Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1822-01-01 · 2 (1822) · p. Seite 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
2 (1822)
Date
1822-01-01
Page
Seite 238 (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2969091-2969092-2969094--255-2969359
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

238 beweist die Nichtaufnahme der darüber sprechenden Stekken in den justinianeischen Codex. Sucht man nach einer ganz bestimmten Periode des Aufhorens dieser Vorrechte, so mag vielleicht die Novelle der Kaiser The odosius und Valentinianus ^m Jahre 439, weklje in abgekürzter trib^onianischer Gestalt als I. 19- ^oä. lust. 6s ^sliä. (i. g.) erscheint'/ das aufhebende ^iesfällige Gesetz gewesen ftyn. Aber dies Gesetz spricht zu allgemein von allen. Juden üherhaupt, denen es den Weg zu Ehrenstellen versperrt, als daß es auch speciell akf die Geistlichen bezogen werden könnte, die ja nie, mals unter dieser allgemeinen Rubrik betrachtet wurden. Wahrscheinlicher ist es, daß über diese niemals ein aufhebendes positives Gesetz gegeben worden ist, aber Paß, nachdem die furchtbare Beschränkung der Juden durch die eben erwähnte Novelle Rechtens geworden war, die Gewohnheit auch die geistlichen Beamten in einer minder ehrenvollen und imponirenden Gestalt erscheinen ließ. Man wird einsehen, wie leicht dieses möglich sey, wenn man bedenkt, wie sehr die ihnen beigelegte Lanenmoiua von dem Gebrauche und der Gewohnheit abhäygt. So mögen denn zur Abfassung^» zeit des justinianeischen Codex die vorgefundenen Gesetze des theodosisch.e/: schon so gegen alle Sitte und gegen die Ansichten deH Zeitalters angestoßen haben, daß ihre Nichtaufnahme in das eben zu entwerfende Gesetzbuch sich von selbst verstehen mußte. Aber uns bleibt jetzt die Aufgabe übrig, das, was bis dahin nur als allgemeiner Grundsatz dasteht, Gleichheit der Rechte mit den Geistlichen der orthodoxen Kirche, auch für die ein- 115) Nov. I'deoä. I^k. I. I'it. e.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.