Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1894)
- Date
- 1894-09-01
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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T — 200 ein, deren Notwendigkeit er in überzeugender Weise nachwies. Seine Worte machten ans die Versammlung einen so tiefen Eindruck, daß dieselbe einstimmig den Beschluß faßte: „Der Gemeindetag begrüßt den Antrag des Ausschusses auf Gründung eines Pcnsionsfonds für Lehrer und Kultusbean te bezw. deren Hinterbliebene mit Freuden und beauftragt den Ausschuß mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage und event. der Berufung eines außerordentlichen Gemeindetages zur Beschlußfassung über die Vorlage." Es wurde bei der Verhandlung über diese» Punkt die segensreiche Wirksamkeit der bereits bestehenden Pensionskassen vollauf gewürdigt, anderseits aber die völlige Unzulänglichkeit derselben mit Recht betont. Einstimmige Annahme fand ferner der Antrag der Synagogen-Gemeinde Dortmund, wonach der Ausschuß beauftragt wird, nach denselben Resorm- Grundsätzen, welche bei der Ausarbeitung des Gebetbuches für Wochentage, Sabbat und die drei Feste maßgebend waren, den Entwurf eines Gebetbuches für die ^.Hochfeste ausarbeiten zu lassen und denselben dem nächstjährigen Gemeindetage zur Genehmigung vorzulegen. Wie sehr übrigens sich die deutsche Judcnheit überhaupt nach einer zeitgemäßen Reform in dieser Beziehung sehnt, mag ans den zahlreichen Anfragen und Zitschriften hervorgehen, welche aus allen Teilen Deutschlands, sogar aus dem Anslande wegen des neuen Gebetbuches fortgesetzt an den Ausschuß und den Autor des Buches Herrn l)i\ Vogelstein-Stettin gerichtet werden. Uebrigeus verdient hervorgehoben zu werden, daß von dem ersten Teile des Buches bereits vor seinem Erscheinen ItlOO Exemplare definitiv bestellt waren. Eine lebhafte Debatte rief der Antrag der Gemeinde Neuenkirchen hervor, welcher sich mit dein jüdischen Religionsunterricht au den höheren Schulen Westfalens befaßte. Besonderes Verdienst um die Klärung dieser Frage hat sich Herr M. Lilienfeld-Bochum erworben, welcher eine Enquöte über alle diesen Unterrichtszweig berührenden Punkte veranstaltet hatte. Dieselbe ergab das für Westfalen relativ immerhin erfreuliche Resultat, daß hier der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen besser organisiert sei als in den übrigen preußischen Provinzen. Für diejenigen Drte, in denen der Religionsunterricht an den höheren Schulen noch nicht eingeführt ist, lehnte die Versammlung das Anrufen der Staatshülfe einstimmig ab; dagegen beauftragte sic den Ausschuß, auf die jüdischen Gemeinden dieser Orte nachdrücklichst in dein Sinne zu wirken, daß dieselben ans eigener Kraft, unter event. pekuniärer Unterstützung durch den Verband den beteiligten Schülern einen geordneten Religionsunterricht erteilen zu lassen. Der von dem Ausschuß vorgelegte Lehrplan für den jüdischen Religionsunterricht in der Sekunda und Prima der Gymnasien uüd Realgymnasien wird von der Versainmlung zur Durchberatung an die Untcrrichtskoinmissiou verwiesen.