Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 261 (sequence 67)
- Language
- German
- Belongs to
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26t beklagt sich über die-jährliche Ausfuhr 5es Goldes aus Italien zu diesem Bchufe, und er lobt das. Edict des Flaccus, der diese Ausfuhr aus seiner asiatischen Provinz verboten hatte. aurum ^uäaeorum nomine «zuotaanis ex Ilsks, et e« owoidus xrsvinQÜs Lier05ol^ma ex^onari 5c>Iei«et)?1aecu5 ssoxui e^ieto, ve ex ^5ia expoi-rari lieei'M» l)uis e5t judices, ^ui noe no« vei-s jsudai-s xossir. Dennoch finden wir beim Josephus^) in drei Decreten, welche Augustus, Agrippa und Antonius an t>ic Cyr-enaiker, EpHesier und Sarder erließen, -diese Steuer, als eine erlaubte betrachtet/ und gemessene Befehle, der Ausführung derselben nichts in den Weg zu legen. Nach der Eroberung Jerusalems ließ Titus denselben F/^^^ov, der früher dem Tempel gespendet worden war, dem Jupiter Capitolinus einzahlen.^) Daß dieses indessen fernere Spenden nach Jerusalem gehindert habe, ist sehr zu bezweifeln. Doch ist es natürlich, daß sie nun einen anderen Gang nahmen. Nachdem das Patriarchat aufgekommen war, und im Patriarchen sich die Spitze, des fichtbaren jüdischen Reiches offenbarte, nachdem alle religiösen und politischen Institute durch ihn erhalten wurden, und ihn als ihr Oberhaupt erkannten, wer anders hatte die Steuern, um diese Institute nicht sinken zu lassen, wohl erheben können, als der Patriarch? Zwar haben in weitlaufti- 154) pro k^cco csx. 23. 165) änciquic. XVI. 6. 166) Lt. '/lOknius KIsl. kzei j'nl. p. 273 et 8^. t Bd. 2 H. G