Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1869-01-01 · Heft 2 (Januar 1869) · page 46

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 2 (Januar 1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 46)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2932754-2933206-2933209--11382-2968879
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

126 66 Wiener Aerzte contra die Beschneidung fie wissen, daß es nicht durchführbar sei." Das ist das erste Confessum. Das zweite aber ist eben dieser Grund, ist eben das die Erkenntniß bezeugende Geständniß, daß die Abschaffung der Beschneidüng als religiöser Akt ״nicht durchführbar sei." Das alte Judenthum, das man als veraltet ausgeben möchte, verfügt alw doch noch über Grund und Boden; es lebt also doch noch in der Ueberzeugüng unzähliger Geister, ihm schlagen also doch noch Herzen, dienen ^ndch Gemüther, weihet sich unzähliges Leben — auch nach der Ansicht derer, die es verlaßen. Ties Bekenntnis, abgelegt von 66 Aerzten, mosaischen Glaubens, in der Kaiserstadt Wien, einerseits — und das Bekenntniß andrerseits, welches die vorjährige ,Rabbinerversammlung" zusammengerufcn, sie mögen uns die Resultate des Kampfes veranschaulichen, den die Reform gegen das alte Judenthum unternommen. Welch' stolzer Hoffnungen schmeichelte sich die Reform vor nun bald 30 Jahren. Und nun — solche Selbstbekenntnisse! ’ * \ Sie verlangen dies nicht, weil sie ferner wiffen, ״daß es nicht in Ihrer (des Vorstandes) Macht stehe es zu dekretiren, selbst wenn Sie, hochgeehrte Herrn, es wollten." Nachdem der vorige Satz bereits gesagt,- daß eine Abschaffung nicht durchführbar sei, müffen wir annehmen, daß ״Macht" hier im Sinne der ״Befugniß" gemeint sei. Und dann ist^die auch in diesem Kreise somit zur Anerkennung gelangte Erkenntniß, daß dem Vorstande einer israelitischen Gemeinde keine gesetzgebende und keine gesctzderogirende Autorität innewohne, immerhin ein erfreulicher Fortschritt! Mit dieser Auffassung würde aber der Zusatz : ״selbst wenn Sie es wollten" wenig übereinstimmen, da er alsdann eine für den Borstand wenig schmeichelhafte Voraussetzung und Zumuthung enthalten würde. Sollte deshalb unsere Auffaffung irren, sollten in der That die Herrn Unterzeichneten der Meinung huldigen, daß wenn der Vorstand Mittel der Macht hätte, seinem die Beschneidung verbietenden Dekrete Geltung zu verschaffen, kein Grund sonst vorläge, dasselbe nicht zu erlaffen — dann in Der That würde dies ein so charakteristisches Streiflicht auf die Begriffe Gewiffensfreiheit und Selbstbesinnungsrecht, wie die Herrn sie sich denken, werfen, daß wir uns eines jeden weitern commentirenden Wortes hierüber entbalten könnten. Daß eben ein solches Dekret

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.