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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1895-10-01 · Heft 10 (1.10.1895) · p. Seite 232

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 10 (1.10.1895)
Date
1895-10-01
Page
Seite 232 (sequence 16)
Language
German
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282 Jum SedanfesLe 1895. Gedanken eines deutschen Juden. Ich laß mir nicht die Freud' verderben An Dir, mein deutsches Vaterland. Will für Dich leben, für Dich sterben, Dir weih' ich mich mit Herz und Hand. Zwar Andre haben Ämter, Würden In Deinem Dienst und reichen Lohn, Mir ward nur Haß — und Pflichten, Bürden — Ich bin Dein ungeliebter Sohn. Mir folgt der Neid auf allen Wegen, Mir stellt man nach voll Trug und List Dem Hasse stell' ich Lieb' entgegen — Ich will doch seh'n, wer stärker ist. Erkauft Hab' ich an Deinem Herde Ein Plätzchen mir mit meinem Blut — Ich laß nicht von Dir, deutsche Erde, Mein Vaterland, mein höchstes Gut. Dr. Gustav Weinberg. Wonatsschau. Am 24. September sind es fünfundzwanzig Jahre seitdein Herr Dr. R. Brüll s. A., in noch nicht vollendetem siebenundzwanzigstem Lebensjahre fein Amt als Rabbiner der israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M. angetreten. Aus Anlaß dieses Gedenktages sind im Verlage von I. Kausstnann in Frankfurt a. M. Grabreden , aus dem Nachlasse des so früh Heimgegangenen unersetzlichen Mannes erschienen, die wir als frische Blumen auf sein Grab hinlegen. Sein Andenken bleibt zum Segen! — Der Verein für fakultative Feuerbestattung in Stuttgart, der eine große Anzahl von Israeliten unter seinen 770 Mitgliedern zählt, hat sich am 10. Nov, 1803 an die israelitische Oberkirchenbehörde gewendet mit der Bitte, die israelitischen Geistlichen des Landes mit Weisung darüber zu versehen, wie sie sich in Fällen der Feuerbestattung israelitischer Leichen zu verhalten haben. Auf Grund des Gutachtens aller einheimischen Rabbiner ist nun nachstehende Weisung ergangen: „1. Da eine Verletzung der Leiche nach dem israelitischen Religionsgesetze

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