Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 16 (1896)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1896)
- Date
- 1896-04-01
- Page
- Seite 81 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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81 aber aus den dazu berufenen und geeigneten wahlfähigen Mitgliedern der ganzen Gemeinde bestehen, welche ein solches Ehrenamt nur aus den gesetzlichen Gründen ablehnen können. Die Zwecke der einzelnen Kommissionen sind den Meisten von Ihnen wie Allen, die sich um die Gemeinde-Verwaltung bekümmern, bekannt. Es empfiehlt sich aber vielleicht, dieselben Ihnen in kurzem noch einmal zu unterbreiten, zumal sich deren Zwecke nicht immer in vollem Umfange aus den Titeln der Kommissionen ergeben. Die hauptsächlichsten ständigen Verwaltungs-Kommissionen sind folgende: 1. der Synagogen - Vorstand. 2. die Kommission für Beschaffung des Koscherfleisches. 3. die Kommission für das Quellbad (Mikwa). 4. der Schul- und Tälmud-Torah-Vorstand. 5. die Armen - Kommission. 6. der Vorstand der Altersversorgungs-Anstalt. 7. der Vorstand der Kranken-Verpflegungs-Anstalt. 8. der Vorstand der Beerdigungs-Anstalt. 9. die Kommission zur Verwaltung der Gemeinde Grundstücke. 10. die Schätzungs-Kommission. Zn diesen ständigen Kommissionen, welche sämtlich durch Reglements zur dauernden Verwaltung einzelner Geschäftszweige geordnet sind, treten noch hinzu die vielerlei Kommissionen, welche für die Erledigung vorübergehender Aufträge auf längere oder kürzere Zeit eingesetzt sind und gleichfalls gehörig organisiert werden. Was die einzelnen genannten Kommissionen betrifft, so ist der Synagogen- Vorstand diejenige Berwaltungskommission der Gemeinde, welche nach Anweisung der Reglements den öffentlichen Gottesdienst zu überwachen, die denselben be' treffenden Anordnungen auszuführen und die in der Synagoge zu vollziehenden religiösen Handlungen zu beaufsichtigen hat. Der Kommission zur Beschaffung des Koschersteisches für die Mitglieder der hiesige» jüdischen Gemeinde sind sämmtliche für das Koscherfleischwesen bestehenden Einrichtungen der Gemeinde unterstellt, welche soweit hierbei jüdischrituale Fragen in Betracht kommen, in Verbindung mit dem Rabbinate der Gemeinde die Aufsicht zu führen hat. Der Schul- und Talmud-Torah-Vorstand hat das Schulwesen der Gemeinde in Beziehung auf innere und äußere Angelegenheiten desselben zu verwalten. Er ist die zunächst Vorgesetzte Aufsichtsbehörde der von der Gemeinde begründeteten Lehranstalten, wenngleich der Schriftwechsel mit den städtischen und Staatsbehörden ausschließlich durch den Gemeindevorstand zu erfolgen hat. Diese Kommission ist gleichzeitig der Vorstand des aus letztwilligen Schenkungen hervorgegangenen Talmud-Torah-Jnstitnts, dessen wesentliche Thätigkeit die Erhaltung der Lehrer-Bildungsanstalt ist.