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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-11-01 · Heft 11 (1.11.1881) · p. Seite 261

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 11 (1.11.1881)
Date
1881-11-01
Page
Seite 261 (sequence 13)
Language
German
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261 die alten und gebrechlichen unterhalten. Siebentes soll man den jungen und starken Juden und Jüdinnen in die Hand geben Flegel, Axt, Karre, Spaten Rocken und Spindel und sie ihr Brod verdienen lassen im Schweiß der Nasen. — Man muß ihnen das faule Schelmenbein aus dem Rücken vertreiben. Besorgen wir aber, daß sie uns Schaden thun, wenn sie uns dienen oder arbeiten, so laßt uns bleiben bei der gemeinen Klugheit der anderen Nationen, wie Frankreich, Spanien, Böhmen und mit ihnen rechnen, was sie uns abgewuchert und danach gütlich getheilt, sie aber immer zum Land ausgetrieben. Denn Gottes Zorn ist so groß über sie, daß sie durch sanfte Barinherzigkeit nur ärger, durch Schärfe aber nicht besser werden. - Und weiter fährt Luther fort: Ich habe viel Historien gehört und gelesen von den Juden, wie sie die Brunnen vergiftet, heimlich gemordet, Kinder gestohlen. — Es stimmt Alles mit dem Urtheile Christi, daß sie giftige, bittere, rachgienge, hämische Schlangen, Meuchelmörder und Teufelskinder sind, die heinllich stechen und Schaden thun, weil sie es öffentlich nicht verniögen. Darum ich gern wollte, sie wären wo keine Christen sind. — Ein Christ hat nächst dem Teufel keinen giftigeren, bitteren Feind, denn einen Juden. — So schrieb ein Lnther vor mehr als 300 Jahren. Und was ein Luther lehrte, haben Tausende bestätigt, keimt noch fort. Es galt als Rechtsgrundsatz: Judaeus mentiri praesumitur — der Jude lügt — ein Satz, der heute noch seine Anhänger zählt. Bor 160 Jahren schrieb ein seiner Zeit berühmter sächsischer Jurist Johann Heinrich Berger*) die Worte nieder, die ich nie müde werde immer und immer, so oft ich Gelegenheit finde, zu wiederholen und zu veröffentlichen, weil sie mir nicht bloß die damalige, sondern auch die heutige Auffassung vieler auch der Gebildeten völlig wiederzugeben scheinen: Der Jude als Jude ist präsumtiv zu Verbrechen geneigt und bereit. So sprach man damals Recht, so spricht man heutzutage ab. Berger begründete mit diesem weisen Ausspruche die Unmöglichkeil, Juden zu Vormündern über Christen zu machen. Zehn Jahre später wurde ihm ein Landsmann geboren, der einen Jllden als Borinund, Pflegevater und Erzieher einer Christin schilderte, beseelt von seltener Liebe und Hingebung — Nathan den Weisen. Das Verbot jüdischer Vormundschaft sollte noch vor 17 Jahren in das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch ausgenommen werden, nur eine energische Vorstellttng der israelitischen Gemeinde zn Dresden verhinderte diese Wiedererweckung der Berger'schen Doetrin. Aber ihr Grundsatz hat sich fvrterhalten. Ein alter Rechtssatz lautet: Quidbet praesumitur bonus donec probetur contrarimn: Jeder gilt fisr gut, bis das Gegentheil erwiesen ist. Er entspricht einem Rechtssatz in den Sprüä)en der Väter: Hewe don es kol odom lekaf sechus. Beurtheile jeden Menschen — nicht: jeden Juden — günstig. Den Juden gegenüber heißt es noch heutzutage zumeist: Quilibet Christianus praesumitur bonus, quilibet Judaeus nialus. Rühmend sei hier eines freisinnigen Juristen des vorigen Jahrhunderts gedacht. Karl Ferdinand Hummel, Ordinarius der Juristenfaeultät in Leipzig (1722 bis 1781) dachte, wie über vieles Andere klarer und freisinniger, so auch von den Juden besser, als die Mehrzahl seiner Zeit- und Berufsgenossen. In seinem „Zeugenkatalog" heißt es unter dem Stichwort „Ketzer": „Die Religion trägt nichts zu einem Zeugniß, nichts zur Glaubenswürdigkeit bei." Und unter *) Oecouomia juris, Leipzig 1719, I, 4, 165.

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