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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1904-12-01 · Heft 12 (1.12.1904) · p. Seite 278

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
24 (1904)
Issue
Heft 12 (1.12.1904)
Date
1904-12-01
Page
Seite 278 (sequence 16)
Language
German
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! — 278 — c langjährigen Amtstätigkeit in Potsdam bekannte Rabbiner Dr. phil. Eohn, ein! Schwiegersohn des sel. Dr. Ludwig Philippson. — Herr Justizrat Fuld in 5 Frankfurt a. W. ist zum Geheimen Justizrat ernannt worden- — Der Untcrrichts-; minister hat aus Anlaß einer Beschwerde entschieden, daß durch Einführung des ' Gesetzes über die Zivilehe der Passus in der Nassauischen Verordnung vom Jahre 1852: «Den Bezirksrabbinern steht in ihrem Bezirke die alleinige Befugnis zur f- Vornahme der Kopulationen von Israeliten zu" nicht mehr zu Recht bestehe. — / In Augsburg ist ani 11. November der Advokat Justizrat Dr. Serzfelder gestorben. Derselbe war als lyrischer Dichter und als Goethe-Forscher bekannt. Er gehörte l auch dem Vorstande des Vereins für jüdische Geschichte und Literatur an. — Am I; 4. November starb in Kerlin Herr Dr. W. Dambus. Er hat sich um die Kolonisation '-Palästinas und um humanitäre Bestrebungen große Verdienste erworben und entfaltete besonders im Hilfsverein eine hingebende Tätigkeit. — Der Verein für jüdische Geschichte und Literatur in Granden; begann seine Wintertätigkeit mit einem Bortrag des Herrn Rabbiner Dr. Koevy über „Babylon und Israel". Der Vortragende verbreitete sich in gründlicher und anziehender Weise über die mannigfachen Beziehungen zwischen Babylon und dem Volke Israel in geschichtlicher, kultureller und religiöser Hinsicht und kam zu dem Schlüsse, daß Israel geschichtlich und kulturell sehr stark von Babylon beinflußt gewesen, seine ganze religiöse Bewegung jedoch nicht in Abhängigkeit, sondern in dem schärfsten Gegensatz und Kampfe gegen die babylonische Welt- und Gottesanschauung gestanden hätte. Von besonderem Interesse waren die Ausführungen über die älteste Schrift, welche nach manchen Gelehrten nicht mehr in den ägyptischen Hieroglyphen, sondern in der Bilderschrift zu finden ist, aus welcher die babylonische Keilschrift sich entwickelt hat. Der Vortrag wurde durch Abbildungen Hamurabis, Sargons und Nebukadnezars sowie von Schriftzeichen, welche die Entwicklung der Keilschrift darlegten, ^erläutert. An den mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag schloß sich eine kurze Debatte. — Man berichtet aus Gelle: Jüdische Fideikommisse bestehen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts dahier, die wegen der bevorstehenden Neuregelung des FideikommißweseuS von Interesse sein dürfte, im Deutschen Reiche zu Recht. In dem Testamente eines im Jahre 1756 verstorbenen jüdischen Erblassers, eines mit irdischen Gütern reich gesegneten Großkaufmannes, war bestimmmt worden, daß die Hälfte des zum Nachlasse gehörenden Vermögens „zum beständigen Aufnehmen einer Familie", „zu einem ewigen und unauflöslichen Fideikommiß-Kapital und Gut" gewidmet sein solle, Es war dann in dem Testament die Nachfolgeordnung bis ins Kleinste, sogar über das. Aussterben des Mannesstammes hinaus, geregelt; es waren „je- und allezeit"^ 300 Gulden für arme Verwandte ausgeietzt; es war verordnet, daß allezeit eine Anzahl jüdischer Gelehrter gehalten werden sollten; und es waren endlich als „Anhang des Geld- oder Geschäftsfideikommisses", welches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikommiß gewidmet, so daß sie mit solcher I

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