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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1893-01-01 · Heft 1 (1.1.1893) · p. Seite 9

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 1 (1.1.1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 bändigen Sammelwerk, das unter dem Namen Talmud die furchtsame- oder Furcht vorspiegelnden Gemüter in Schrecken setzt, beziehungsweise zu setzen scheint. Die geschriebene Lehre war abgeschossen, das jüdische Reich in Zern fall. Da rangte sich an diese geschriebene Lehre, infolge des niemals ansbleibenden Bedürfnisses nach Lösung offener Zweifelsfragen, nach Entscheidung neu auftauchender Streitpunkte, nach Normen für neuentstehende Anforderungen des Praktischen Lebens ~ und welche Zeit verstünde diesen fortwährenden Gesetzefchaffungs- und Erschlaffungsdrang besser als die unsre? — die mündliche Lehre empor. Sie schmiegte sich — in der Rechtsprechung, in der Verwaltung in den Lehrsälen, an die geschriebene Lehre an, legte diese ans, oft auch unter, entwickelte mit unverkennbarem Scharfsinn und staunenerregender Logik, oft freilich mehr formal als sachlich, oft dem Zeitcharakter gemäß, acutius quam verius, sophistisch, bnchstaben- und silbenstccherisch, aus den geschriebenen Sätzen, neue, aus den geschriebenen Verboten andere, wie z. B. aus dem dreimaligen, offenbar auf Tierschutz und Herzensläuterung hinzielenden Verbot des Pentateuch: das Zicklein nicht in der Muttermich zu kochen — das Verbot des gleichzeitigen Genusses von Fleisch und Milch ober Butter, das heute noch den Haushalt und das Küchengeräth altgläubiger Juden in drei Teile teilt: „fleischding", „milchding", „münnich". Was sich so in siebenhundert Jahren, vom 27. Jahrhundert vor bis zum 5. nach Christus in fortlaufender mündlicher Ueberlieferung als die Rechtsanschaunng, das Urteil, die Meinung und der Ausspruch hervorragender Gerichts- und Verwaltnngshöfe, Synedrie», anerkannter Religions- und Gesetzeslehrer, zugkräftiger Schulen bildender Professoren und ihrer Jünger heransgebildet hat und was davon trotz des ursprünglichen Verbots der Niederschrift, sich in den Köpfen ihrer Jünger: der Stndirenden des Rechts, der Medizin, der Naturwissenschaft, der Religionswissenschaft — das war ja damals eins, die letztere umfaßte alle andre Wissenschaft als ihr untergeordnet in sich — erhalten hatte, das gelangte schließlich, weil doch wohl Vergessenheit drohte, zur Niederschrift. Und das ist das vielbändige Sammelwerk des Talmud, der Lehre, die sogar in Doppelansgaben vorliegt, deren eine die Anschauungen der jüdischen Wissenschaft in Babilon, die andere solche der jüdischen Wissenschaft in Palästina widerspiegelt. Beiden gemeinsam — denn sie sind ja Commentare zur Bibel, allerdings mitunter weitgehende Commentare, ähnlich wie heutzutage eine gewisse Rechtsdoctrin dem Richter das Recht der Neu- und Umbildung, statt der Anivendung, also eigentlich das der Nichtanwendung von Gesetzen zuznschreiben versucht hat, — beiden, dem babylonischen, wie dem jerusalemischen Talmud gemeinsam, ist ebensowohl die Mannigfaltigkeit der Wissensgebiete als die Zweiteilung in Prosa und Poesie: Halacha und Hagada, Abhandlung und Gleichnis oder Sage, jene auf den Verstand, diese auf Gemüt und Phantasie berechnet, letztere gewissermaßen das Feuilleton unsrer Zeitungen. (Fortsetzung folgt.) Gabriel Messer-Album. ii. Wie sehr ich Sie liebe, ehre uns bewundre, kann ich Ihnen weder in Prosa noch in Neimen sagen. Viel lieber möchte ich in irgend etwas zu Ihrer Glückseligkeit beitragen.

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