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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 471

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 471 (sequence 72)
Language
German
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47t selbst der zu einer anderen Religion übergegangene Israelit das Elbrecht in seiner Familie nach Talmudischen Satzungen keineswegs verliert.'") Die Lehre von der Willkühr des Verfügens innerhalb des Talmudischen Erbrechts hat jedoch, man kann fast sagen/ jene gevorne Beschrankung schon in sich, an der ihre Macht scheitert, und die sie bändigt und überwältigt. Die große Institution des Jobcljahres, in welcher die Unveräußerlichst liegender Gründe ausgesprochen ist, bat nicht minder im Talmudischen wie im Mosaischen Recht ihre EntWickelung gefunden. Durch diVse Institution kehren spätestens im 5,0sicn Jahre die veräußerten Familiengütcr in die Hände des nächstberechtigten Familiengliedcs zurück, sey nun der Titel der Veräußerung Kauf oder irgend ein anderer. Und so sieht es zwar dem lieblosen Schenker frei, die Nutznießung eines halben Jahrhunderts Fremden zu gönnen: aber das im 50sten Jahre nach der Veräußerung zur Familie zurückgekehrte Vermögen enthält in dieser Rückkehr zugleich die Nichtigkeit dieser anmaßenden Willkühr.

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