Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1893)
- Date
- 1893-08-01
- Page
- Seite 180 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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um der fanatischen Geistlichkeit und den eingefleischten Katholiken, die stets nur von einer herrschenden Religion sprachen, und andre Confessionen notdürftig dulden wollten, von der Ungerechtigkeit dessen zu überzeugen. „Diese Gesetze (d. i. gegen die Religions-Freiheit) sind antisocial, sie bilden überall den Gährungsstoff des Fanatismus, sie sind gegen den Zweck einer guten Gesellschaft, sie bevorzugen die Dogmen, die uns trennen, vor denen, die uns vereinigen. Diese Gesetze sind auch gottlos, denn es giebt keinen größer« Frevel, als sich zwischen die Gottheit und die Menschheit zu stellen. Die unbeschränkte Religionsfreiheit ist in meinen Augen so heilig, daß mir selbst das Wort „Toleranz" gewissermaßen tyrannisch klingt, weil schon das Bestehen der Autorität, welche die Befugnis zu dulden hat, die Freiheit beeinträchtigt, indem sie duldet, weil sie auch das Entgegengesetzte thun könnte."') So wurde denn, nachdem auch Rabaud Saint E t i e n n e sehr warme Worte für die Cultus-Freiheit und insbesondere „für das geächtete, heimathslose, auf dem ganzen Erdkreis herumirrende, der Erniedrigung geweihte Volk der Juden" gesprochen, der Antrag in modificirter Fassung trotz heftiger Opposition angenommen. „Niemand soll, wegen seiner religiösen Meinungen behelliget werden, in so fern ihre Aeußerungen nicht die öffentliche, vom Gesetze eingesetzte Ordnung stören." Damit war erst Glaubens-Freiheit, aber noch keine Gleichheit, kein Schutz vor den fortwährenden Quälereien und Bedrückungen gegeben, denen hauptsächlich die Juden in Elsaß ausgesetzt waren. — Es sah sich daher die National - Versammlung veranlaßt, ihren Präsidenten zu ermächtigen, er möge in einem Rundschreiben an die elsässifchen Bürgermeister dieselben aufmerksam machen, daß die Erklärung der Menschenreckte auf alle Menschen, also auch auf die Inden sich beziehe. Der Erfolg dieser Maßregel blieb aber aus. Die Freunde der Juden und der Freiheit, Mirabeau, Gregoire, Dnbort, Barnave und Andere ruhten nicht, und so sollte die Frage der Gleichberechtigung in einer besonderen Sitzung vom 23. Dezember 1789 zur Debatte gelangen. Sie wurde jedoch vermengt mit einer andren Frage über die passive Wahlfähigkeit der Protestanten, Schauspieler und Scharfrichter und in Folge der leidenschaftlichen Opposition der Anhänger des an eien regime, an ihrer Spitze Abbe Maury, der Bischof von Clermont, der Bischof la Fare von Nancy, welcher keinen Anstand nahm zu erklären, er sei schon deshalb gegen die Gleichstellung der Juden, weil dadurch das Volk gegen sie noch mehr aufgebracht wäre, und der elsässische Deputirte Reubell. — Auch hier erhob Mirabeau seine mächtige, überzeugungsvolle Stimme zu Gunsten der Juden. „Nicht ohne Staunen vernahm ich von einem verehrten Redner (Beaumetz), daß die Juden selbst die Zulassung zu Staats- und Militär-Aemtern nicht wünschten, und daß es von Eurer Seite unnützer Großmuth wäre, ihnen die Fähigkeit zu diesen Aemtern zuzusprechen. Aber gewährt Ihr denn ihnen nur darum keine Gleichberechtigung, weil sie es nicht wollen? In einem Staate nach Eurem Ideale inüssen alle Menschen Menschen sein, und aus Eurer Mitte solltet Ihr verbannen Alle, die es nicht werden ivollen. Doch rücksichtlich der Juden bezeugt die erst unlängst^) überreichte Bittschrift das Gegenteil. Sie sagt ja: „Regenerateure des französischen Reiches! Ihr wollet ja nicht, daß wir aufhören sranzvsische Bürger 2t) Moniteur B. 1, S. 186 fq. *8) Gemeint ist hier die von Berr am 14. Oetober überreichte Petition.