Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 19 (1899)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1899)
- Date
- 1899-09-01
- Page
- Seite 205 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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205 von Schmerzen, befreit von Fesseln den menschlischen Geist, der über Leiden und Leidenschaften zum Reiche der Gedanken sich erhebt, in welchem er gesunden und sich wohl fühlen muß. Doch hat diese Diätetik ihre Grenze an organischen Krankheiten, psychischen Leiden, welche in Erkrankungen des Gehirns ihren Ursprung haben. Auf diesem Gebiete eröffnet der Talmud zahlreiche mit der Tierheilkunde parallele Normen*), wobei dem Menschen Cerebralkrankheiten gegenüber eine größere Widerstandskraft zuerkannt wird, als den Tieren"). Ein eigenartiger Zug der talmudischen Psychiatrie ist der Zusammenhang mit der Lehre von Dämonen und Engeln. Doch erkennt die talmudische Wissenschaft unter dem Gesichtspunkte des reinen Gottesglaubens in den Dämonen gesundheitsschädliche Kräfte, die in Personen und Völkerschaften ihre Verkörperung finden"). Umgekehrt wiederum werden Engel als heil- und segenstiftende Mächte betrachtet, die durch begnadete Menschen verkörpert werden*), die mit zunehmendem Alter in der Gotteserkenntnis wachsen"). Gegen die verheerenden Wirkungen dämonischer, finsterer Gewalten giebt.es keine medicinische"), sondern nur ethisch-diätetische Mittel. Unter dem Eindrücke solch' finsterer Kräfte zerreißt der Besessene seine Kleider, ersehnt er Grabesstätten, auf denen er übernachtet, und vernichtet er seinen Besitzt). In ähnlichen Fällen ist die Anrufung des göttlichen Wesens von heilsamer Wirkung, dessen erhabene und erlösende Ichheit mit dem „Ich" unserer Seele sich zur Harnionie verschlingt; auch thut man gut daran, sich von der Örtlichkeit zu entfernen, wo böse Menschengeister uns mit Trugbildern umgaukeln, die zum Öfter» durch üble Gerüche ihr Erscheinen verraten"). Am wichtigsten aber ist die Erkenntnis dann, daß die Krankheit der Verwirrung der Sinne keine immanente, sondern eine von Außen her verbrecherisch bewirkte ist. Man sage sich in solchen Momenten, daß die Vorspiegelung von solchen Thatsachen und Erscheinungen, durch welche der Geist in einen krankhaften Irrtum versetzt wird, von jenen Elementen herrührt, die selbst den Lebensbedingungen entratend auf den Trümmern der Gesundheit und Lebensbedingungen Bevorzugter ihr Dasein fristen. Man erkennt „Die Süvdenböcke der Schlachtbank, die sich mästen an uns")." Geisteskranke sind im Falle der Unheilbarkeit im kirchlichen und rechtlichen Sinne nicht aktionsfähig*"). Doch sind auch solche Gemütskranke für kontrolirbare religiöse Thathandlungen zulässig"). Im Falle der Genesung aber und in den Perioden der Gesundheit sind Geisteskranke allen Gesunden in jeder wie immer Namen habenden Hinsicht rechtlich vollkommen gleichznstellen*"). Eine Vormundschaft, wie sie für Waisenkinder eingesetzt wird*"), kennt für Kranke das mosaisch-talmudische Recht nicht. Doch schreitet das Gericht zu Gunsten l) Chuli» 42 b (Tosafoth): Wo mar. 2) Kiduschin 72 a. 3j Nedarim 20 b. y Kinin 25 a. °) Gitin 70 b. (Raschi). •) Chagiaah 3 b ') Gitin 70 a. 8) Meigilah 3 a. (Jliagigiih 3 1) iNaschi). 10 j Ohulin 2 a. “j Rösch Hascbanah 28 a. v2j Ketuboth 88 b.