Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1892)
- Date
- 1892-07-01
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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146' Sinn der Bibelworte in überraschender Klarheit und Deutlichkeit sich unserem Verständnisse darbietcn. So lauschet denn noch einmal in weihevoller Andacht und mit heißem Verlangen nach Belehrung und Erbauung dem Schsitßvbsatze unseres Torahabschnittes, er lautet also: „Moses ließ die Kinder Israel milf in die Wüste Schur, sie gingen drei Tage Dann kamen sie nach Marah, aber sie konnten das Wasser von Marah nicht trinken, >vcil es bitter war, darum nannte man seinen Namen Marah. Da murrte das Volk wider Mose und sprach was sollen wir trinken? Er schrie fbrechen vom Schilfmeere, und sie zogen in der Wüste und fanden kein Wasser. zum Ewigen, und der Ewige zeigte ihm worauf das Wasser süß wurde; Dort Recht und dort versuchte er es." ein Holz, das er in das Wasser warf, stellte er ihm auf Gesetz und Die zuletzt gcuanntcu Worte: „Dort stellte er ihm auf Gesetz und Recht", hqbeu die Bibelforscher in hohem Maße beschäftigt, sie fragen: was ist unter Gesetz und Recht, das den Israeliten ertheilt wurde, zu verstehen? und kommen je nach dem Standpunkte .und der Auffassung des Erkläre:s zu verschiedenen Deutungen. Den meisten Anklang findet aber die Deutung: ' , ~ des Sabbathes und unter Recht die Ehrfurcht vor Vater und Mutter zu verstehe», und zwar stützt sich diese-Erklärung äußerlich auf den Umstand, daß in dem Zehuwort, wie cs im fünften Buche Mosis verzeichnet ist, dem vierten und fünften Gebote, die von Sabbathe und von den Pflichten gegen die Eltern handeln, der Zusatz nngefügt ist, der sich l'ei den übrigen Geboten nicht findet: „wie dir befohlen hat der Ewige dein Gott;" mtb hierin sei ein Hinweis auf das zu Marah aufgestellte Gesetz und Recht zu erblicken. Allein ungleich bedeutsamer als dies äußerliche Kennzeichen ist der innere Wert unserer Erklärung; denn das Wesen der Religion läßt sich fi glich nicht kürzer, nicht faßlicher wiedergebcn als durch die einfache Zusammenstellung: Gesetz: das ist der Sabbath, und Recht: das ist die Ehrfurcht vor den Eltern. Von hoher Weisheit zeugt ein solcher Ausspruch, er ist die Frucht reifen Nachdenkens, das Ergebnis einer gesunden, von jeder Einseitigkeit sich fern haltenden Weltanschauung. Der Streit, ob Religion und Moral auch in ein gegensätzliches Verhältnis zu einander gebracht werden können, und wenn, welche von beiden daun als die mit größerer Heiligkeit ausgestattete ihre Forderungen auf Kosten der anderen geltend zu machen habe, ein Streit der in manchen Glaubensgemeinschaften bis auf den heutigen Tag noch nicht geschlichtet ist, vnnte im Judentum überhaupt nicht entbrennen, wo man der Ansicht Raum gab, daß schon vor der eigentlichen Religionsstiftung, gleichsam als Einleitung und Vorbereitung dazu, die Gottheit selbst die innige lind unauflösliche Veraindung von Glauben und Sittlichkeit ein für allemal zum festen und unbeugsamen Grundsätze erhoben habe. Denn die Beobachtung des wö'hentlichen Ruhetages ist ein spezifisch religiöses, ja, in gewisse!» Sinne ein zer, monielles Gebot, die Ehrfurcht vor den Eltern hinwiederum ist der Ausgangspunkt der Moral, der Felsengrund, auf dem alle Sittlichkeit ruht, die erstere hat ihre Stütze in dem Glauben an die waltende Vorsehung Gottes und au, die höhere Bestimmung des Menschen, die letztere quillt aus her Tiefe eilies unverdorbenen Gemütes hervor- Beide aber gehören aufs engste und innigste zusammen, die Religion weiht und ergänzt die Moral, indem sic auf Gott, de» Inbegriff alles Guten zurücksührt, die Moral