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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1897-12-01 · Heft 12 (1.12.1897) · p. Seite 283

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 12 (1.12.1897)
Date
1897-12-01
Page
Seite 283 (sequence 19)
Language
German
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— 283 ■— vernements Chersson und Jekaterinosslaw sind vom Ministerium der Landwirthschaft und Domänen festgestellt worden. Man beabsichtigt, wie die „Nowosti" mitteilt, den Hebräern ebensoviel Land zuzuteilen, wie die grundbesitzenden Bauern haben, und will ihnen das Recht gewähren, es gegen eine bestimmte jährliche Pachtzahlung zu bearbeiten, doch darf das Land von ihnen weder verkauft, noch verpfändet werden, sondern bleibt Eigentum der Krone. — Aus Kußland berichtet man: Die Tagespresse publizirt ein schon längst erwartetes Verbot, wonach es den jüdischen Eisenbahnreisenden von nun an untersagt sein soll, sowohl während der Fahrt als auch auf den Haltestellen in den Stationsgebäuden!» „Tallis und Tefillin" ihr Gebet zu verrichten. Bisher konnte der Jude im Eisenbahnwagen ungehindert zu seinem Gotte beten, und es wäre anch jetzt zu einem Verbote nicht gekommen, wenn die übertrieben frommen Juden während ihres .Betens mehr Rücksicht auf die nichtjüdischen Mitreisenden genommen hätten. Denn noch weniger als der westeuropäische Jude hat der Nichtjude Sinn und Verständnis für das Schütteln des Körpers, die eigentümlichen Gesten,, für das überlaute Schreien und Stöhnen, welches das Beten der orthodoxen Juden begleitet. Wohl haben hebräische Organe diese Unsitte oft getadelt und wiederholt darauf hingewiesen, daß schon das zum Zwecke des „Tefillinlegens" notwendige Entblössen des Arnies in Gegenwart andersglänbiger Männer und Frauen zu einer Herabwürdigung des Begriffes der jüdischen Gottesanbetung, führen müsse. — Die „Antisemitische Korresspondenz" des Herrn Liebermann v. Sonnenberg ist von der russischen Zensurbehörde für den ganzen Umfang des russischen Reiches verboten worden. — Eine bemerkenswerte Erklärung hat der Rektor der Universität zu Warschau Prof. Wastolrof erlassen. An der Warschauer Universität besteht eine Anzahl Stiftungen, aus denen würdige und begabte Studirende Unterstützungen erhalten. In jüngster Zeit hatten nun aus der „Kopernikus-Stiftung" mehrere jüdische Studirende, die ihre besondere Begabung für Mathematik und Astronomie durch hervorrabende Arbeiten gezeigt hatten, Stipendien erhalten. In Warschauer Blättern wurde nun die Frage aufgeworfen, ob es gerechtfertigt wäre, diese Stiftung, die doch katholischen Ursprunges sei anders als zu Stipendien für katholische Studirende zu verwenden. Hierauf hat nun Prof. Wastokof folgende Erklärung erlassen: „Die Universitäten sind nach den Statuten Anstalten, welche sich ausschließlich mit der Leitung der Studirenden in ihren Studien und Forschungen befassen. Alle Betrachtungen außerhalb dieser Studien insbesondere die, welche die Nationalität und Religion der Studirenden betreffen, müssen von der Universität verbannt sein, da die Zulassung derartiger Betrachtungen eine Verminderung des wissenschaftlichen Ansehens und des moralischen Einflusses der Universität zur Folge haben würde." — Herrn Stadtrat La;ar Polsakoff in Moskau ist der erbliche Adel verliehen worden. — Unter den anläßlich der Anwesenheit des Zaren in Warschau beschenkten Arbeitern im Sommerpalais zu Lazienki erhielten Berek Lew eine goldene Uhr, Chaskjel Bloch eine silberne

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