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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-12-01 · Heft 12 (1.12.1897) · p. Seite 285

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 12 (1.12.1897)
Date
1897-12-01
Page
Seite 285 (sequence 21)
Language
German
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y* > >. - .' *k. b-.'.-x—» . . 1 -*w ' , > "u,j~w;iu -u",wj--AW^zwwß. — 285 — Dollars und dem jüdischen Waisenhaus 25000 Dollars geschenkt. — Die New- Jorker Zeitungen berichten, daß die Rechtsanwaltin Rosalia Löw, Tochter des sel. Oberrabbiners Leopold Löw, welche jüngst als Geschworene fungirte, die erste Frau ist, welche im Staate New-Aork auf einer Geschworenenliste stand. Meferate und Mitteilungen. Im Verlage von I. Kauffmann in Frankfurt a. M. sind erschienen: Trauungsreden, gehalten von Dr. A. Sriill s. A., Rabbiner der israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M. enthaltend vierzig Reden aus seinem Nachlasse. — Im Commissionsverlag von Heinr. Stephanus ist erschienen: Die Beschneidung im Lichte der heutigen medicinischen Wissenschaft mit Berücksichtigung ihrer geschichtlichen und unter Würdigung ihrer religiösen Bedeutung von Dr. med. Ludwig Löwenstein in Wer. Der Verfasser mit der Geschichte dieser Frage vertraut und als ärztlicher Fachmann wünscht durch diese Schrift Maßregeln zu veranlassen die diese Lnxusoperation jeder Gefährlichkeit entkleiden. Er hebt hervor, daß das was der alte Aegypter als ein der Kriegerkaste eigenthümliches Abzeichen ansah und vollführte, der heutige Jude in Erfüllung eines religiösen Gebotes übe. Er nimmt auch Kenntnis von der Stellung Moses zur Beschneidung, welcher sie an seinen Söhnen nicht übte und welches Gebot im Decalog und im Deuterononium auch nicht vorkomme. — Eine gefährliche Unsitte die bereits vielfach gefallen, ist die Aussaugung der Wunde die sogar Maimonides sanctionierte. Hervorgehoben wird, daß die Beschneidung ein „Naturalisationsact" sei wie sich Arnold ausdrückt in dem noch ein Überrest des alten Baldienstes zu erkennen ist, ein Subsistut für das frühere Menschenopfer. Der Verfasser will auf Grund seiner dargelegten Betrachtungen Maßregeln eingeführt haben, wonach die Beschneider ein Examen bestehen müssen, ehe sie Erlaubnis erhalten solche Operationen vorzunehmen. Die Schrift verdient Beachtung, da es nicht ausgeschlossen ist, daß bei dem bisherigen Modus Menschenleben in Gefahr ist- — In der hebräischen Monatsschrift „Haschiloach" befindet sich S. 429 — 434 ein Aufsatz von A. G. Kabinowitsch über „den Jude" in der Schriften Turgeniews. — Unlängst erschien ein streng wissenschaftliches Buch von Professor Doktor Heinrich Koos betitelt „Geschichte der rheinischen Stüdtecultur von den Anfängen bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung von Worms". Darin heißt es über die jüdischen Kaufleute des XI. Jahrhunderts: „Höchst bedeutsam ist es, daß als Nutznießer der Zollfreiheit die Juden in erster Linie von den übrigen Einwohnern von Worms genannt werden, (Judaei et coeteri Vuarmatianses.) Nicht ohne Grund. Denn die Juden bildeten ein wichtiges, ja ^unentbehrliches Element der damaligen städtischen Bevölkerung. Sie vor Allen waren Kaufleute und werden als solche ebenfalls in dem Privileg Kaiser Ottos I. für Magdeburg vom 9. Juli 965 den christlichen Kaufleuten vorangestellt Im zehnten Jahrhundert galten Jude

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