Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 254 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
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254 snmtions er^coporum nomen insamant, seu c^uod ^)ioximurn est pres^teroi'l.im v0t:a!)u1o leliAicinem insNtiuntul-, seu etiam ss cliaeonos, cum nee (ü^ii- 5ri-!ni (^uiclein I^Alze^litui- Ä^pell^m, l^i conciliakulis clamnatae cludum o^inioniZ sI^LNrieavt. Aber nicht allein, daß sie ihrer Titel, Würden und ihres Amtes verlustig erklärt werden, sie sollen auch aus ihren Versammlungsörtern, seyen diese in der Stadt oder in den Vorstädten, mit Gewalt vertrieben werden: wer zu einer solchen ketzerischen Würde ordinirt oder wer sie annimmt, wird mit einer bedeutenden Geldstrafe, mit 10 Pfunden Gold gezüchtigt, oder im Fall der Armuth mit Peitschenschlägen. Jeder solcher ketzerischen Geistlichen, mag er im Amte handeln oder nicht, soll aus Constantinopcl und seinem Weichbilde vertrieben werden- Diese und noch mch, rere ähnliche Verordnungen, wovon fast jede Constitution des großen Titels cie liaer-erieis voll ist, und die so oft wiederholt sind, daß man sich wundern müßte, so vielmal dasselbe zu lesen, wenn man nicht begriffe, Wie viel den orthodoxen Kaisern daran liegen mußte, diese Vorschriften nicht in Vergessenheit gerathen zu lassen, sind mit einer Heftigkeit abgefaßt, die allein schon verdiente, daß wir alle über die ketzerischen Würdenträger sprechenden Constitutionen mittheilten, wenn der Raum und der Zweck dieser Abhandlung es gestattete. Wenn aber also über die kirchlichen Oberhäupter 446)!- 19. 6. I'ü.^ä. 1.. 147) I. 21. 'Nii-ocl. It. r. I. 65. l. j45)!. Z0- 5. 'NiLuä. U. r.