Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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246 gestorbener Kaiser anknüpft, grade umgekehrt voraus, daß die Zwischenzeit keine diesen Gegenstand betreffende Bestimmung aufzuweisen habe, und daß also die alteren Rescripte zu bestätigen seyen, um sie der Vergessenheit zu entreißen, und einer vielleicht derogirenden Gewohnheit zuvorzukommen. Fallen nach diesen Auseinandersetzungen die Behauptungen des Gothofredus als unbegründet Hin- Weg, so müssen wir uns jetzt nach einem anderen Aufhörungspunkt der Immunität von der Curie für die jüdischen Geistlichen umsehen. Wir sind aber nicht im Stande für diesen speziellen Punkt etwas Genaueres anzugeben, als schon oben bei Gelegenheit der allgemeinen Berechtigung der südischen Geistlichen gesagt werden konnte. In den jnstinianeischen Codex ist die Bestimmung dieser Immunität nicht übergegangen: also ist sie zu Justinians Zeiten unpraktisch geworden; dahin deutet noch auf eine mehr positive Weise die Gestalt, welche die oben mitgetheilte I. 99. ^od. I^iieocl. äs cleeuri. tribonianisch als I- 5. (^06. ^usr. 6s ^uclaeiZ (I. 9.) einnimmt; indem der letzte Theil des Gesetzes, welcher eigentlich erst das Verstandniß desselben giebt, hinweggelassen, und der erste Theil nun als etwas ganz allgemeines und unbeschranktes erscheint. L. Positive Ehrenrechte. 1) Titel. Nur bei den Patriarchen theiltuns der theodosische Codex die denselben ertheitten Pradicate mit/ woraus indessen keinesweg.es folgt, daß nicht auch die untergeordneteren Beamten der Synagoge, wenn auch in verhältmßmasiig minderem Grade, solche Rechte gehabt hätten- Die Patriarchen aber werden bald iUu-