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Jeschurun · 1869-01-01 · Heft 2 (Januar 1869) · page 35

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 2 (Januar 1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 35)
Language
German
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66 Wiener Äer;:e contra die Beschneidung. 115 Ihrem ״sichersten Beweise" geworden, woher wollen Sie denBeweis derSickerbeitihres ״sichersten" Bew eises entnehmen? — Und andererseits, bedenken Sie doch gütigst einmal selbst von Ihrem Standpunkt aus die logische Schlüssigkeit Ihres Beweises. Zugegeben, Meziza habe keine gesetzliche Bans, berube auf willkürlicher PorschUft— worin finden Sie denn das Mittelglied Ihres Beweises, daß nun es mit der Pria dasselbe Bewandtniß baben müfie, und ״daber auch keine Berechtigung von Seiten des Rabbinates vorläge,'sich dem Beschlüsse entgegenzustemmen auch den zweiten, aber gefahrbringendsten Akt der Operation, die Pria, fallen zu lassen"? Könnte nicht nach Maßgabe einer alten römischen Institution, zufolge welcher die eigene Sache eines Rickters nach dem von ihm in ähnlicher fremder Sache gefällten Urtbeilsspruche selber beurtbeilt wurde, einer oder der andere der Herren ״Seelsorger" einen oder den anderen der Herren Doktoren aufzusuchen sich beehren, und ihn mit dem folgenden dem ihrigen analogen Schluffe zu überraschen sich die Freiheit nehmen: ״Sie haben auf theologischem und auf ärztlichem Gebiete Behaup» tungen aufgestellt, die ersten — mit Verlaub! — gehen vollstänbig in die Irre, ergo werden Sie nicht bestreiten können, daß es mit den Zweiten das gleiche Bewandtnis; haben müsse" —Wir stimmen doch überein darin, daß dieser Schluß falsch ist? Ganz sicher. Nun also, ebenso könnte die Meziza keine gesetzliche Basis haben, nur vom Gesichtspunkte der Heilung geboten worden sein, gleichwohl aber die Pria so wesentlich und unerläßlich, daß, wenn sie nicht vollzogen, eine ״Miloh" nicht ftattgehabt hätte. xd stxi פיל ולא פרע! — Wenn die Herren Toctoren S. 8, ohne Belege angeführt zu haben, erzählen, der Begriff: ״Lebensschwäche des Kindes" sei ein ״e l a st i s ch e r Begriff", der gar ' oft einen durch Leichtsinn und Unwissenheit (bei oder nach der Beschneidung) veranlaßten Mord decke, so werden sie auch so gerecht sein, keinen Anstand zu nehmen, wenn wir diesem ״elastischen Begriffe" noch einen zweiten beigesellen, dessen ״Lebensschwäche" fteilich keinen Mord deckt, der aber doch elastisch ist—: den Begriff ״Beweis" in ihrem Sinne, wie sie ihn hier handhaben; und dies um so mehr, als wir einmal glücklicher als sie zu sein scheinen und diese Bezeichnung durch Belege, welche fie uns gütigst lieferten, s*

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