Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1884)
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg
- Date
- 1884-11-27
- Page
- 758 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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758 Iftvopljc ift die älteste Stimme, die sich über dieses '!örcignijj in bem Sorte des ersten einheimischen CK-; schichtsschreibers, der bereits erwähnten Reimchrom! Kirchenbergs, vernehmen läßt, in welcher etwas wie! Verdacht burdif tin^t, daß die nab sacht des fürstlichen i Voigts dem Prozesse jene verhängnißvolle Dichtung gegeben, indem sich derselbe mit Gemalt in den Besitz! des jüdischen Erbes setzte, in einer Weise, welche die Mißgunst des Herrn von Werte erregte: ,,.Der ( von Werte Vohd tBoigt) allda — und brachte es im! Oiutze ja — der Voyd ward auch richer wunden twordcn) — mit den snynen i Leinen) nach den slnnten (Stunden) . . . Diese Anssage, welche ans das Gerichtsverfahren einen so tiefen Schatten des Verdachts wirft, fällt um; so schwerer ins Gewicht, als der Autor dieser Chronik tvollendet ]378) höchst wahrscheinlich ein geistlicher Ritter war, der wohl schwerlich aus persönlicher Borliebe für die bilden im apologetischen Sinuc für sie geschrieben, und als Zeitgenosse der handelnden und leidenden Personen, ja vielleicht als Augenzeuge des Ereignisses, wohl nicht nngegrüudet jene Worte hat fallen lassen. Auf dieses Zeugniß hin hat selbst der jndenfresserische Verfasser des Mons Stellarnm. Marschalk Thurius, Hofrath r!nd Professor an der Universität Rostock < starb! der in diesen! seinem Werke nur gröbsten Hohn und Schimpf für die Juden hat — nicht umhin tonnen, in seiner Reimchronit in Bezug ans diesen Vorfall mit beißender Ironie zu bemerkeu: ..Man sagt, es ist kein Ampt so ringe — Man mag davon Genüsse bringen. — Der Voigt die Zeit zu Güstrow eben — Der kreich, daß er desto baß mocht leben —. Cr gab feinem Herrn auch den Rath — Sic kriegen bctjöc Gelder satt" — n. s. 1v. Rach Marschalt also liefen die Fäden des gegen die Juden gesponnenen.Komplotts von der Fürstenburg des Johann von ׳Werte aus, der seinen zerrütteten Finanzen durch der Juden Hab und Gul aufhelsen wollte, ein Mittel, das so viele geldbedürslige Fürsten angewendet. Als Scheinrechtsertignngsgrnnd aber, um sich vor den Augen der Welt rein zu waschen, und als täuschende Beschwichtigung seines Gewissens wollte er ein — freilich lügenhaftes — corjuis delicti in Händen haben: daher das ansgeführte Schauspiel einer Pro- Zession, die auch bem Klerus Gewinn abwerfen sollte. Die Güstrower jüdische Gemeinde besaß euren Friedhof vor dcm Hageböckcr Thor in der Gegend der Dom wiese. Besser, Beiträge zur Geschichte der Vorstadt Güstrow, sagt: Den Inden aber wurde von jetzt an, besonders seit bem späterhin erfolgten Vorfall in Sternberg, das ganze Land gesperrt, letzteres ist richtig; crsteres aber, wie wir schon oben bei den Juden von Wismar, Rostock und Varchim gesehen — unrichtig. 01) sich wieder Jnden in Krackow und Güstrow vor der Sternbcrger.Katastrophe (dein großen Martyrium) angesiedell, ist nicht bekannt. * * Inden ht Bvizcubiirg, Mn!chm, Ariedlaud, Nenbraudenbnrq, Bristvw, Schwerin rtrrd Röbel. Bevor wir die traurige Erzählung der Sternbergcr blutigen Katastrophe beginnen, welche die letzten Sprossen der jüdischen Ansiedelungen in den Mecklenburger Landen ans fast 200 Jahre vertrieb — werfen wir noch einen Seitenblick ans die versprengten Atome derselben in einigen Ortschaften. Die Stadt Boizenbnrg — bis zur Eisenbahnzeit die dritte Handelsstand des Landes — wurde im Jahre l 2t>7 von den Grasen Gunzelin und Helmold zu Schwerin mit dem Lübschcn Recht bewidmet. In der betreffenden Urkunde werden auch die Rechtsverhältnisse der Juden zu Boizenburg geordnet, und ist somit nächst der Wismarcr von!20«; die älteste, welche der Juden Erwähnung thnt. Der auf sie Bezug habende Passus ist derselbe wie in der ersten. Sie werden wie die Vögte und andere gräfliche Beanrte (Amptlüdc) unter die unmittelbare!>׳erichtsbürkeit der Grafen gestellt, sind durch ihren Beamtencharakter innerhalb der gräflichen Geschäststhätigkeit unverletzbar und nur den Grafen vcrautwörtlich: außerhalb derselben können sie vor das Stadtgericht. aber nur unter Assistenz eines gräflichen Berlretcrs, gezogen werden. Daß der reiche jüdische Bankier Salathiel in Rostock mit den! Grasen Hel inold in Geschäftsverbindung stand und dieser für ihn ein Salathiel gehörendes Hans in Rostock verkaufte — ist bereits oben erzählt worden. Die Stadt Malchin, bekannt durch die daselbst gehaltenen Mecklenburger Landtage, weist in einer Pfandverschreibung des fragmentarisch erhaltenen Stadtbuchs, aus dein Jahre 1382, Inden auf. Es wird in dieser den Gläubigern das Recht eingeränint, falls das verpsändete Hans nicht zur bestimmten Zeit eingelöst werden sollte, ״cs den Inden oder anderswo, wo sie ihr Geld bekommen können, verpfänden zu dürfen." ES ist häufig vorgekommen, daß die deutschen Kaiser und Fürsten, geistlichen und weltlichen Standes, ihre Juden verpfändeten, ja verkauften oder verschenkten. In Mecklenburg ist nur ein solcher Falt bekannt, und sonderbar, cs war dieser Menschenschacherer wieder ein Sproß aus dcm Hanse Werte, das den Mecklcnbürg er Juden jo verhängnißvol! war (vergl. Krackow und Güstrow). Ein Fürst, Johann von' Werte —