Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1883)
- Date
- 1883-07-01
- Page
- Seite 168 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Der sensationelle Prozeß gegen die Eheleute Moses und Gitl Ritter in Rzeszow in Galizien, die des Mordes an ihrer christlichen Taglöhnerin Franziska Mnich angeklagt und vom Schwurgerichte zum Tod verurteilt wurden, hat eine günstigere Wendung genommen. Der Criminalfall kam nämlich vor den obersten Gerichtshof in Wien, vor welchem der Verteidiger Dr. Stein das ungerechte Gerichtsverfahren und die antisemitische Stimmung, von welcher sich Staatsanwalt und Geschworene leiten ließen, haarscharf nachwies, so daß der oberste Gerichtshof sich veranlasst sah, der Nichtigkeitsbeschwerde der Verurteilten stattzugeben, und in seiner Sitzung vom 7. Mai eine neue Verhandlung angeordnet hat, die bei der nächsten Schwurgerichtssitzung des Krakauer Gerichtes durchzuführen ist. Interessant und zugleich sonderbar ist eine Stelle aus der Rede des Verteidigers. Der Gerichtsarzt in Rzeszow gab bekanntlich an, daß der tot aufgefundene Christin nach einer Bestimmung des Talmud von den Juden der Fötus aus dem Leibe geschnitten wurde, bevor sie die Leiche wegschafften, worüber dem Wiener Rabbinat ein Gutachten abgefordert wurde; darauf bezüglich sagt nun Dr. Stein: In dem Prozesse hat sich Dr. Bilinski über einen Punkt ausgesprochen, der gar nicht in das Ressort eines Gerichtsarztes gehört. Er hat sich auf einen Sachverständigen über den Talmud hinausgespielt, indem er demselben die kannibalische Bestimmung zuschrieb, daß aus dem Körper schwangerer Frauen unter allen Umständen der Fötus entfernt werden müsse. Die Antisemiten allerorten haben diese Behauptung sofort benützt, um von einem kleinen rituellen Morde sprechen zu können. Wer die jüdischen Gebräuche kennt, weiß, daß dies absurd ist; die Leichenschändung ist im Gegenteile durch deu Talmud strenge verpönt. Das vorgelegte Gutachten des Wiener Rabbinats ist nicht verständlich angeführt worden. Nur das lebensfähige Kind ist zu entfernen, und zwar mittelst Operation, nicht aber das lebensunfähige. Hoffentlich wird der Gerichshof in Krakau vorurteilsloser sein als der in Rzeszow. Preßburg, im Mai 1883. Dr. David. (Wien.) Der hier iu's Leben gerufene „Akademische Verein Kadima" hat die Genehemiguug der Staatsbehörde erhalten. Derselbe bezweckt die Pflege der Wissenschaft des Judentums in Wort und Schrift. Durch abzuhaltende Vorträge, durch sogenannte Lese- und Redeabende, durch Errichtung einer entsprechenden Bibliothek, sowie durch die Herausgabe eines Jahrbuches, und durch Ausschreibung von Preisfragen sollen die Interessen des Vereins gefördert werden. (Leipzig.) Im Verlage von Breitkopf und Härtel soll demnächst eine neue Ausgabe der Bibelconcordanz, in welcher auch die Eigennamen Aufnahme finden, erscheinen, welche Herr D>-. S. Mandelkern besorgt. Inhalt: Vom Wochenfeste. - Zur Geschichte der Blutbeschuldignngen gegen die Juden im Mittelalter und in der Neuzeit (1171— Nach den Quellen dargestellt von vr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung > - Grundgedanke der biblisch-talmndischen Ethik Von Oskar Waldeck. (Fortsetzung.) — Die Aufgaben der Deutschen jüdischer Herkunft. Bon Rechtsanwalt Emil Lehmann in Dresden. (Schluß.) — Referate u Mitteilungen. Verantwortlicher Redakteur und Herausgeber: 0r. Adolf Brüll; Verlag von Franz Benjamin Auffarth; Druck von H. L. Brönner's Druckerei (F. W. Breidenstein), sämmtlich in Frankfurt am Main.