Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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261 mit der Walch bei dieser allerdings wahren Meinung immer beharren zu wollen vorausprophezeite, weil sich kein Bestreitender finden wird. 6. Schutz vor Beschimpfung. Zu den bisher genannten positiven Ehrenrechten/ als Titel und Ehrenzeichen, und zu der so bestimmt ausgesprochenen Immunität von der Curie, so wie von jeder persönlichen Last überhaupt, kann sich auch füg» lich die Constitution gesellen, welche den Patriarchen Schutz gegen eine öffentliche Injurie zusagt. Die Eon» stitution von Arcadius und Honorius, imJ.396ge» geben, lautet alsl. 11. ^.^06. c!e^icl.(XVI.8.) also: acl. dlaucüanum com. ol-ienN5. Li Hui8 au(1e3t illustrium ^atriarckaruin coMumeliosam per pudlieum facers insnNQuem, uluonis sen^entiae su^juAerur. l^Iuonis senreniia bedeutet in dem Prachtlatein damaliger Zeiten, was auch semenua allein bedeuten würde, und der Sinn des Gesetzes ist schlechtweg der: jeder, der sich einer öffentlichen Beleidigung der Patriarchen schuldig macht, soll bestraft werden. Man könnte kaum begreifen, wie solches erst einer eigenen gesetzlichen Vorschrift bedurft hätte, da die Patriarchen, doch auch in anderen Beziehungen keinesweges außer dem Gesetze waren, wenn nicht die Zeitgeschichte das Mittel zum Verständniß an die Hand gäbe. Um das Jahr 396 und Z97 nämlich waren nicht im Orient allein, sondern auch in vielen occidentalischen Provinzen, namentlich in Jllyrien, und was zu dieser Präfectur gehörte, Macedonien und Dacien Unruhen gegen 142) l.!.