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Jeschurun · 1869-01-01 · Heft 2 (Januar 1869) · page 67

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 2 (Januar 1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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Rückblick auf den ungar-israelitischen Congreß. 147 tiven Gemeindeangelegenheiten vom religiösen Gesichtspunkte, nach religionsgesetzlichen Normen geordnet und geleitet wurden, daß es daher sowohl wegen deganzen Charakters des jüdischen Gemeindelebens als wegen des großen Einflusses, den die mit den admintstrativen Gemeindeämtern Betrauten auf die Erhaltung der zum specifisch religiösen Leben gehörenden Institutionen und die Anstellung der für dieselben erforderlichen Funktionäre üben, vom religtonsgesetzlichen Standpunkte unzulässig ist, selbst die administrative Leitung der Gemeindeangelegenheiten Personen anzuvertrauen, deren Leben notorisch mit den Anforderungen des Judenthums in Widerspruch steht. Geradezu widersinnig ist eS aber, zu einer Zeit, in der unter den Bekennern des Zudeuthums solche Gegensätze eristiren wie in der unsrigen; zu einer Zeit, in der es s. g. Rabbiner gibt, die das Gottesgesetz verleugnen; zu einer Zeit, in der Vorstände es sich zur Aufgabe machen, solche Rabbiner zu berufen, dte den Nimbus oder Titel ihres Amtes zur Abrogation deS jüdischen Gesetzes mißbrauchen, eine Trennung der admLuistrativen von den religiösen Angelegenheiten für möglich, oder die Gründung eines Rabbinerseminars als eine nicht religiöse Frage zu halten. Wer bürgt denn dafür, daß an die Spitze eines solchen Seminars nicht solche Rabbiner gelangen, die, wie Löw, die Göttlichkeit des mündlichen und schriftlichen Gesetzes offen leugnen, und deneu das Zudenthum nur ein Spielzeug ist, durch das sie mit ihrer vermeintlichen historischen Gelehrsamkeit ihren unwissenden Anhängern zu imponiren suchen; oder solche, die, wie Fasse! (Wos. rabb. Eivilr. Th. I. S. 41) eine Ehe zwischeu Juden und monotheistischen Nichtjuden als giltig und erlaubt erklären; oder solche, die, wie Zipfer, in einem Gutachten (veröffentl. in der vor 22 Jahren in Wien unter dem Titel ״Zulässigkeit und Dringlichkeit der Synagogen-Reformen" erschienenen Sammlung S. 72) behaupten: ״Da die Opfer ״bei dem fortgeschrittenen Zeitgeiste nicht mehr zur Hervordringung ״der religiösen Gefühle nothwendig waren, oder gar mit denselben ״in Widerspruch waren, so wurden sie von der ersten Synagoge ״gänzlich aufgehoben, und durch den bis auf den heutigen Tag fort- »bestehenden Gottesdienst in den Gebeten und Gesängen ersetzt" — und durch diese Annahme einer Aufhebung von Gottesgeboten nach 10•

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