Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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' V/ v ■ - ,L‘ _, rjlz K» . Leben, sondern sie muß au>^^^lL^Wllk«,Mk Alle, während das Leben sich für jeden zu einem besonderen gestäE^,DiL'Verschiedenheit der bürgerlichen Stellung, der Bildung und des Berufs bringen wesentliche Veränderungen in der Gestaltung und in den Anforderungen des Lebens hervor, und allen soll die Religion in gleicher Weise entsprechen; anderseits ist das Bedürfnis eines äußeren religiösen Halts fürs Leben, eines bestimmten und selbständigen Eintretens der Religion in dasselbe, besonders nach den verschiedenen Bildungsstufen der einzelnen Individuen, wesentlich verschieden, und doch kann die Form, in welcher die Religion zur Erscheinung kommt, für Alle nur eine und dieselbe sein. Wenn also das Bedürfnis, dem die Religion im Leben genügen soll, und der Anspruch, welchen dieses seinerseits an die einzelnen Individuen stellt, so verschiedener Natur ist, oder doch eine so mannigfaltige Stufenfolge seines Umfanges kund gibt, welchen Anforderungen, die an ihre eigene Wirksamkeit gemacht werden, soll nun die Religion entsprechen, welchen Bedürfnissen des . Lebens soll sie ihre eignen Ansprüche an dasselbe opfern, wenn diese mit jenen in Widerspruch zu geraten scheinen? Ließe sich für das Anrecht, welches beide an den ganzen Menschen haben, ein Rangverhältnis feststellen, so daß die eine Aufgabe der andern untergeordnet werden müßte, so könnten entweder die Ansprüche des Lebens erst da beginnen, wo die der Religion aufhören, oder umgekehrt, und jedenfalls müßte die niedrigere Sphäre des Bedürfnisses der höheren weichen, wo ein Konflikt zwischen beiden stattfände. Es würde dann entweder die Religion diejenige Gestalt anzunehmen haben, durch welche sie den Anforderungen der ihrer am meisten Bedürfenden zu entsprechen vermöchte, und dein Leben würde nur in so weit eine freie Entwicklung zustehen, als die Gestaltung jener durch dasselbe nicht beschränkt wird; oder im entgegengesetzten Falle müßte der weiteste Umfang, welchen das Gebiet des Lebens gewonnen hat, zum Maßstab genommen werden, um die Grenzen des religiösen Gebiets danach zu bestimmen, und also jeder Anspruch der Religion zurückgewiesen werden, durch welchen die freie Beivegniig auf dem Boden des Lebens beschränkt werden würde. Aber ein solches Rangverhältnis läßt sich zwischen diesen beiden höchsten Sphären der menschlichen Pflichten durchaus nicht feststellen, wie es überhaupt sehr bedenklich sein dürfte, im Gebiete der Pflichten irgend eine als minderberechtigte der andern unterzuordnen; denn jede Pflicht hat ein absolutes und unabweisbares Recht an den Menschen. Die Sphären der Religion und des Lebens sind also nicht eine der andern untergeordnet, auch stehen sie nicht nebeneinander, so daß sich bestimmen ließe, bis hierher reiche das eine Gebiet, und hier fange das andere an- Denn es fragt sich ja nicht uur, welche Thaten die Religion vom Leben zu fordern habe, welche Handlungen sie demselben versagen dürfe, sondern es handelt sich ja wohl noch weit mehr darum, welchen Einfluß sie überhaupt auf das Leben gewinnen, und auf welchem Wege sie zu demselben gelangen solle. Hiernach soll die Religion also nicht