Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1885)
- Date
- 1885-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2969669-2969726-2969735--1411-2971870- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
DopuW-mssenscksstlil^ o tt tx t st» l K11 c tzur Retehrung itöei* das Judentum für Gebildete aller Konfessionen. Organ des Mendelssohn-Vereins in Frankfurt a. M. Herausgegeben von »I Adolf Brüll. Abonnementspreis Mk. 6 per Jahr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postallstalten des In- und Auslandes. Jnsertionspreis pro gespaltene Zeile 20 Pf. Alleinige Jnseratenannahme: Annoncen-Expedition Haasenstein & Vogler. 5. Jahrgang. Frankfurt a. M., den 1. August 1885. Nummer 8. Gine Schrift des InlMulmn Judaicum. Die Tötung Ungläubiger nach talmudisch-rabbinischem Recht*) ist der Titel der sechsten Nummer der Schriften des Jnstitutum Judaicum in Leipzig, welches sich bekanntlich unter der Aegide des alten Delitzsch gebildet hat. Die Schriften dieses Vereins sind zwar vom christlichen Standpunkte, aber doch auch im Interesse des Judentums geschrieben,' um anzuerkennen, was am Judentum recht und wahr sei, während früher die christliche Polemik auf Kosten des Judentums geführt wurde. Man glaubt eben jetzt christlicherseits, nicht blos im Bewußtsein des Vorzugs, sondern auch des Siegs, Angriffe auf das Judentum nicht mehr nötig zu haben und bei freundlicherer und gerechterer Behandlung auch Anerkenntnisse seitens der Juden gewärtigen zu können. Wir erkennen jeden Liebesdienst freiwillig an, von unserer Ueberzeugung und unserem Recht geben wir aber nichts auf. Die vorliegende Schrift geht zunächst auf Rohling's Anklage in Betreff des rituellen Mords zurück, weist diese ab, aber behauptet doch das Vorhandensein von Aussprüchen, wonach die Tötung Un- und Andersgläubiger erlaubt gewesen sei, nur daß diese jetzt veraltet seien und bei den heutigen Inden weder Anwendung finden noch Gültigkeit haben. So wohlwollend diese Schrift auch geschrieben ist, Anlaß zu Mißdeutungen und Gehässigkeiten ist doch in ihr gegeben. Aber immerhin freuen wir uns der wohlwollenden Offenheit, nur halten wir eine H) Quellenmäßig dargestellt von Gustaf Marx, Licientiat der Theologie. Leipzig, Dörffling und Franke 1885.