Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 238 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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238 beweist die Nichtaufnahme der darüber sprechenden Stekken in den justinianeischen Codex. Sucht man nach einer ganz bestimmten Periode des Aufhorens dieser Vorrechte, so mag vielleicht die Novelle der Kaiser The odosius und Valentinianus ^m Jahre 439, weklje in abgekürzter trib^onianischer Gestalt als I. 19- ^oä. lust. 6s ^sliä. (i. g.) erscheint'/ das aufhebende ^iesfällige Gesetz gewesen ftyn. Aber dies Gesetz spricht zu allgemein von allen. Juden üherhaupt, denen es den Weg zu Ehrenstellen versperrt, als daß es auch speciell akf die Geistlichen bezogen werden könnte, die ja nie, mals unter dieser allgemeinen Rubrik betrachtet wurden. Wahrscheinlicher ist es, daß über diese niemals ein aufhebendes positives Gesetz gegeben worden ist, aber Paß, nachdem die furchtbare Beschränkung der Juden durch die eben erwähnte Novelle Rechtens geworden war, die Gewohnheit auch die geistlichen Beamten in einer minder ehrenvollen und imponirenden Gestalt erscheinen ließ. Man wird einsehen, wie leicht dieses möglich sey, wenn man bedenkt, wie sehr die ihnen beigelegte Lanenmoiua von dem Gebrauche und der Gewohnheit abhäygt. So mögen denn zur Abfassung^» zeit des justinianeischen Codex die vorgefundenen Gesetze des theodosisch.e/: schon so gegen alle Sitte und gegen die Ansichten deH Zeitalters angestoßen haben, daß ihre Nichtaufnahme in das eben zu entwerfende Gesetzbuch sich von selbst verstehen mußte. Aber uns bleibt jetzt die Aufgabe übrig, das, was bis dahin nur als allgemeiner Grundsatz dasteht, Gleichheit der Rechte mit den Geistlichen der orthodoxen Kirche, auch für die ein- 115) Nov. I'deoä. I^k. I. I'it. e.