Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 23 (1903)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1903)
- Date
- 1903-11-01
- Page
- Seite 256 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Und daS Schlachtroß lag am Boden, seine Nüstern weit gebläht. In der Fülle! seiner Stärke von dem Würger hingemäht, Und des Speichels weiße Flocken lagen auf dem reichen Zaum, Wie auf schroffer Felsenküste liegt der Brandung Wogenschaum. Und dort lad der stolze Reiter, so entstellt und todesbleich, Mit dem Tau stuf seiner Stirne, Rost auf seiner Rüstung reich. Und die Zelte lagen schweigend und die Banner unbewacht, Und die Lanzest, die Drommeten freuten nimmer sich der Schlacht. Und die Wittwen Assur's klagten laut in ihrem wilden Schmerz, Und im Tempel liegt zerbrochen Baal's Götzenbild von Erz, Und der Heide» Macht, vom Schwerte nicht berührt, der Heimat fern, Ist wie Schpee dahin geschmolzen in dem Zornesblick des Herrn! Jakob Schiff. Wonatsschau. Der Preußische'Kultusminister hat jüngst aus Anlaß eines Spezialfalles an die Bezirksregierungen! und Provinzialschulkollegien eine Verfügung erlassen, die namentlich seitensvieler jüd. Eltern mit lebhafter Genugtuung begrüßt werden wird. In der Verfügung die sich mit der Behandlung religiöser Gegenstände in Schulen, die von Kindern verschiedener Konfession besucht werden, beschäftigt, heißt es: Auch ich bedauere, daß dort die konfessionelle Minderheit über einen Mangel an Schonung ihres religiösen Gefühls zu klagen Veranlassung hat. Legen an und für sich das Gebot der Duldsamkeit und das staatliche Interesse an einem friedlichen Zusammenleben der Angehörigen verschiedener Konfessionen jeder Schule die Pflicht auf, im Unterricht alles zu vermeiden, was die Gegensätze erweitert, und alles zu pflegen, was das unbefangene Zusammenleben zu fördern geeignet ist, so muß die Rücksichtnahme auf den Standpunkt anderer Glaubensgemeinschaften besonders da sorgsam beachtet werden, j Wo Kinder verschiedener Konfessionen den Unterricht gemeinsam empfangen. Es, gilt dies nicht nur für paritätische Schuten, sondern ebenso für Konfessionsschulen, in! denen sich eine, wenn auch kleine Minderheit von Kindern anderer Konfessionen befindet. Soweit die Behandlung der Unterscheidungslehren im Unterricht notwendig ist, gehört sie in den Religionsunterricht. Aber auch dieser darf die Rücksichtnahme auf das religiöse Bewußtsein der Andersgläubigen niemals außer Acht lassen. Darin sind alle Konfessionen einig, und die Erziehung in der