Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 24 (1904)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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19 in den dazu bestimmten Räumlichkeiten zu veranstalten »sw. Das den christlichen Konfessionell nach dem § 56 der Verfassungsnrknnde zustehende Recht öffentlicher Religionsübung steht den israelitischen Religionsgemeinden nicht 311; die Ausübung ihres Kultus soll nur als private zugelasscu werden Sämtliche israelitische Glaubensgenossen des Landes sind zu Religionsgemeinden zu vereinigen, deren Abgrenzung durch Verfügung des Kultusministeriums erfolgt Die Mitglieder der Gemeinden haben zu deren Lasten durch Zahlung von Gebühren und Anlagen angemessen beizntragen Die Religionsgemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für jede ist ein Statut zu errichten Das nähere hierüber wird vom Kultusministerium bestimmt, das Statut und jede Abänderung bedarf der ministeriellen Genehmigung, die widerruflich ist. Das bisher schon bestehende Verbot der Privatsynagogen wird aufrecht erhalten, doch bleibt das Kultusministerium ermächtigt, Ausnahmen zu gestatten. — Im Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glauben in Serlin, hielt der Hamburger Prediger Dr. D. Leimdörfer einen Vortrag über „Die Sprache als ethischer Faktor der israelitischen Volksseele". In meisterhafter Gewandtheit legte er dar, daß aus keiner Sprache Rahmen das Bild ethischer Vollendung so deutlich und klar hervortrete, ivie aus dem Rahmen der Sprache, in der die Weltethik geboren worden sei, der Sprache der Bibel, der Propheten und Psalmisten. In klaren und überzeugenden Ausführungen, an einer Fülle von gutgewählten Beispielen erörterte der Redner sein Thema nach der religiös-ethischen-psychologischen, nach der ästhetischen und nach der streng ethisches Richtung. Mit einem warmen Apell, im Dienste der Ethik des deutschen Vaterlandes gerade als Bekenner des jüdischen Glaubens die heilige Sprache zu pflegen, schloß der Redner seinen mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Bortrag. — DaS jüngst erschienene XII. Heft der von M. Grunwald herausgegebenen Mitteilungen der Gesellschaft für jüdische Volkskunde in Hamburg (III -s- 124 Seiten) enthält den ersten Teil der Schrift des Herausgebers, „Hamburgs deutsche Juden bis zur Auflösung der Dreigemeinden 1811." Das Werk behandelt mit Betonung des kulturgeschichtlichen Gesichtspunkts die Geschichte der deutschen Juden in Hamburg seit den ältesten Anfängen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, zum Teil darüber hinaus, in folgenden Kapiteln: Das Zeitalter der Glücket von Hameln. Die Steuerkraft der Gemeinde. Der Judentumult 1730 und was ihm voraufging. Das Leben in der Gemeinde. Die soziale Stellung Beruf und geistiges Leben. Der Hamburger Amulettenstreit. Horalische Streiflichter. Hamburger Juden in Bildnis und Karrikatur. Hamburger, Wandsbecker und Altonaer Drucke- Die Friedhöfe. — Das gesamte Werk umfaßt 35 bis 40 Bogen mit 39 Abbildungen und erscheint zum Subskriptionspreis von 10 Mark bei A. Janssen, Hamburg, Kaiser Wilhelmstraße 76. Aus dem Inhalt des XII. Heftes sind besonders die Ergänzungen zu Ehrenbergs Aufsätzen über die Entstehung großer Vermögen, sowie die erste aktenmäßige Darstellung des. berühmten Streites zwischen Eibeschütz und Emden, eines Nachspieles