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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 419

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 419 (sequence 20)
Language
German
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419 XII. Die Grundzügedes mosaisch-talmudischen Erbrechts. ^) Von vr. Eduard Gans. Die Darstellung des Erbrechts nach Mosaischen Gesetzen und nach dem Rechte des Talmud erfordert, vor allen Dingen, die genauere Bestimmung über das dabei zu Grunde gelegte Verhältniß beider Rechtsquellen, und die festere Angabe, in wie weit etwa beide als ein Ganzes gedacht worden, oder als für sich selbstständige/ sich erwa nur berührende Besonderheiten. So wahr es ist, daß die Juden des zweiten Reiches, noch mehr aber die, für welche allmählig der Talmud heranwuchs, und sich zur Breite eines geschriebenen Codex entfaltete, ein von den Hebräern der mosaischen Urkunden ganz verschiedenartiges Volk waren 1) Diese Abhandlung ist das dritte Kapitel Ersten Abschnittes meines größeren Werkes über Erbrecht, das noch diesen Sommer erscheinen wird. Der Verfasser. 2) S. Aunz, Zeitschrift für die Wissenschaft des Iudenthums. Ister Band S. 114. Ee 2

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