werden wird. Der Bericht des Kuratoriums enthält einen warmen Nachruf für den verstorbenen Dr. Emil Byk, der der Anstalt besonderes Interesse zugewendet hat. An Stelle Büchlers wurde Dr. Samuel Kraus aus Budapest berufen. Die Rabbinerprüfung haben 3 Hörer bestanden. Die Anstalt zählte im Berichtsjahre 30 Hörer, von denen 14 aus Galizien stammen, aus Mähren sind 4 HL rer. Dem Bericht des Kuratoriums entnehmen wir noch, daß die Einnahmen sich auf Kr. 47100 belaufen (davon sind Kr. 22 560 Subventionen), die Ausgaben dagegen auf Kr. 44301. Das Lehrerkollegium bestand aus dem Rektor, Hofrat Prof. D. H. Müller, Prof. Dr. A. Büchler, Lektor M. Friedemann und Prof. Dr. L. Singer. — In den „Juristischen Blättern" teilt der österreichische Konsularoberrichter in Konstantinopel Obergerichtsrat Arrigo Fr aut folgendes mit: Der Papst hat es ermöglicht, daß ein Jude eine Katholikin heiraten konnte, ohne daß Mann und Frau ihre Religion Zu wechseln brauchten. Die politische Behörde hat dann nachträglich diese Ehe für giltig anerkannt. Da der Papst selbst das bisher in Österreich für unüberwindlich gehaltene Ehehindernis der Religions-Verschiedenheit beseitigt hatte, wollte der Staat nicht opponieren. Der österreichische Staatsangehörige mosaischer Religion Ain Cairo wollte die römisch-katholische Französin B. heiraten. Anstatt das erfahrungsgemäß aussichtslose Ansuchen um Erteilung der Dispensation vom Ehehindernisse an die heimatliche politische Behörde zu richten, wandte sich A. mit der Bitte um Dispens direkt cm den Heiligen Stuhl, welcher diesem Ansuchen auch willfahrte. Sodann bewog A: den Pfarrer der römisch-katholischen Pfarrkirche Muskr in Cairo, ihn mit der B. zu trauen. Es ist allerdings eine in der Levante herrschende Rechtsgewohnheit, daß die Seelsorger nur dann Trauungen vornehmen, wenn vorher die Konsularbehörden erklärt haben, daß der abzuschließenden Ehe kein Hindernis entgegensteht. Allein sowohl die e Gepflogenheit, als auch die Bestimmungen des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches waren für den Pfarrer natürlich von erheblich geringerem Gewichte, als die päpstliche Entscheidung. Die Eheschließung erfolgte am 15. Juni 1898. Natürlich tei::ete sofort nach deren Bekanntwerden das k. und k. Konsulat in Cairo gegen A. das. nicht zur Konsular-Gerichtsbarkeit, sondern zur konsularischen politischen Geschäftsführung gehörige Verfahren wegen der durch Nichteinholung des konsularischen Ehekonsenses begangenen Übertretung ein. Für A. war jetzt der richtige Moment gekommen, um den Versuch zu machen, ob die politische Behörde päpstlicher sein werde als der Papst. Er suchte beim Konsulate um nachträgliche Dispenserteilung an. Das Gesuch gc langte im Wege der Ministerien des Äußern und des

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