Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1885)
- Date
- 1885-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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DopMi! - msemMstlic^ onai zur Ketehruug über das Judentum für Gebildete aller Konfessionen. Organ des Mendelssohn-Vereins in Frankfurt a. M. Herausgegeben Dr. Adolf Brnl l. Abonnementspreis Mk. 6 per Jahr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des In- und Auslandes. Jnsertionspreis pro gespaltene Zeile 20 Pf. Alleinige Jnseratenannahme: Annoncen-Expedition H aasen st ein & Vogler. 5. Jahrgang. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1885. Nummer 6. Unsere Herneindezustände. Unsere Gemeinden werden heute noch, wie ehedem, von Vorstehern geleitet, und doch heute in ganz anderer Weise, als ehedem. Es konnten früher nur durch Kenntnis und Eifer ausgezeichnete und bevorzugte Männer sein, welche an die Spitze eines jüdischen Gemeinwesens berufen wurden. Heute zeichnen sie sich meistens durch religiöse Ignoranz und Gleichgültigkeit aus. Der Rabbiner war ehedem Mitglied des Kollegiums und hatte den Vorsitz. In religiösen Angelegenheiten beriet man gemeinsam und entschied wohl nie ohne, selten gegen den Rabbiner. Selbst in weltlichen und finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde war der Rabbiner nicht immer ausgeschlossen so z. B. bei Zahlungsverweigerungen, welche ehedem mit deni Banne bestraft wurden. Der Rabbiner befand sich übrigens in einem solchen Kollegium nicht ausschließlich Laien gegenüber; es waren meistens theologisch angehauchte, oft sogar theologisch dnrchgebildete Männer. Ein Rabbinatskollegium, aus Männern von theologischem Beruf gebildet, war außerdem vorhanden. Heute wird die Gemeinde nur vom Vorstande geleitet, dem in der Regel nichts weniger, als theologische Bildung eigen ist. Ein Rabbiner fehlt sehr oft in der Gemeinde, keinesfalls ist er Mitglied des Vorstands; an der Forderung, in religiösen Angelegenheiten als beratendes Mitglied den Vorstandssitzungen beiwohnen zu dürfen, scheiterte schon die Stellung manches Rabbiners. Man fragt auch selten die Rabbiner oder berücksichtigt ihre religiöse Ansicht nicht. Das politische Gesetz kennt nur die Vorstände als Organ der Gemeinde, die Rabbiner, welche ja auch überall sich nicht finden, ignorirt