Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 21 (1901)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1901)
- Date
- 1901-07-01
- Page
- Seite 168 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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und wandte auf den durch dieselbe vorgezeichneten Wegen. Dies meint Salomo (Sprüche 4): „Erwäge den Pfad, den dein Fuß geht, dann werden deine Wege sicher sein." Wie der Weise an seiner Weisheit und Einsicht erkannt wird, und er sich durch sie vom übrigen Volke auszeichnet, so sollen ihn auch seine Verrichtungen, Essen, Trinken, Sprache, Gang, Kleidung, Unterhaltung und Geschäfte, als solchen kennzeichnen. Alle diese Handlungen sollen geordnet und geregelt verrichtet werden. Auf welche Art? Ein Weiser soll kein Schlemmer sein, sondern genieße bloß dem Körper zuträgliche Speisen, doch nicht unmäßig. Er überlade nie seinen Magen, wie Manche, die sich so voll essen und trinken, daß ihnen der Leib zu bersten droht. Die trifft der Fluch: „ich streue Mist auf euer Angesicht." (Manch! 2), was unsere Weisen auf diejenigen anwenden, die blos dem Essen und Trinken sich hingeben und alle ihre Tage zu Feiertagen machen, sprechend „iß und trink, denn morgen können wir sterben." Solche Mahlzeiten halten Bösewichte und von ihnen spricht der Prophet mit Verachtung: „denn alle Tische sind voll von Gespei und Unflath, so daß kein Platz mehr ist. (Jesaia 28). Der Weise esse nur ein oder zwei Gerichte, genieße blos zu seinem Lebensunterhalte und dies sei ihm genügend. Von ihm sagt Salomo: „der Gerechte ißt, daß seine Seele satt wird." (Sprüche 13.) Der Weise verzehrt die für ihn sich ziemende Mahlzeit nur in seinem Hause, an seinem Tische. Außer im Nothfalle esse er nicht in irgend einem Laden oder auf dem Markte, damit er nicht die Verachtung seiner Mitmenschen auf sich ziehe. Auch genieße er nichts bei dem niedrigen Pöbel und an solchen Tischen, die voll Gespei sind. Er halte nirgends, selbst in Gesellschaft mit Weisen zu viel Mahlzeiten, schmause nicht bei Versammlungen, nehme nur an gesetzlich gebotenen Mahlzeiten, wie bei Verlobungen und Hochzeiten theil und auch an diesen nur, wenn der Bräutigam ein Weiser und die Braut die Tochter eines solchen ist. Die früheren Gerechten und Frommen aßen von keinem fremden Mahle. Trinkt der Weise Wein, so geschehe es blos, um die Speisen in den Eingeweiden zu erweichen. Berauscht er sich, so sündigt er und schadet damit seiner Achtung und Weisheit. Berauscht er sich in Gegenwart des niederen Volkes, so entweiht er den Namen Gottes. Es ist verboten, am Mittag sogar ein wenig Wein zu nehmen. Wohl aber ist es während der Mahlzeit erlaubt, indem das Trinken nicht berauscht, nach dem Mahle hüte man sich vor Wein. (Schluß folgt.) Inhalt: Ein Ruf nach modernem Judentum. — Judenhamlet. — Leidensbrief in drei Teilen. — Die Juden in der arabischen Geschichte und Litteratur. — Ueber Moses Maimonides.