Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1882)
- Date
- 1882-05-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 99 und Proviantmeister, teils auch ohne Zweifel/ weil sie sich gerade unter Cäsar so tapfer gezeigt hatten, als Soldaten. Auch der Apostel Paulus, c. 50 Jahre nach Christus, schreibt an die judenchristliche Gemeinde zu Rom (15, 24.), er werde über Rom nach Spanien gehen, wo er nur durch die Juden Anknüpfungspunkte für seine Lehre finden konnte (). Für die Zerstreuung der Juden nach der Zerstörung des zweiten Tempels in die den Römern bekannten Länder sprechen auch die um jene Zeit verfaßten Gebete, welche die Hoffnung auf Rückkehr von den vier Enden der Erde aussprechen Die Tradition der jüdischen Gemeinde zu Worms, daß sie lange vor Christi Geburt bestand, ist somit ganz mit dem Gang der geschichtlichen Ereignisse in Übereinstimmung, wie dies nicht minder für die übrigen früher so bedeutenden durch Gelehrsamkeit ausgezeichneten jüdischen Gemeinden in den rheinischen Städten: Köln, Mainz und Speier angenommen werden darf, wofür eben der Umstand, daß sie schon so sehr frühe von großer Bedeutung waren, ebenfalls spricht. Denn im wirklichen Leben kommt eine so hohe Bedeutung, so große glänzende Gelehrsamkeit im ganzen Gemeinwesen nicht aus einmal. Sie erfordern vielmehr eine lange Entwicklung und treten nicht sogleich fertig hervor. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß die Juden das römische Bürgerrecht, das sie unter der Republik genossen, und das von Casär und Augnstus bestätigt wurde, bis zur Erhebung des Christentums unter Constantin (311 n- Ehr.) zur Staatsreligion ungeschmälert befassen. Erst jetzt glaubte man für Gott zu wirken, wenn inan Menschen anderer Bekenntnisse recht vielen Quälereien und Plackereien unterwarf. Dennoch genossen sie auch damals noch ihr volles Bürgerrecht und waren mit wenigen Äusnahmen zu allen Aemtern und Würden zugelassen3). Erst unter dem Kaiser Justinian (555 n. Ehr.) wurden sie der unter den vormaligen Kaisern genossenen Rechte beraubt und mit tödlichem Hasse verfolgt. Eine rühmliche Ausnahme machen in jener traurigen Zeit gerade die Päpste, die, in der Regel weit weniger fanatisch als die Bischöfe und die niedere Geistlichkeit, die Juden häufig in Schutz nahmen. Ganz besonders zeichnete sich in dieser Beziehung Papst Gregor der Große (590-604) in seltener Weise aus. Bei dem strengsten Kirchenglauben war er für alle Landesbewohner ohne Unterschied Trost der Gedrückten, Schutz und Stütze, gegen die Barbaren^). Er stellte den Grundsatz ans, daß die Juden nur durch Überredung und Sanftmut, nicht durch Gewalt zuni Christentum bekehrt werden sollten. Er wahrte ihnen ihr römisches Bürgerrecht und duldete keine Verkümmerung desselbenr>). Wie könnten solche Männer gewissen Hofpredigern, die sich noch dazu des reinen göttlichen Wortes rühmen^ zum Muster dienen! — Jedenfalls ist es ein Widersinn, Menschen gegeniiber, deren Ahnen seit länger als 2000 Jahren und Jahrhunderte mit vollem Staatsbürgerrecht im Lande wohnten, bis mißverstandener Glaubenseifer sie dessen beraubte, als von Fremden zu sprechen, während die vielen Kriege und Bölkermischungen, die seit dieser langeil Zeit stattfanden, es jedem Andern ') Andere Nachweise über die frühere Anwesenheit von Juden in Spanien s. Rap. Lreek Millin s. v. Kohut, Aruck coinpl. -) S. Zunz, Gottesdienstl Bortr. d. Juden. S. 367. Landsberg, Am. Haab. 3) S. Big, 1 1, lit. 2, Fragm. 3, 7. 8 Cod. Theod. de Judaeis 1. 34. 4) S. Schlossers Weltgesch. V. 352. 6) Das Nähere s. Grätz, Geschichte der Juden V, S. 51 ff. 9*