Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 15 (1895)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1895)
- Date
- 1895-08-01
- Page
- Seite 191 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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191 langt, daß das vom Talmudismus überwucherte Judentum in einer Synode durch gewissenhafte Läuterung in seinem biblischen Glanze wieder hergestellt werde und spricht er ohne Scheu und Rückhalt aus, daß der Talmud und Schulchan-Aruch von menschlichen Fehlern, Schwächen und Jrrtümern nicht freizusprechen sei. Es ist dem Verfasser unfaßlich und unbegreiflich, wie man den Talmud als einen unfehlbaren Codex anerkennen könnte, was noch heute geschieht. Die Antisemiten nur ziehen Nutzen aus dem Rückschritt, der innerhalb des Judentums eingetreten, die unsere Übersiedelung ins Ghetto sehnlich wünschen. Man wird zu ernstem Nachdenken veranlaßt, wenn man bedenkt, daß die Hyperorthodoxie, die auch das Fadeste, Abgeschmackteste in der talmudischen und Schulchan-Aruch-Litteratur für göttlich offenbart hält, auf ihren Schein beharrt und das geistige Judentum schändet, während doch die Bibel für uns der heilige, lautere Born ist, unser stetiger Wegweiser und Meister. Wenn auch Wiener in seinem Urteil über den Talmud, der eine große Entwickelungsphase innerhalb des Judentums bedeutet, über das Ziel schießt, so liegt doch viel Wahres darin, das Beachtung verdient. Sehr anerkennend spricht sich Wiener über das Christentum aus in den Worten: „Das Judentum verdankt ihm wohl auch die Durchführung der strengen Monogamie, die sonst vielleicht dem R. Gerson nicht in dem Maße gelungen wäre." Wir wollen nun nach diesen Voransschickungen auf die Materie des Buches selbst näher eingehen. Das Verbot, die Spannader zu genießen, nennt Wiener richtig ein „sogenanntes". Wiener spricht dieser Satzung die Existenz ab und vindiziert ihr nur die Bedeutung einer Gepflogenheit und hebt mit Recht hervor, daß der sel. Rabb. Hirsch, bei der Deutung dieses Verbotes, in seinem Kommentar zum Pentateuch nicht aufrichtig sei, wenn er meint, die Mischnah will das Verbot der Spannader für überall und für immer bestehen lassen und zwar sowohl den Nerv in der rechten wie in der linken Hüfte. Wiener geht dann zu dem Gesetze von Fleisch und Milch über und schreibt: Auf dieses Speisegesetz sind die Worte anwendbar: „Ich habe es nicht befohlen, nicht davon gesprochen, es kam mir nicht in den Sinn" (Jer. 19, 5), dieses Verbot ist nicht verstanden worden, bis zum Nichtwiedererkennen entstellt, wenn man das Bibelwort: „Du sollst das Zicklein nicht bereiten in der Milch seiner Mutter" sich vorhält. Wiener schreibt: Hier hat der Talmudismus wie einesteils der ausschweifendsten zügellosesten Jnterpretation Raum gegeben, so andernteils, ohne in den Geist des Gesetzes einzudringen, an den nackten, verknöchernden, toten Buchstaben sich angeklammert. Hirsch' Erörterungen hierüber nennt Wiener reine kasuistische, dialektisch-sophistische Klopfflechterei. In dem Bibelwort ist wahrscheinlich eine Vorschrift zum Schutze des jungen, zarten Tieres enthalten. Es ist ein sanitäres, aber kein Speisegesetz. In diesem Gesetze zeigt sich eine unausfüllbare Kluft zwischen der einfachen, sinngemäßen, wortgetreuen Auffassung und der extravaganten talmudischen Interpretation. Dr. Julius Fürst in seinem Bibelkommeutar trifft wohl das Richtige,