Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 24 (1904)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1904)
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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77 cl) der Bereinigung Badischer Israeliten, e) der bestehenden Provinzialbezw. Bezirksverbände. 3. j,! ein Vertreter der Lehrerkollegien der drei jüdischen Hochschulen in Berlin und Breslau. 6) Der Ausschuß beruft zur Teilnahme an den Hauptversammlungen mit Sitz und Stimme in denselben eine Anzahl Einzelpersonen unter möglichster Berüä sichtigung der Wünsche der Verbände (K 4 A und B) und sonstiger jüdisä Organisationen. Die Zahl dieser Einzelpersonen darf nicht größer sein alß dev vierte Teil der nach § 4 A und B zu berufenden Vertreter. 'Mehrere für eine Körperschaft berufene Vertreter können ihre Stimmen dur einen von ihnen führen lassen. l; 5. Die Hauptversammlung tritt regelmäßig alle zwei Jahre in einer Stad Deutschlands zusammen; außerordentliche Hauptversammlungen können durch Beschl des Ausschusses und müssen auf Antrag von mindestens 3t) zur Hauptversammlail berechtigten Stimmen einberufen werden. 6. Die Sitzungen der Hauptversammlungen sind öffentlich, ss 7. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung muß mindestens sechs Wochen vor ihrem Zusammentritt stattfinden, Auf die Tagesordnung sind Vorlage t des Ausschusses, sowie solche Anträge zu setzen, deren Unterzeichner mindeste 30 zur Hauptversammlung berechtigte Stimmen vertreten, und die bis drei Wo vor dem Zusammentritt der betreffenden Hauptversammlung bei dem Ausschüsse gegangen sind. Die endgültige Tagesordnung ist mindestens zwei Wochen vor Zusammentritt der ordentlichen Hauptversammlung zu versenden- In 'der Haupt Versammlung werden zwei Kassenrevisorrn gewählt. IV. Der Ausschuß, ts 8. Der Ausschuß besteht aus mindestens 25 Mitgliedern; davon wähl 21 die ordentliche Hauptversammlung durch geheime Wahl oder, falls sich Widerspruch erhebt, durch Zuruf. Ferner gehören dem Ausschüsse je zwei Be des „Zentral-Vereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" und deS „Deutsä Israelitischen Gemeindebundes" an. Außerdem hat jede Gemeinde mit über 10000 Seelen das Recht, Ausschuß je einen Delegierten vorzuschlagen, der ebenfalls Sitz und Stimme demselben hat. Der Ausschuß hat ferner das Recht der Zuwahl von Mitglie Die Amtsdauer der Ausschußmitglieder umfaßt die Zeit von einer ordentliä Hauptversammlung bis zum Schlüsse der nächsten. T>er Sitz des Ausschusses ist in Berlin. Fünf Ausschußmitglieder müss in Berlin oder in dessen Vororten wohnhaft sein. ß 9. Der Ausschuß bereitet die Beschlüsse für die Hauptversammlung führt dieselben 'aus und leitet die Geschäfte des Verbandes. Der Vorsitzende Ausschusses eröffnet und leitet die Hauptversammlung.