Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 1 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 124)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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112 <55l 8u!)l1ers slns KeZis licentia. ^ludaei enim et oiNnia 5ua R.eZi8 5unt. l)uoä si izuisznam cletinueiit ec)8 vel ^ecuniam eoi-um xertzuirat Z.ex, si vult, tanczusm Luum ^loxrwm. Dieses Capitel nun, das von einem Prinzipe handelt, dessen consequente Ausbildung erst in dem folgenden Zeitraum nachgewiesen werden kann, bezeugt wenigstens, daß zur Zeit, wo dieses Gesetz gegeben wurde, Juden, als das Object desselben, in England vorhanden gewesen seyn müssen. Sind aber zur Zeit des Bekenners, der von 1041 bis zum Jahre der Schlacht bei Hastings regierte, Juden in England vorhanden gewesen, so wird schon eine ganz einfache Critik darthun müssen, daß der Zeitraum von 20 bis ^0 Jahren viel zu kurz ist, um ein Vertreiben und Wicdereinwandern der Juden wahrscheinlich zu machen. Aber mir ist nicht unbekannt, daß die angesehensten Englischen Alterthums-, und Geschichtsforscher die oben erwähnten Gesetze Eduard des Bekenners, wie sie uns überliefert worden, für ein Machwerk späterer Zeit erklaren, wahrend die echten Gesetze dieses Königs verloren gegangen seyen. Würde auch in diesem Falle, dessen Untersuchung ausser dem Bereich unserer Darstellung liegt, das mitgetheilte Pseudogesetz, für die eben aufgestellte Behauptung entscheidend seyn? Ich glaube, allerdings, denn sollten auch die Gesetze Eduard des Bekenners einer spateren Zeit angehören, so kann dies doch nur von der Compilation verstanden werden. Materialien aus der ursprünglichen Periode haben ihr bestimmt zu Grunde gelegen. Aber fcibst 14> Humes lüsr. vi f.nZl-il,^. I'om I. x>. 2ZL>