Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-10-01 · Heft 10 (1.10.1882) · p. Seite 218

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 10 (1.10.1882)
Date
1882-10-01
Page
Seite 218 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2969669-2969684-2969695--0546-2970971
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

218 und sie wird, so hoffen wir, Erfolg haben. Selbstverständlich beabsichtigen wir nicht, ihr irgendwie vorzugreifen. Eine einzelne Anklage aber, welche man auf Grund der That und angeblicher oder wirklicher Zeugenaussagen nicht sowohl gegen die Judenschaft, als gegen die jüdische Religion erhebt, darf und muß schon jetzt um der Wahrheit und des Friedens willen (Sacharja 8,is) zurückgewiesen werden: die Beschuldigung, daß EstherSolymossyvon Juden „zu rituellen Zwecken", Manche setzen sogar hinzu „in der Synagoge", getötet, „geschlachtet" worden sei. Das Recht zur Ablegung eines Zeugnisses in dieser Angelegenheit nehme ich aus meiner langjährigen eingehenden Beschäftigung auch mit der nachbiblischen jüdischen Litteratur und aus meiner Bekanntschaft mit jüdischen Sitten und Gebräuchen. Die Pflicht resultirt für mich aus der Ueberzeugung, daß diese Beschuldigung nicht wahr sein könne, auch dann nicht wahr sei, wenn sie von zwei oder drei Zeugen beschworen werden sollte, und aus der daraus sich sittlich ergebenden Notwendigkeit, die fälschlich Beschuldigten zu verteidigen. Die Beschuldigung, daß die Juden Christen töten, um sich des Blutes derselben zu bedienen, ist, besonders seit dem zwölften Jahrhundert, in sehr ' mannigfaltiger Weise ausgesprochen worden: das Blut werde zur Heilung der Beschueidungswunde gebraucht; es erleichtere den Frauen das Gebären und fördere die Genesung; es diene zur Bereitung von Liebes-Elixiren und was des Unsinns mehr ist. Eben so thöricht freilich, aber gefährlicher, weil gegenwärtig viel geglaubt, und deshalb hier besonders zu berücksichtigen ist die Änsicht, daß das Blut von Christen bei der Feier des Osterfestes verwendet werde, sei es zur Bereitung des Osterbrots (der Mazzoth), sei es im Osterweine. Wenn der Gebrauch von Christenblut zu diesem Zwecke geboten, ja auch nur gestattet wäre, so müßte in der an Umfang geradezu ungeheuren und auf alle Einzelheiten des gottesdienstlichen wie des bürgerlichen Lebens eingehenden halachischen Litteratur der Juden (Ritualwerken, Rechtsgutachten u. s. w.) darauf bezügliche Stellen nachzuweisen sein. Aber weder der Eifer der Kundigen unter den Polemikern christlichen Glaubens noch der durch den Haß geschärfte Blick derjenigen Proselyten, welche ihre Anhänglichkeit an die neue Religion durch fanatische Judenfeindschaft erweisen wollten, hat aus allen jenen Schriften irgend etwas anzuführen vermocht, was im mindesten zur Bestätigung der schrecklichen Anklage dienen könnte. Vielmehr ergiebt eine aufmerksame Prüfung des jüdischen Gesetzes, daß jede Benutzung menschlichen Blutes, also auch die zu rituellen Zwecken, dem Juden vollkommen unuröglich ist. Zunächst sei daran erinnert, daß das Zweitafelgesetz ohne jede Einschränkung sagt: „Du sollst nicht töten" (2 Mos. 20,18. 5 Mos. 5,17.) Alle Bestimmungen des Gesetzes, heißt es im babyl. Talmud, Traktat Sanhedrin, Blatt 74a, darf der Israelit übertreten, um sein Leben zu retten; ausgenommen sind nur diese drei: Götzendienst, Blutschande und Mord (wörtl. Blutvergießen). Und dieser Satz ist von Moses Maimonides (Hilkhoth Jeßode Hathora Kap. 5), von Moses aus Couch (im großen Buch der Gebote) und im Schulchan arukh kodificirt worden. — Die falschen Folgerungen, die man aus dem in der Mekhiltha, im Traktat Sofrim und anderwärts vorkommenden Satze „den Besten unter den Gojim töte" gezogen hat, übergehen wir, weil Diejenigen, von welchen solche Folgerungen gezogen sind, den Zusammenhang entweder nicht beachtet oder Andern nachschwatzend, nicht gekannt haben. (Einiges zur Erläuterung s. bei A. von Sonneufels, Jüdischer Bluteckel, S. 123—133.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.