Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1892)
- Date
- 1892-09-01
- Page
- Seite 205 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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205 Wo in der Welt ein Unglück je gescheh'n, Wen kannst bereit zur ersten Hilse seh'n? Wer legt die größten Opfer willig hin? Der Jude ist's voll Güt' und Edelsinn. Er macht auch bei den Gaben seiner Güt' Im Glauben niemals einen Unterschied, Er reicht die Gabe dar, wo's nötig ist, Der Arme sei ein Jude oder Christ! Drum wird dies Volk, wo es geht aus und ein, Vom lieben Gott auch stets gesegnet sein, Und darum ist's, daß Alles ihm gelingt, Und es sich Glück und Wohlstand stets erringt. Zum großen Volk wird es von Gott gemacht, Nachdem es ging durch lange Leidens-Nacht; Der Vorurteile Vorhang reißt entzwei, Denn Gott hält seinem Israel die Treu. Und eine große Zukunft liegt ihm nah', Versöhnt sind Sinai und Golgatha; Und ausgeglichen ist der Gegensatz, Für Alle ist im Reich der Liebe Platz. Monatsschau. Am 13. Juli wurde nach elftägiger Verhandlung Herr Adolf Huschhoff durch das Schwurgericht in Eleve freigesprochen, nachdem selbst der Staatsanwalt erklärte, er halte den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Knabenmordes nicht überführt, sondern seine Unschuld für nachgewiesen. Es ist traurig, daß neben Hißa-Eßlar und Eorfu auch Fanten in der Geschichte der Blutbcschuldigungcn, die immer noch mit einem freisprechendem Urteile geendet haben, eine solch klägliche Rolle spielt und daß ein völlig unschuldiger Mensch ein Jahr lang unsägliche Qualen niußte über sich ergehen lassen. Man lese hierüber Eingehendes in: „Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgerichte in Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892." AusfübAicher objectiver Bericht des Journalisten Hugo Friedlaender aus Berlin (14k> Seiten umfassend Cleve, W. Startz). Wir verweisen bei dieser Gelegenheit auf einen ähnlichen Fall, der im Jahre 1504 in Frankfurt a. M. sich ereignete, wo ein Mann Namens Gompchen, der aus sehr angesehener Familie stammte und durch einen Schuhmacher Namens Heinrich Kry, mit den« er in geschäftlicher Verbindung stand, und der sein Stiefkind mit Riemen erschlagen hatte, ein ähnliches Geschick zu ertragen hatte. Der Schuhmacher legte zwar ein offenes Geständnis ab, fügte aber hinzu, er habe das Blut des ermordeten Kindes in einer Schiissel aufgefangen und dem Juden Gompchen gebracht. Am 27. September wurde Gompchen festgenvmmen Es wurde" gegen ihn die Folter angewandt. An Stricken und Hölzern ward er in die Höhe gezogen, während man die Füße mit schweren Steinen belastete. Aber auch der Schmerz erpreßte seinen Lippen kein Geständnis. Zum Glücke hatte Heinrich Bry, der am 4. November hingerichtet wurde, einige Tage vorher das Geständnis gemacht, den Juden Gompchen falsch