Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1901-06-01 · Heft 6 (1.6.1901) · p. Seite 122

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
21 (1901)
Issue
Heft 6 (1.6.1901)
Date
1901-06-01
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2969669-2969906-2969912--6302-2975663
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

teil droht und mit sich bringt. Den Gipfelpunkt der Schwierigkeit jedoch erreicht die Handhabung der Gerechtigkeit in der Aufgabe des Richters. Denn von ihm verlangt sie überdies auch Unparteilichkeit, „die höchste Forderung", um Feuerbach reden zu lassen, „wodurch die Gerechtigkeit sich selbst ausspricht: jene Indifferenz, wodurch das Gemüt des Richtenden zwischen dem Interesse des Einen und des Andern, des Angreifers und des Angegriffenen, des Anklägers und des Angeklagten völlig gleich geteilt ist." Um solch' schweren Beruf sie gewachsen zu machen, lehren wir schon auf der Universität die jungen Juristen unbedingte Achtung vor Gesetz und Recht, eine Achtung, die selbst durch die subjektive Ansicht von der Unzweckmäßigkeit oder Unvernunft des positiven Rechts nicht erschüttert werden darf. Wir suchen sie zu „Priestern der Gerechtigkeit" zu machen, wie Ulpian die Juristen so schön bezeichnet hat. Die Praxis hat dann die Aufgabe, sie in diesem Priestertum zu üben und zu stärken. Und speziell seinen Richtern erleichtert der Staat ihre dornenvolle Aufgabe durch die bevorzugte Stellung, die er ihnen anweist, durch die Unabhängigkeit nach oben, die sie vor allen anderen Staatsbeamten voraus haben, und durch die Garantien, mit denen er diese Unabhängigkeit umgiebt. Auf solche Weise haben wir in Deutschland einen Richterstand erhalten, auf den wir stolz sein können Und dem wir das unbedingte Vertrauen schenken dürfen. Wir wissen nicht nur, daß unsere Richter unbestechlich sind, wir wissen auch, daß sie filrchtlos Recht und Gerechtigkeit vertreten, selbst den höchsten Gewalten gegenüber. Die Ueberzeugungstreue, mit der einst die Rechtsgelehrten den Ansprüchen des Papstes begegneten, und sich so den Ehrentitel verschaffte^: „Juristen böse Christen", der Mut, mit welchem das Kammergericht zu Berlin das Recht des Müllers von Sanssouci auch dem absolutistischen König gegenüber vertrat und so das Ehrenzeugnis „es giebt noch Richter in Berlin" sprichwörtlich machte, diese Eigenschaften sind auch heute noch unserem Richterstande unverloren geblieben. Und so dürfen wir denn auch vertrauen, daß unsere Richter unbeirrt vor dem Zwiespalt philosophischer, politischer und religiöser Meinungen, der heute unser ganzes öffentliches und privates Leben durchzieht, das Recht objektiv und unparteiisch sprechen lediglich den Gesetzen gemäß. Zahlreiche deutsche Strafrichter sind Mitglieder der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung, welche unser ganzes geltendes Strafrecht für verfehlt erklärt und es in seinen Grundlagen bekämpft: wir zweifeln dennoch nicht, daß sie unsre Strafgesetze, solange sie gelten, auf das gewissenhafteste ihrem ganzen Inhalt und ihrer ganzen Tendenz nach zur Anwendung bringen werden. Die Zerklüftung unsers politischen Lebens in schroff einander gegenüberstehende und erbittert sich bekämpfende Parteien konnte auch unsere deutschen Richter nicht unberührt lassen: trotzdem sind wir sicher, daß ihr Parteistandpunkt vergessen ist, wenn sie am Richtertisch sich niederlasfen. Und endlich, wenn in den vielgenannten Thümmelprozessen oder in dem im Jahre 1891

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.